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   VGH Bayern, 23.12.2004 - 22 B 01.3142   

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https://dejure.org/2004,26726
VGH Bayern, 23.12.2004 - 22 B 01.3142 (https://dejure.org/2004,26726)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23.12.2004 - 22 B 01.3142 (https://dejure.org/2004,26726)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23. Dezember 2004 - 22 B 01.3142 (https://dejure.org/2004,26726)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der gerichtlichen Nachprüfbarkeit einer Schätzung; Ermittlung des höheren Anforderungswerts; Bemessung der Abwasserabgabe nach der Schädlichkeit des Abwassers und der Jahresschmutzwassermenge; Ermäßigung des Abwasserabgabensatzes; Berücksichtigung einer Verdünnung ...

  • Judicialis

    AbwAG 1994 § 9 Abs. 5 Satz 1; ; BayAbwAG 1991 Art. 8 a

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Baden-Württemberg, 28.09.2000 - 2 S 944/98

    Abwasserabgabe - Ermäßigung des Abgabesatzes

    Auszug aus VGH Bayern, 23.12.2004 - 22 B 01.3142
    Gemäß der bundesrechtlichen Vorgabe in § 9 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 AbwAG 1994 ist bei der Ermittlung des höheren Anforderungswerts aber auf das tatsächliche Einleiterverhalten und nicht auf den vom Einleiter erklärten Überwachungswert abzustellen (vgl. VGH BW vom 28.9.2000, NVwZ-RR 2001, 330).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.07.2000 - 1 M 36/00
    Auszug aus VGH Bayern, 23.12.2004 - 22 B 01.3142
    Abgesehen davon, dass sich dem wasserrechtlichen Erlaubnisbescheid vom 29. März 1976 nicht ausdrücklich entnehmen lässt, dass die dort vorgeschriebene halbjährliche Prüfung der Messgenauigkeit der Messgeräte durch eine Fachfirma zu erfolgen hat und es zweifelhaft erscheint, ob die Fehlerhaftigkeit des Messgeräts für den Klärwärter erkennbar war, dient die Schätzung der Grundlagen für die Bemessung der Abwasserabgabe nicht als Mittel zur "Bestrafung" des Abgabepflichtigen für die in der Vergangenheit versäumte Mitwirkung; die Erhebung der Abwasserabgabe bezweckt nicht, die eventuelle Verletzung von Mitwirkungspflichten zu sanktionieren (vgl. OVG Magdeburg vom 4.7.2000, NVwZ-RR 2001, 329).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2002 - 9 A 4564/99

    Voraussetzungen für die Anwendung des§ 3 Abs. 2 AbwAG 1991; Maßgeblichkeit der

    Auszug aus VGH Bayern, 23.12.2004 - 22 B 01.3142
    Wie bereits oben ausgeführt wurde, steht der schätzenden Behörde hinsichtlich des Weges der Schätzung ein Beurteilungsspielraum zu; insoweit beschränkt sich die Prüfungsbefugnis der Gerichte auf die Vertretbarkeit des angewandten Schätzungsverfahrens und die Plausibilität des erzielten Ergebnisses (vgl. OVG Münster vom 28.10.2002, ZfW 2003, 170).
  • OVG Schleswig-Holstein, 20.06.1996 - 2 L 182/94
    Auszug aus VGH Bayern, 23.12.2004 - 22 B 01.3142
    Ziel einer behördlichen Schätzung des Fremdwasseranteils kann ebenso wie bei anderen Schätzungen im Abwasserabgabenrecht nur sein, aufgrund verschiedenster Anhaltspunkte ein möglichst realistisches Ergebnis zu ermitteln, das die größtmögliche Wahrscheinlichkeit für sich hat (vgl. Sieder/Zeitler/Dahme/Knopp, AbwAG, RdNr. 20 zu § 6 m.w.N.; OVG Schleswig vom 20.6.1996, ZfW 1998, 387).
  • BVerwG, 29.01.2001 - 11 C 3.00

    Abwasserabgabe; Erklärungsfrist; Erklärungspflicht; höchstes Messergebnis;

    Auszug aus VGH Bayern, 23.12.2004 - 22 B 01.3142
    Daran ändert nichts, dass der zuständigen Behörde, wovon auch das Verwaltungsgericht zutreffend ausgegangen ist, bei der Vornahme der Schätzung ein gerichtlich nur eingeschränkt nachprüfbarer Beurteilungsspielraum zuzubilligen ist (vgl. BVerwG vom 29.1.2001, NWVBl 2001, 298).
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