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   VGH Bayern, 18.12.2003 - 22 B 03.823   

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VGH Bayern, 18.12.2003 - 22 B 03.823 (https://dejure.org/2003,11367)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18.12.2003 - 22 B 03.823 (https://dejure.org/2003,11367)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18. Dezember 2003 - 22 B 03.823 (https://dejure.org/2003,11367)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aussicht einer nachteilige Entwicklung im Sinne des § 8 Abs. 3 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) bei Einleitung einer zusätzlichen Wassermenge in einem hochwassergefährdeten Gebiet; Begriff des geringfügigen Nachteils gem. § 18 des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG) ; ...

  • Judicialis

    WHG § 4 Abs. 1 Satz 2; ; WHG § 7; ; WHG § 8 Abs. 3; ; WHG § 10; ; BayWG Art. 16; ; BayWG Art. 18

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wasserrechtliche Streitigkeiten, die eine Planfeststellung oder Plangenehmigung nach dem Wasserhaushaltsgesetz oder dem Bayerischen Wassergesetz einschließlich etwa damit verbundener wasserrechtlicher Gestattungen zum Gegenstand haben - Gehobene Erlaubnis zur Einleitung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 15.07.1987 - 4 C 56.83

    Geltung des öffentlich-rechtlichen Nachharschutzes auch im wasserrechtlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 18.12.2003 - 22 B 03.823
    Diesen bilden vielmehr die materiellen Vorschriften des Wasserrechts, aus denen Drittschutz anerkanntermaßen nur insoweit abzuleiten ist, als sie das individuell geschützte Interesse des Privaten und die Art des zu gewährenden Schutzes hinreichend deutlich erkennen lassen (BVerwGE 78, 40/41 ff.).
  • BVerwG, 26.06.1981 - 4 C 5.78

    Rechtsnatur und gerichtliche Überprüfung der Planungs- und

    Auszug aus VGH Bayern, 18.12.2003 - 22 B 03.823
    Hierzu gehört nicht das im letzten Schriftsatz seines Bevollmächtigten erwähnte (ungeschriebene) Verbot einer willkürlichen Abschnittsbildung, das zu den allgemeinen Anforderungen an eine rechtsstaatliche Planung zählt (BVerwGE 62, 342/353 f.; vom 26.6. 1992, DVBl 1992, 1435/1436) Die Entscheidung über die Erteilung einer gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis nach § 7 WHG i.V.m. Art. 16 BayWG stellt keine spezifisch planerische Entscheidung dar, bei der die Behörde wie im Bau- und Fachplanungsrecht alle von dem Vorhaben betroffenen öffentlichen und privaten Belange gegeneinander abzuwägen hätte (vgl. § 1 Abs. 6 BauGB, § 17 Abs. 1 Satz 2 FStrG) und bei der den Trägern dieser Belange ein subjektives Recht auf angemessene Berücksichtigung zustünde, das durch eine sachwidrige Bildung von Planungsabschnitten verletzt werden kann.
  • BVerwG, 13.03.2003 - 4 C 4.02

    Regionalplanung; Windenergienutzung; Vorrang- und Vorbehaltsgebiete; Ausschluss

    Auszug aus VGH Bayern, 18.12.2003 - 22 B 03.823
    Daher kommt ihnen bei der Sachverhaltsaufklärung im wasserrechtlichen Behörden- und Gerichtsverfahren ein besonders hoher Erkenntniswert zu (vgl. zuletzt BayVGH vom 7.10.2002, BayVBl 2003, 753).
  • BVerwG, 26.06.1992 - 4 B 1.92

    Bundesfernstraße - Teilabschnitte - SachverständigengutachtenPlanfeststellung

    Auszug aus VGH Bayern, 18.12.2003 - 22 B 03.823
    Hierzu gehört nicht das im letzten Schriftsatz seines Bevollmächtigten erwähnte (ungeschriebene) Verbot einer willkürlichen Abschnittsbildung, das zu den allgemeinen Anforderungen an eine rechtsstaatliche Planung zählt (BVerwGE 62, 342/353 f.; vom 26.6. 1992, DVBl 1992, 1435/1436) Die Entscheidung über die Erteilung einer gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis nach § 7 WHG i.V.m. Art. 16 BayWG stellt keine spezifisch planerische Entscheidung dar, bei der die Behörde wie im Bau- und Fachplanungsrecht alle von dem Vorhaben betroffenen öffentlichen und privaten Belange gegeneinander abzuwägen hätte (vgl. § 1 Abs. 6 BauGB, § 17 Abs. 1 Satz 2 FStrG) und bei der den Trägern dieser Belange ein subjektives Recht auf angemessene Berücksichtigung zustünde, das durch eine sachwidrige Bildung von Planungsabschnitten verletzt werden kann.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.10.2023 - 9 B 5.15

    Müggelspreeniederung; Renaturierung; oberseitige Altarmwiederanschlüsse;

    Allerdings muss zumindest eine spürbare Verschlechterung vorliegen (vgl. Axer, in: Epping/Hillgruber, BeckOK GG, Art. 14 GG, Rn. 69, Stand 8/23; siehe auch Jarass, GG, 16. Auflage 2020, Art. 14 GG, Rn. 25 ff; VGH München, Urteil vom 18. Dezember 2003 - 22 B 03.823 -, juris, Rn. 33 ; Czychowski/Reinhardt, a. a. O., verlangt sogar eine schwere und unerträgliche Beeinträchtigung der Grundstückssituation).

    Allerdings ist die Kausalität zu verneinen, wenn der ungünstigere Zustand infolge anderer Faktoren auch ohne das rechtswidrige Handeln oder die pflichtwidrige Unterlassung gleichermaßen oder nur unerheblich später eingetreten wäre (vgl. hierzu auch VGH München, Urteil vom 18. Dezember 2003 - 22 B 03.823 -, juris, Rn. 33; OLG Brandenburg, Urteil vom 19. April 2011 - 2 U 2/10 -, juris, Rn. 24 f.).

    Es erscheint nicht ausgeschlossen, dass die jeweils gegebene anschlussbedingte Wasserstandserhöhung für die Grundstücke im hydraulischen Wirkbereich eines Altarmanschlusses überhaupt keine spürbare Steigerung des Vernässungsrisikos und mithin keine spürbare Verschlechterung der Bewirtschaftungsfähigkeit bewirkt, weil die Auswirkungen der Altarmanschlüsse angesichts der jeweils gegebenen Vorbelastung ohnehin nicht ins Gewicht fallen (vgl. zu diesem Aspekt VGH München, Urteil vom 18. Dezember 2003 - 22 B 03.823 -, juris, Rn. 33, und OLG Brandenburg, Urteil vom 19. April 2011 - 2 U 2/10 -, juris, Rn. 24 f.).

  • VGH Bayern, 08.05.2008 - 22 B 06.3184

    Von Überschwemmungen bedrohtes Anwesen an einem Bach (Gewässer dritter Ordnung);

    Die bloße Feststellung, dass in ein bisweilen Hochwasser führendes Gewässer dritter Ordnung eine bestimmte Wassermenge zusätzlich eingeleitet wird, reicht nicht aus, um einen solchen rechtlich relevanten Kausalbeitrag zu belegen (BayVGH vom 18.12.2003 - Az. 22 B 03.823).

    Er muss in dem Sinn greifbar sein, dass er zu einem in Geld bewertbaren zusätzlichen Schaden führt (BayVGH vom 18.12.2003 - Az. 22 B 03.823).

    Lediglich bei einer rein theoretischen Betrachtungsweise könnte angenommen werden, dass die Überschwemmungen im Bereich der Grundstücke des Klägers in äußerst geringem Umfang zunehmen; diese Zunahme ist jedoch nicht konkret berechenbar und in ihrer praktischen Bedeutung völlig unerheblich; einen derartig minimalen Kausalbeitrag hält der Verwaltungsgerichtshof auch rechtlich für unerheblich (zu einer vergleichbaren Bewertung vgl. BayVGH vom 18.12.2003 - Az. 22 B 03.823).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.03.2016 - 20 A 2978/11

    Beurteilung des Bestehens einer Veranlassung zur Rücksichtnahme bei der

    Soweit die Auffassung vertreten wird, ein rechtserheblicher Nachteil sei bei einem Vermögensgegenstand nur anzunehmen, wenn sich dafür ein in Geld bewertbarer Schaden ermitteln lasse, vgl. BayVGH, Urteil vom 18. Dezember 2003 - 22 B 03.823 -, ZfW 2005, 116, betrifft das Anforderungen, die im spezifischen Regelungszusammenhang der Vorschriften für die Erteilung einer Bewilligung stehen.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.12.2022 - 2 K 139/19

    Anfechtung eines Planfeststellungsbeschlusses für eine Hochwasserschutzanlage;

    Im Unterschied zu § 14 Abs. 4 Satz 2 WHG schließt diese Vorschrift auch geringfügige nachteilige Wirkungen nicht von vornherein aus ihrem Anwendungsbereich aus (BayVGH, Urteil vom 18. Dezember 2003 - 22 B 03.823 - juris Rn. 26; Guckelberger, in: Giesberts/Reinhardt, a.a.O., § 14 WHG Rn. 15).

    Das ist der Fall, wenn überwiegende Gründe für den Eintritt der nachteiligen Wirkungen sprechen (BVerwG, Beschluss vom 29. Juli 1980 - 4 B 218.79 - juris Rn. 13 [zu § 8 Abs. 3 WHG a.F.]; HmbOVG, Urteil vom 22. März 2000 - 5 Bf 22/96 - a.a.O. Rn. 56 [zu § 48 Abs. 4 Satz 1 des Hamburgischen Wassergesetzes - HWaG]; BayVGH, Urteil vom 18. Dezember 2003 - 22 B 03.823 - a.a.O. Rn. 27; Breuer/Gärditz, a.a.O., Rn. 881; Czychowski/Reinhardt, a.a.O., § 70 Rn. 13; Guckelberger, in: Giesberts/Reinhardt, a.a.O., § 14 WHG Rn. 16; Pape, in: Landmann/Rohmer, a.a.O., § 14 WHG Rn. 53 f.; Knopp/Müller, in: Sieder/Zeitler/Dahme/Knopp, a.a.O., § 14 WHG Rn. 88).

  • VGH Bayern, 05.03.2018 - 8 ZB 17.867

    Erlaubnis zum Einleiten gesammelten Niederschlagswassers in ein oberirdisches

    Es hat bei der Auslegung des Begriffs "zu erwarten" in richtiger Weise darauf abgestellt, dass der Eintritt nachteiliger Wirkungen zum Zeitpunkt der Verwaltungsentscheidung nicht bloß theoretisch möglich, sondern in dem Sinn wahrscheinlich sein muss, dass überwiegende Gründe für ihren Eintritt sprechen (BayVGH, B.v. 3.6.2008 - 22 ZB 08.78 - BayVBl 2009, 276 = juris Rn. 17; U.v. 18.12.2003 - 22 B 03.823 - BayVBl 2005, 150 = juris Rn. 27; vgl. auch NdsOVG, U.v. 14.12.2016 - 13 LC 48/14 - ZfW 2017, 185 = juris Rn. 71; Knopp in Sieder/Zeitler/Dahme/Knopp, WHG, Stand 1.5.2016, § 14 Rn. 86 und § 12 Rn. 25 ff.; Drost, Das neue Wasserrecht in Bayern, a.a.O, § 14 WHG Rn. 33).
  • VGH Bayern, 03.07.2007 - 14 CS 07.966

    Verfüllung in der Tongrube Oberniederndorf muss beseitigt werden

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs haben sie in der Regel größeres Gewicht als Expertisen von privaten Fachinstituten, weil die amtlichen Erkenntnisse auf jahrelanger Bearbeitung eines bestimmten Gebiets und nicht nur auf der Auswertung von Aktenvorgängen im Einzelfall beruhen, und können durch schlichtes Bestreiten oder bloße Behauptungen nicht erschüttert werden (vgl. nur BayVGH vom 14.2.2005 BayVBl 2005, 726; vom 2.2.2004 BayVBl 2005, 411; vom 18.12.2003 BayVBl 2005, 150 jeweils m.w.N.).
  • VGH Bayern, 02.02.2004 - 22 B 02.3084

    Gewässerunterhaltung, öffentlich-rechtlicher Abwehr- und

    Die Richtigkeit ihrer Stellungnahmen kann daher durch bloß laienhafte Erwägungen über mögliche hydrologische Zusammenhänge nicht in Frage gestellt werden (vgl. zuletzt BayVGH vom 7.10.2002, BayVBl 2003, 753; vom 18.12.2003, 22 B 03.823).
  • VG Augsburg, 11.12.2015 - Au 3 S 15.1633

    Wasserrechtliche Plangenehmigung

    Zu erwarten sind nachteilige Einwirkungen i. S. v. § 70 Abs. 1 Halbsatz 1 WHG i. V. m. § 14 Abs. 3 Satz 1 WHG jedoch nur dann, wenn sie nicht nur theoretisch möglich, sondern nach der Lebenserfahrung und den Regeln der Wissenschaft und Technik überwiegend wahrscheinlich sind (vgl. BayVGH, U. v. 18.12.2003 - 22 B 03.823 - BayVBl 2005, 150 - juris Rn. 27; VG Augsburg, U. v. 2.6.2004 - Au 7 K 02.1075 - juris Rn. 38; B. v. 17.3.2003 - Au 7 S 03.168 - juris Rn. 38; Knopp in: Siedler/Zeitler/Dahme, WHG, 44. EL September 2012, § 14 Rn. 86).
  • VGH Bayern, 28.07.2010 - 22 B 09.1949

    Drittanfechtung einer wasserrechtlichen gehobenen Erlaubnis; "zu - erwarten -

    Sind schließlich nachteilige Wirkungen nicht voraussehbar, kommt nicht der Vorbehalt nach § 10 Abs. 1 WHG a.F., sondern der nachträgliche Schutz oder Anspruch auf Entschädigung nach § 10 Abs. 2 WHG a.F. in Betracht (vgl. BVerwG vom 29.7.1980 Buchholz 445.4 § 8 WHG a.F. Nr. 9 und vom 2.8.1996 Buchholz 445.4 § 10 WHG a.F. Nr. 5; BayVGH vom 31.7.1979 ZfW 1981, 32, 34/38 und vom 18.12.2003 BayVBl 2005, 150).
  • VGH Bayern, 04.09.2007 - 22 ZB 06.3161

    Bewilligung für Zutagefördern von Grundwasser zur öffentlichen

    Dieses Merkmal setzt nach allgemeiner Auffassung voraus, dass der Eintritt nachteiliger Wirkungen zum Zeitpunkt der Verwaltungsentscheidung nicht bloß theoretisch möglich, sondern in dem Sinne wahrscheinlich ist, dass überwiegende Gründe für ihren Eintritt sprechen (BVerwG vom 29.7.1980, Buchholz 445.4 § 8 WHG Nr. 9 und vom 2.8.1996, Buchholz 445.4 § 10 WHG Nr. 5; BayVGH vom 31.7.1979, ZfW 1981, 32 und vom 18.12.2003, BayVBl 2005, 150; Czychowski/Reinhardt, WHG, 9. Aufl. 2007, RdNr. 43 zu § 8; Sieder/Zeitler/Dahme/Knopp, WHG, RdNr. 23 zu § 8).
  • VG Köln, 06.07.2005 - 14 L 417/05

    Antrag gegen Bau des Hochwasserschutzdeiches zwischen Köln-Porz-Langel und

  • VGH Bayern, 28.07.2010 - 22 B 09.1951

    Drittanfechtung einer wasserrechtlichen gehobenen Erlaubnis; "zu - erwarten -

  • VG Ansbach, 09.09.2020 - AN 19 K 19.01942

    Wasserrechtliche Plangenehmigung für einen Gewässerausbau

  • VG Augsburg, 25.03.2011 - Au 7 K 10.585

    Hochwasserschutzmaßnahme; Planrechtfertigung

  • OVG Schleswig-Holstein, 24.11.2021 - 5 LB 1/20

    Anfechtung einer wasserrechtlichen Änderungsgenehmigung

  • VG München, 12.05.2009 - M 2 K 08.1141

    Gewässeraufsichtliche Anordnung; Anspruch des Drittbetroffenen;

  • VG Augsburg, 29.06.2010 - Au 3 K 09.293

    Anlagengenehmigung; Klagebefugnis; Drittschutz; Abwägungsentscheidung;

  • VG Ansbach, 08.02.2021 - AN 9 K 19.01265

    Erfolglose Nachbarklage gegen die Genehmigung einer Hochwasserschutzmaßnahme

  • VG München, 01.12.2009 - M 2 K 09.353

    Planfeststellung; Kreisstraße; Wahl der richtigen Straßenklasse;

  • VG Augsburg, 09.03.2009 - Au 7 K 08.1840

    Errichten von zwei Fischteichen ohne wasserrechtliche Gestattung; Zeitpunkt der

  • VG München, 01.12.2009 - M 2 K 08.4191

    Planfeststellung; Kreisstraße; Wahl der richtigen Straßenklasse;

  • VG Regensburg, 12.11.2008 - RN 8 K 08.867

    Wasserrechtliche Erlaubnis

  • VG München, 20.04.2010 - M 2 K 09.4373

    Planfeststellung; Hochwasserschutz

  • VG Regensburg, 12.11.2008 - RN 8 K 08.775

    Wasserrechtliche Erlaubnis

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