Rechtsprechung
   VGH Bayern, 18.06.2009 - 22 B 07.1384   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,9084
VGH Bayern, 18.06.2009 - 22 B 07.1384 (https://dejure.org/2009,9084)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18.06.2009 - 22 B 07.1384 (https://dejure.org/2009,9084)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18. Juni 2009 - 22 B 07.1384 (https://dejure.org/2009,9084)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,9084) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine Windfarm mit drei Windkraftanlagen;Im Berufungsverfahren gestellter Hilfsantrag auf Verpflichtung des Beklagten, eine solche Genehmigung für eine Windfarm mit drei Windkraftanlagen zu erteilen;Im Verwaltungsverfahren nicht ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung der Ziele der Raumordnung als verbindliche Vorgaben in Form von räumlich und sachlich bestimmten Festlegungen im Falle der Genehmigung raumbedeutender Vorhaben; Windenergienutzung als ausgewiesene Konzentrationsfläche im Flächennutzungsplan ...

  • Judicialis

    VwGO § 91 Abs. 1; ; VwGO § ... 113 Abs. 5; ; UVPG § 3c Abs. 1 Satz 2; ; ROG 1997 § 3 Nr. 3; ; ROG 1997 § 4 Abs. 4 Satz 1; ; ROG 1997 § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2; ; BauGB § 5 Abs. 2 Nr. 8; ; BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 5; ; BauGB § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1; ; BauGB § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5; ; BauGB § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 8; ; BauGB § 35 Abs. 3 Satz 2; ; BauGB § 35 Abs. 3 Satz 3; ; BauGB § 35 Abs. 5 Satz 2; ; BauGB § 35 Abs. 5 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Immissionsschutzrecht: Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine Windfarm mit drei Windkraftanlagen; im Berufungsverfahren gestellter Hilfsantrag auf Verpflichtung des Beklagten, eine solche Genehmigung für eine Windfarm mit drei Windkraftanlagen zu erteilen; im ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann verunstaltet Windkraftanlage das Landschaftsbild?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • paluka.de (Kurzinformation)

    Windkraft: VGH bestätigt Windkraftanlagen trotz Flächennutzungsplan

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2009, 1783
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (12)

  • VGH Bayern, 12.01.2007 - 1 B 05.3387

    Genehmigung für eine Windfarm

    Auszug aus VGH Bayern, 18.06.2009 - 22 B 07.1384
    Die Klägerin beantragte in der mündlichen Verhandlung vom 19. Dezember 2006 in den Verfahren Az. 1 B 05.3387 u.a. außer der Zurückweisung der Berufung erstmals hilfsweise die Verpflichtung des Beklagten zur Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die drei Windkraftanlagen.

    Mit Teilurteil vom 12. Januar 2007 Az. 1 B 05.3387 u.a. änderte der Verwaltungsgerichtshof die Urteile des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 29. September 2005 und wies die Klagen ab.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.06.2007 - 8 A 2677/06

    Entfall der Verpflichtung des Gerichts zur Herbeiführung der Spruchreife bei

    Auszug aus VGH Bayern, 18.06.2009 - 22 B 07.1384
    Da es sich insofern um ein "steckengebliebenes" Verfahren handelt und die im Verwaltungsverfahren noch nicht behandelten Fragen komplexer Natur sind, kann es nicht Aufgabe der Verwaltungsgerichtsbarkeit sein, die Spruchreife selbst herzustellen, zumal dem Landratsamt im Hinblick auf die Gestaltung von Auflagen zur Verhütung der Gefahr des Eisabwurfs für Kreisstraßen, Gemeindeverbindungsstraßen und für elektrische Freileitungen, im Artenschutzrecht (§§ 39 ff BNatSchG) und hinsichtlich der Erteilung von Abweichungen nach Art. 63 BayBO Entscheidungsspielräume zustehen (vgl. auch OVG NW vom 19.6.2007, NuR 2008, 55).
  • BVerwG, 08.05.2008 - 4 B 28.08

    Beeinträchtigung des Landschaftsbildes als öffentlicher Belang bei

    Auszug aus VGH Bayern, 18.06.2009 - 22 B 07.1384
    Wann dies der Fall ist, hängt von einer wertenden Betrachtung des jeweiligen Gebiets ab (BVerwG vom 8.5.2008, BauR 2008, 1420).
  • BVerwG, 18.03.2003 - 4 B 7.03

    Voraussetzungen für die Annahme einer "Verunstaltung" im Sinne von § 35 Abs. 3 S.

    Auszug aus VGH Bayern, 18.06.2009 - 22 B 07.1384
    Eine Verunstaltung des Landschaftsbilds in diesem Sinn liegt nur vor, wenn das jeweilige Vorhaben dem Landschaftsbild in ästhetischer Hinsicht grob unangemessen ist und auch von einem für ästhetische Eindrücke offenen Betrachter als belastend empfunden wird (BVerwG vom 18.3.2003, BauR 2004, 295, m.w.N.).
  • BVerwG, 21.10.2004 - 4 C 2.04

    Revisionsverfahren; Rechtsänderung; Flächennutzungsplan; Teilnichtigkeit;

    Auszug aus VGH Bayern, 18.06.2009 - 22 B 07.1384
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts muss dabei im Hinblick auf den Privilegierungstatbestand des § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB der Windenergienutzung in substantieller Weise Raum gegeben werden und darf es sich nicht bloß um eine sog. Feigenblatt- oder Alibiplanung handeln (BVerwG vom 21.10.2004, NVwZ 2005, 211, m.w.N.).
  • BVerwG, 13.03.2003 - 4 C 4.02

    Regionalplanung; Windenergienutzung; Vorrang- und Vorbehaltsgebiete; Ausschluss

    Auszug aus VGH Bayern, 18.06.2009 - 22 B 07.1384
    Vorbehaltsgebiete wirken demgegenüber als Gewichtungsvorgaben auf nachfolgende Abwägungs- oder Ermessensentscheidungen ein und dürfen durch öffentliche oder private Belange von höherem Gewicht überwunden werden (BVerwG vom 13.3.2003, NVwZ 2003, 738/742).
  • BVerwG, 24.01.2008 - 4 CN 2.07

    Windenergieanlagen; Flächennutzungsplan; Ausschlusswirkung; Konzentrationsfläche.

    Auszug aus VGH Bayern, 18.06.2009 - 22 B 07.1384
    Die Windenergienutzung muss sich dort gegenüber konkurrierenden Nutzungen durchsetzen können (BVerwG vom 24.1.2008, NVwZ 2008, 559).
  • VGH Bayern, 01.06.2006 - 1 ZB 05.3387

    Bezugnahme auf die Begründung eines Zulassungsantrags zur Darlegung der

    Auszug aus VGH Bayern, 18.06.2009 - 22 B 07.1384
    Mit Beschlüssen vom 1. Juni 2006 Az. 1 ZB 05.3387 u.a. ließ der Verwaltungsgerichtshof die Berufungen zu.
  • BVerwG, 20.08.2008 - 4 C 11.07

    Intensivtierhaltung; Putenmaststall; Umweltverträglichkeitsprüfung; Vorprüfung;

    Auszug aus VGH Bayern, 18.06.2009 - 22 B 07.1384
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass eine derartige Nachholung der standortbezogenen Vorprüfung in entsprechender Anwendung von Art. 45 Abs. 1 und 2 BayVwVfG möglich ist (BVerwG vom 20.8.2008, NVwZ 2008, 1349/1350).
  • BVerwG, 03.06.1998 - 4 B 6.98

    Außenbereichsvorhaben; Windenergieanlagen; Darstellungen des

    Auszug aus VGH Bayern, 18.06.2009 - 22 B 07.1384
    Von einem Entgegenstehen könnte nur bei einer konkreten, d.h. sachlich und räumlich eindeutigen, anderweitigen Nutzungsfestlegung an den für die strittige Windfarm vorgesehenen Flächen ausgegangen werden (vgl. BVerwG vom 3.6.1998, NVwZ 1998, 960).
  • BVerwG, 27.01.2005 - 4 C 5.04

    In Aufstellung befindliches Ziel der Raumordnung; Sicherung durch

  • BVerwG, 08.05.2007 - 4 B 11.07

    Begriff der Windfarm

  • VGH Bayern, 13.12.2021 - 15 N 20.1649

    Normenkontrollverfahren gegen einen Bebauungsplan: Keine Berücksichtigung einer

    Während nach der Legaldefinition Ziele der Raumordnung "verbindlich" sind, d.h. in dem Sinne strikt binden, dass die Adressaten - wie insbesondere über § 1 Abs. 4 BauGB die Träger der Bauleitplanung - sie zwar je nach Aussageschärfe konkretisieren und ausgestalten, sich über sie aber nicht im Wege der Abwägung hinwegsetzen dürfen, sind Grundsätze der Raumordnung als Vorgaben für nachfolgende Abwägungs- oder Ermessensentscheidungen lediglich zu berücksichtigen (vgl. auch BVerwG, B.v. 15.6.2009 - 4 BN 10.09 - NVwZ 2009, 1226 = juris Rn. 9; BayVGH, U.v. 18.6.2009 - 22 B 07.1384 - juris Rn. 26; Runkel in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand: Mai 2021, § 1 Rn. 44, 45, 48 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 18.09.2015 - 22 B 14.1263

    Konflikt von Windkraft und Wetterradar: Über Genehmigungsantrag ist neu zu

    In solchen Fällen mit komplexen technischen Sachverhalten ist es nicht Aufgabe der Gerichte, ein "steckengebliebenes" Genehmigungsverfahren in den Einzelheiten durchzuführen; dies gilt auch im Fall einer begehrten immissionsschutzrechtlichen Genehmigung (vgl. zu Verpflichtungsklagen auf Genehmigung von WKA: BayVGH, U.v. 18.6.2009 - 22 B 07.1384 - juris Rn. 36; OVG NW, U.v. 19.6.2007 - 8 A 2677.06 - NuR 2008, 55; NdsOVG, U.v. 15.5.2009 - 12 LC 55/07 - UPR 2009, 395; OVG NW, U.v. 20.11.2012 - 8 A 252/10 - UPR 2013, 153; vgl. auch BVerwG, U.v. 14.4.1989 - 4 C 52/87 - DÖV 1989, 772, Rn. 18).
  • VGH Bayern, 16.10.2017 - 22 B 17.156

    Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung

    In solchen Fällen mit komplexen technischen Sachverhalten ist es nicht Aufgabe der Gerichte, ein "steckengebliebenes" Genehmigungsverfahren in den Einzelheiten durchzuführen; dies gilt auch im Fall einer begehrten immissionsschutzrechtlichen Genehmigung (vgl. zu Verpflichtungsklagen auf Genehmigung von WEA: BayVGH, U.v. 18.6.2009 - 22 B 07.1384 - juris Rn. 36; OVG NW, U.v. 19.6.2007 - 8 A 2677.06 - NuR 2008, 55; NdsOVG, U.v. 15.5.2009 - 12 LC 55/07 - UPR 2009, 395; OVG NW, U.v. 20.11.2012 - 8 A 252/10 - UPR 2013, 153; vgl. auch BVerwG, U.v. 14.4.1989 - 4 C 52/87 - DÖV 1989, 772, Rn. 18).
  • VGH Bayern, 23.02.2017 - 2 N 15.279

    Normenkontrollverfahren gegen Teilflächennutzungsplan für Kiesgewinnung und

    Vorbehaltsgebiete wirken damit als Gewichtungsvorgaben auf nachfolgende Abwägungs- oder Ermessensentscheidungen ein und dürfen durch öffentliche oder private Belange von höherem Gewicht überwunden werden (vgl. BVerwG, B.v. 15.6.2009 - 4 BN 10.09 - BayVBl 2009, 756; BayVGH, U.v. 18.6.2009 - 22 B 07.1384 - juris).
  • VG München, 29.03.2011 - M 1 K 10.4991

    Windenergieanlage; Verbescheidungsurteil; Artenschutz; erneute Beteiligung der

    Mit Urteil vom 18. Juni 2009 (Az.: 22 B 07.1384) wurde der Beklagte verpflichtet, den Antrag der Beigeladenen auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Windfarm mit drei Windkraftanlagen der Marke Pfleiderer, 1,5 MW, 138, 5 m Gesamthöhe, auf den Grundstücken Fl.Nr. ... (...), sowie Fl.Nrn. ... und ... (...) unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichtes zu bescheiden.

    Der Kläger macht geltend, dass er nach den Anträgen vom 11. August 2009 auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die drei Windenergieanlagen nicht mehr nach § 36 Abs. 1 Satz 2 BauGB beteiligt worden sei, obwohl sich nach Ergehen des Urteils des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 18. Juni 2009 (Az.: 22 B 07.1384) bezüglich der Darstellungen des Flächennutzungsplanes und der Änderungen des Schutzbereichs für die Radaranlage WTD 81 eine neue Sachlage ergeben habe.

  • VGH Bayern, 23.02.2017 - 2 N 15.1658

    Anforderungen an Abwägungsvorgang bei einem Teilflächennutzungsplan für

    Vorbehaltsgebiete wirken damit als Gewichtungsvorgaben auf nachfolgende Abwägungs- oder Ermessensentscheidungen ein und dürfen durch öffentliche oder private Belange von höherem Gewicht überwunden werden (vgl. BVerwG, B.v. 15.6.2009 - 4 BN 10.09 - BayVBl 2009, 756; BayVGH, U.v. 18.6.2009 - 22 B 07.1384 - juris).
  • VGH Bayern, 23.02.2018 - 2 N 15.1658

    Unwirksamer Teilflächennutzungsplan "Konzentrationszonen Kiesgewinnung"

    Vorbehaltsgebiete wirken damit als Gewichtungsvorgaben auf nachfolgende Abwägungs- oder Ermessensentscheidungen ein und dürfen durch öffentliche oder private Belange von höherem Gewicht überwunden werden (vgl. BVerwG, B.v. 15.6.2009 - 4 BN 10.09 - BayVBl 2009, 756; BayVGH, U.v. 18.6.2009 - 22 B 07.1384 - juris).
  • VGH Bayern, 22.03.2012 - 22 CS 12.349

    Für sofort vollziehbar erklärte immissionsschutzrechtliche Genehmigungen für

    Denn im Rahmen der dem Planaufstellungsbeschluss vom 21. Juni 2011 vorausgegangenen Planungen zur siebten und achten Änderung seines Flächennutzungsplans hat der Antragsteller durch das Planungsbüro, das er nunmehr erneut beauftragt hat, die gesamte Gemeindefläche vollständig in Richtung einer Nutzung zur Windenergie überprüfen lassen und ist zu dem Ergebnis gelangt, dass sich im gesamten Gemeindegebiet keine Fläche als Vorranggebiet für Windenergie eigne (so der eigene Vortrag des Antragstellers in den Gerichtsverfahren BVerwG vom 15.9.2009 BauR 2010, 64 RdNr. 3 und BayVGH vom 18.6.2009 Az. 22 B 07.1384 RdNr. 28).
  • VG Augsburg, 12.12.2013 - Au 5 K 13.1158

    Verpflichtungsklage; Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung eines

    Vorbehaltsgebiete wirken demgegenüber lediglich als Gewichtungsvorgaben auf nachfolgende Abwägungs- oder Ermessensentscheidungen ein und dürfen durch öffentliche oder private Belange von höherem Gewicht überwunden werden (BVerwG, U.v. 13.3.2003 - 4 C 4/02 - NVwZ 2003, 738 ff.; BayVGH, U.v. 18.6.2009 - 22 B 07.1384 - juris Rn. 26).
  • VG Ansbach, 24.11.2009 - AN 11 K 09.02016

    Im Einzelfall unzulässige, jedenfalls unbegründete Anhörungsrüge; keine

    Im Übrigen wäre auch ein Verbescheidungsausspruch durch das Gericht erforderlich gewesen, wie in vergleichbaren Fällen der BayVGH im Urteil vom 18. Juni 2009 Az.: 22 B 07.1384 und das Nds OVG im Urteil vom 12. November 2008 Az.: 12 LC 72/07 entschieden hätten.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht