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   VGH Bayern, 18.07.2013 - 22 B 12.1741   

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VGH Bayern, 18.07.2013 - 22 B 12.1741 (https://dejure.org/2013,19989)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18.07.2013 - 22 B 12.1741 (https://dejure.org/2013,19989)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18. Juli 2013 - 22 B 12.1741 (https://dejure.org/2013,19989)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Innen-Außen-Blickbeziehung als denkmalgeschützte künstlerische Wirkung eines Baudenkmals; Klage gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine Windkraftanlage

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    § 35 Abs. 1 Nr. 5, Abs. 3 Satz 1 Nr. 5, § 36 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 1 und 3 BauGB, § 3 Abs. 1 und 2, § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 6 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG, Art. 6 Abs. 2 Satz 2, Art. 12 BayDSchG
    Energie- und Denkmalschutzrecht: Nutzungskonflikt Windkraft und Denkmalschutz | Klage der Standortgemeinde gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine Windkraftanlage; Entgegenstehen von Belangen des Denkmalschutzes; Erhebliche Beeinträchtigung eines ...

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    § 35 Abs. 1 Nr. 5, Abs. 3 Satz 1 Nr. 5, § 36 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 1 und 3 BauGB, § 3 Abs. 1 und 2, § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 6 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG, Art. 6 Abs. 2 Satz 2, Art. 12 BayDSchG
    Energie- und Denkmalschutzrecht: Nutzungskonflikt Windkraft und Denkmalschutz | Klage der Standortgemeinde gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine Windkraftanlage; Entgegenstehen von Belangen des Denkmalschutzes; Erhebliche Beeinträchtigung eines ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 5
    Innen-Außen-Blickbeziehung als denkmalgeschützte künstlerische Wirkung eines Baudenkmals; Klage gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine Windkraftanlage

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Windkraftanlage wegen Denkmalschutzes unzulässig!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Unzulässigkeit einer Windkraftanlage bei erheblicher Beeinträchtigung der künstlerischen Wirkung eines denkmalgeschützten Schlosses

  • treffpunkt-kommune.de (Kurzinformation)

    Denkmalschutz

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2014, 258
 
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Wird zitiert von ... (71)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 21.04.2009 - 4 C 3.08

    Klagebefugnis; Denkmalschutz; denkmalrechtliche Genehmigung; Anspruch auf

    Auszug aus VGH Bayern, 18.07.2013 - 22 B 12.1741
    Als Gemeinwohlaufgabe von hohem Rang erfordert der Denkmalschutz, dass ein Kulturdenkmal vor Beeinträchtigungen seiner Substanz und seiner Ausstrahlungswirkung in die Umgebung hinein bewahrt wird, wie sie von einem Vorhaben in der Umgebung des Denkmals ausgehen können (vgl. BVerwG, U.v. 21.4.2009 - 4 C 3.08 - BVerwGE 133, 347/353 Rn. 13 f.).

    Vorhaben, welche die Denkmalwürdigkeit erheblich beeinträchtigen, dürfen nur zugelassen werden, wenn das Vorhaben durch überwiegende Gründe des Gemeinwohls oder durch überwiegende private Interessen gerechtfertigt ist (vgl. BVerwG, U.v. 21.4.2009 - 4 C 3.08 - BVerwGE 133, 347/353 f. Rn. 14).

    § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 BauGB gewährleistet insofern ein Mindestmaß an bundesrechtlich eigenständigem, von landesrechtlichen Denkmalschutzregelungen unabhängigem Denkmalschutz und greift ein, wo grobe Verstöße in Frage stehen (vgl. BVerwG, U.v. 21.4.2009 - 4 C 3.08 - BVerwGE 133, 347/356 Rn. 21; NdsOVG, U.v. 21.4.2010 - 12 LB 44/09 - NuR 2010, 649/656).

  • OVG Niedersachsen, 21.04.2010 - 12 LB 44/09

    Wirksamkeit eines Flächennutzungsplanes im Falle des Offenlassens der Einstufung

    Auszug aus VGH Bayern, 18.07.2013 - 22 B 12.1741
    § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 BauGB gewährleistet insofern ein Mindestmaß an bundesrechtlich eigenständigem, von landesrechtlichen Denkmalschutzregelungen unabhängigem Denkmalschutz und greift ein, wo grobe Verstöße in Frage stehen (vgl. BVerwG, U.v. 21.4.2009 - 4 C 3.08 - BVerwGE 133, 347/356 Rn. 21; NdsOVG, U.v. 21.4.2010 - 12 LB 44/09 - NuR 2010, 649/656).

    Aber sie müssen sich an dem vom Denkmal gesetzten Maßstab messen lassen, dürfen es nicht gleichsam erdrücken, verdrängen, übertönen oder die gebotene Achtung gegenüber den im Denkmal verkörperten Werten vermissen lassen (vgl. zur Beeinträchtigung am Maßstab von Art. 6 Abs. 2 Satz 2 BayDSchG BayVGH, U.v. 24.1.2013 - 2 BV 11.1631 - NVwZ-RR 2013, 545 ff. Rn. 30; am Maßstab von § 8 NDSchG NdsOVG, U.v. 21.4.2010 - 12 LB 44/09 - NuR 2010, 649/657 m.w.N.).

    Sie haben deren Aussage- und Überzeugungskraft nachvollziehend zu überprüfen und sich aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens eine eigene Überzeugung zu bilden (zur Bewertung durch die Verwaltungsgerichte NdsOVG, U.v. 21.4.2010 - 12 LB 44/09 - NuR 2010, 649/657; NdsOVG, U.v. 23.8.2012 - 12 LB 170/11 - juris Rn. 60 m.w.N.).

  • OVG Niedersachsen, 23.08.2012 - 12 LB 170/11

    Vermittlung von Drittschutz gegenüber dem Eigentümer eines Denkmals durch § 8 S.

    Auszug aus VGH Bayern, 18.07.2013 - 22 B 12.1741
    Je höher der Wert des Denkmals einzuschätzen ist, desto eher kann eine erhebliche Beeinträchtigung seines Erscheinungsbilds anzunehmen sein; je schwerwiegender das Erscheinungsbild betroffen ist, desto eher kann die Schwelle der Unzumutbarkeit überschritten sein (vgl. zu § 8 NDSchG NdsOVG, U.v. 23.8.2012 - 12 LB 170/11 - juris Rn. 57, 59).

    Sie haben deren Aussage- und Überzeugungskraft nachvollziehend zu überprüfen und sich aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens eine eigene Überzeugung zu bilden (zur Bewertung durch die Verwaltungsgerichte NdsOVG, U.v. 21.4.2010 - 12 LB 44/09 - NuR 2010, 649/657; NdsOVG, U.v. 23.8.2012 - 12 LB 170/11 - juris Rn. 60 m.w.N.).

  • BVerwG, 15.04.1999 - 4 VR 18.98

    Ausgestaltung der Möglichkeiten eines Nachbarn zur Durchsetzung vorläufigen

    Auszug aus VGH Bayern, 18.07.2013 - 22 B 12.1741
    Letzteres ist nur geschützt gegen Maßnahmen, die das Ortsbild entscheidend prägen und hierdurch nachhaltig auf das Gemeindegebiet und die Entwicklung der Gemeinde einwirken (BVerwG, B.v. 15.4.1999 - 4 VR 18/98 - NVwZ-RR 1999, 554; im Anschluss BayVGH, B.v. 31.10.2008 - 22 CS 08.2369 - juris Rn. 26); gewisse ästhetische Einbußen für das Ortsbild als Folge ansonsten zulässiger Vorhaben hat eine Gemeinde hinzunehmen.
  • VGH Bayern, 31.10.2008 - 22 CS 08.2369

    Windkraftanlagen; gerichtliche Anordnung der sofortigen Vollziehung;

    Auszug aus VGH Bayern, 18.07.2013 - 22 B 12.1741
    Letzteres ist nur geschützt gegen Maßnahmen, die das Ortsbild entscheidend prägen und hierdurch nachhaltig auf das Gemeindegebiet und die Entwicklung der Gemeinde einwirken (BVerwG, B.v. 15.4.1999 - 4 VR 18/98 - NVwZ-RR 1999, 554; im Anschluss BayVGH, B.v. 31.10.2008 - 22 CS 08.2369 - juris Rn. 26); gewisse ästhetische Einbußen für das Ortsbild als Folge ansonsten zulässiger Vorhaben hat eine Gemeinde hinzunehmen.
  • BVerwG, 30.08.1985 - 4 C 48.81

    Mindestanforderungen an die Sicherung einer ausreichenden Erschließung; Pflicht

    Auszug aus VGH Bayern, 18.07.2013 - 22 B 12.1741
    Eine Erschließung ist daher gesichert, wenn die Erschließungsanlage im Zeitpunkt der Ingebrauchnahme des Bauwerks funktionstüchtig angelegt ist (vgl. BVerwG, U.v. 30.8.1985 - 4 C 48/81 - NVwZ 1986, 38/39 a.E.).
  • BVerwG, 28.10.1993 - 4 C 5.93

    Rücksichtnahmegebot gebietsübergreifend?

    Auszug aus VGH Bayern, 18.07.2013 - 22 B 12.1741
    Es handelt sich um eine denkmalpflegerisch besonders schützenswerte Innen-Außen-Blickbeziehung, nicht lediglich um eine baurechtlich regelmäßig nicht geschützte "schöne Aussicht" (vgl. dazu z.B. BVerwG, U.v. 28.10.1993 - 4 C 5/93 - juris Rn. 24 m.w.N.).
  • BVerwG, 13.12.2001 - 4 C 3.01

    Windkraftanlage; Windfarm; Windenergie; Naturschutz; Landschaftspflege;

    Auszug aus VGH Bayern, 18.07.2013 - 22 B 12.1741
    Insofern erfordert § 35 BauGB für privilegierte Vorhaben eine nachvollziehende und gerichtlich voll überprüfbare Abwägung der beeinträchtigten Belange unter besonderer Berücksichtigung der Privilegierung (vgl. BVerwG, U.v. 13.12.2001 - 4 C 3.01 - BauR 2002, 751/753).
  • BVerwG, 20.05.2010 - 4 C 7.09

    Windenergieanlagen; Flächennutzungsplan; ~ mit den Wirkungen des § 35 Abs. 3 Satz

    Auszug aus VGH Bayern, 18.07.2013 - 22 B 12.1741
    Auf das Rechtsmittel der Klägerin hin sind die Voraussetzungen des § 35 BauGB deshalb in vollem Umfang nachzuprüfen (vgl. BVerwG, U.v. 20.5.2010 - 4 C 7/09 - BVerwGE 137, 74 Rn. 34; BVerwG, U.v. 1.7.2010 - 4 C 4.08 - BVerwGE 137, 247 Rn. 32).
  • BVerwG, 01.07.2010 - 4 C 4.08

    Windenergieanlage; Regionalplan; in Aufstellung befindliches Ziel;

    Auszug aus VGH Bayern, 18.07.2013 - 22 B 12.1741
    Auf das Rechtsmittel der Klägerin hin sind die Voraussetzungen des § 35 BauGB deshalb in vollem Umfang nachzuprüfen (vgl. BVerwG, U.v. 20.5.2010 - 4 C 7/09 - BVerwGE 137, 74 Rn. 34; BVerwG, U.v. 1.7.2010 - 4 C 4.08 - BVerwGE 137, 247 Rn. 32).
  • VGH Bayern, 24.01.2013 - 2 BV 11.1631

    Dem Denkmaleigentümer kann im Hinblick auf seine gesetzlichen Pflichten, das

  • BVerwG, 11.10.2012 - 4 C 9.11

    Außenbereich; landwirtschaftlicher Betrieb; Nebenerwerbsbetrieb; Schafzucht;

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.02.2023 - 5 K 171/22

    Erteilung einer Genehmigung für die Errichtung einer Windenergieanlage

    "Ohne dass es darauf in Ansehung der vom Beklagten getroffenen Prognoseentscheidung nach alledem ankommt, ist insbesondere hinsichtlich des in der mündlichen Verhandlung erfolgten Hinweises der Kläger auf § 7 Abs. 6 DSchG M-V zum einen darauf hinzuweisen, dass der Beklagte als immissionsschutzrechtliche Genehmigungsbehörde ebenso wie das Gericht in materieller Hinsicht nicht an die fachliche Beurteilung der Denkmalschutzbehörden und insbesondere des Landesamts gebunden ist (vgl. OVG Greifswald, Beschluss vom 29. Mai 2017 - 3 L 184/15 -, juris Rn. 16; VGH München, Urteil vom 18. Juli 2013 - 22 B 12.1741 -, juris Rn. 27), auch wenn Letzteres für die denkmalfachliche Beurteilung das entsprechende Fachwissen vermittelt (vgl. OVG Greifswald, Beschluss vom 29. Mai 2017 - 3 L 184/15 -, juris Rn. 16).

    Genehmigungsbehörde und Gericht haben die Beurteilung des Landesamts hinsichtlich ihrer Aussage- und Überzeugungskraft nachvollziehend zu überprüfen und sich aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens eine eigene Überzeugung zu bilden (§ 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO; vgl. OVG Greifswald, Beschluss vom 29. Mai 2017 - 3 L 184/15 -, juris Rn. 16; VGH München, Urteil vom 18. Juli 2013 - 22 B 12.1741 -, juris Rn. 27).

  • VGH Bayern, 25.06.2013 - 22 B 11.701

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung zweier Windkraftanlagen

    Denn weder Immissionsschutzbehörden noch Gerichte sind an die fachliche Beurteilung durch das Landesamt für Denkmalpflege gebunden; sie haben die Aussage- und Überzeugungskraft der gutachterlichen Äußerungen dieser Behörde vielmehr nachvollziehend zu überprüfen und sich aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens eine eigene Überzeugung zu bilden (BayVGH, U.v. 18.7.2013 - 22 B 12.1741 - Rn. 27 m.w.N.).

    Aber sie müssen sich an dem Denkmal messen lassen, dürfen es nicht gleichsam erdrücken, verdrängen oder die gebotene Achtung gegenüber den im Denkmal verkörperten Werten vermissen lassen (BayVGH, U.v. 24.1.2013 - 2 BV 11.1631 - NVwZ-RR 2013, 545 Rn. 30; NdsOVG, U.v. 21.4.2010 - 12 LB 44/09 - NuR 2010, 649/657; vgl. BayVGH, U.v. 18.7.2013 - 22 B 12.1741 - Rn. 26, zu § 35 Abs. 3 Nr. 5 BauGB).

    Die genannten Merkmale müssen in schwerwiegender Weise gegeben sein, damit von einer erheblichen Beeinträchtigung gesprochen werden kann (BayVGH, U.v. 18.7.2013 - 22 B 12.1741 - Rn. 26, zu § 35 Abs. 3 Nr. 5 BauGB).

    Hierbei kommt den fachlichen Einschätzungen des Landesamts tatsächliches Gewicht zu; eine rechtliche Bindung für Immissionsschutzbehörden und Gerichte besteht jedoch nicht (vgl. BayVGH, U.v. 18.7.2013 - 22 B 12.1741 - Rn. 27 m.w.N.).

    Der Grundsatz, dass eine "schöne Aussicht" baurechtlich regelmäßig nicht geschützt wird (vgl. BVerwG, U.v. 28.10.1993 - 4 C 5.93 - NVwZ 1194, 686/688 m.w.N.), kann in solchen Fällen eine Durchbrechung erfahren (vgl. zu der Möglichkeit, dass die Innen-Außen-Blickbeziehung zur denkmalgeschützten künstlerischen Wirkung eines Baudenkmals gehören kann, BayVGH, U.v. 18.7.2013 - 22 B 12.1741).

  • VGH Bayern, 16.06.2015 - 15 B 13.424

    Zum Anspruch auf Erteilung eines abgrabungsrechtlichen Vorbescheids für ein

    Andererseits ist aber auch das Gewicht, welches der Gesetzgeber einem privilegierten Vorhabens im Außenbereich beimisst, besonders in Rechnung zu stellen (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.12.2001 - 4 C 3.01 - BauR 2002, 751/753; BayVGH, U.v. 18.7.2013 - 22 B 12.1741 - BayVBl. 2014, 23 = juris Rn. 25; NdsOVG, U.v. 21.4.2010 - 12 LB 44/09 - BauR 2010, 1550 = juris Rn. 55 f.); denn an das "Entgegenstehen" eines öffentlichen Belangs im Sinne des § 35 Abs. 1 BauGB sind höhere Anforderungen zu stellen als an die bloße "Beeinträchtigung" im Sinne des § 35 Abs. 2 und 3 BauGB.

    Es muss demnach eine besondere, erhebliche Beeinträchtigung eines Denkmals vorliegen, damit dieser Belang sich gegenüber dem Interesse an der Verwirklichung des privilegierten Vorhaben durchsetzt (vgl. BayVGH, U.v. 18.7.2013 - 22 B 12.1741 - BayVBl 2014, 23 Rn. 25; B.v. 30.4.2014 - 22 ZB 14.680 - Rn. 17).

    Die genannten Merkmale müssen in schwerwiegender Weise gegeben sein, damit von einer erheblichen Beeinträchtigung gesprochen werden kann (vgl. BayVGH, U.v. 25.6.2013 - 22 B 11.701 - BayVBl 2014, 502 = juris Rn. 32; U.v. 18.7.2013 - 22 B 12.1741 - BayVBl 2014, 23 Rn. 26; OVG SA, U.v. 6.8.2012 - 2 L 6/10 - BRS 79 Nr. 149 Rn. 78 ff.).

    Bei einem Baudenkmal von herausragender Bedeutung kann eher eine erhebliche Beeinträchtigung angenommen werden (vgl. BayVGH, U.v. 18.7.2013 - 22 B 12.1741 - BayVBl 2014, 23 Rn. 26; B.v. 20.5.2015 - 22 ZB 14.2827 - Rn. 13).

    Zwar handelt es sich bei der in die Denkmalliste eingetragenen Wallfahrtskapelle nach den auch von den Beteiligten nicht infrage gestellten Feststellungen des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege in der Stellungnahme vom 28. Mai 2010 als der zur fachlichen Einschätzung des Denkmalwerts eines Baudenkmals und seiner Beeinträchtigung berufenen Fachbehörde (vgl. Art. 12 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 3 Nr. 5 DSchG), dessen Einschätzungen insoweit tatsächliches Gewicht zukommt (vgl. BayVGH, U.v. 18.7.2013 - 22 B 12.1741 - BayVBl 2014, 23 Rn. 27), um ein Baudenkmal von hoher Bedeutung.

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