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   VGH Bayern, 06.05.2013 - 22 B 12.1967   

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https://dejure.org/2013,11729
VGH Bayern, 06.05.2013 - 22 B 12.1967 (https://dejure.org/2013,11729)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06.05.2013 - 22 B 12.1967 (https://dejure.org/2013,11729)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06. Mai 2013 - 22 B 12.1967 (https://dejure.org/2013,11729)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 06.07.2001 - V ZR 246/00

    Zur Unterlassung von Industrielärmimmissionen bei späterer Wohnbebauung in der

    Auszug aus VGH Bayern, 06.05.2013 - 22 B 12.1967
    Der Kläger besitzt bei Schluss der mündlichen Verhandlung im zweiten Rechtszug (vgl. zur Maßgeblichkeit dieses Beurteilungszeitpunkts für immissionsschutzrechtliche Abwehrklagen BGH, U.v. 6.7.2001 - V ZR 246/00 - BGHZ 148, 261/267) weder einen Anspruch darauf, dass die Beklagte künftig am Übergabeschacht in der R... Straße die Einleitung von Abwasser aus P... in den H... Freispiegelkanal unterlässt, wie das Verwaltungsgericht das - bezogen auf den Zeitpunkt seiner Entscheidung - angenommen hat, noch steht dem Kläger gegenwärtig ein sonstiger negatorischer Anspruch immissionsschutzrechtlicher Art gegen die Beklagte zu.
  • BGH, 13.02.2004 - V ZR 217/03

    Zu den Voraussetzungen des privaten Immissionsschutzes gegen

    Auszug aus VGH Bayern, 06.05.2013 - 22 B 12.1967
    Da es für Geruchsimmissionen weder in Gesetzen oder Rechtsverordnungen festgesetzte Grenz- oder Richtwerte gibt, noch diesbezüglich eine auf § 48 BImSchG gestützte normkonkretisierende Verwaltungsvorschrift existiert (bei der vom Länderausschuss für Immissionsschutz verfassten Richtlinie zur Feststellung und Beurteilung von Geruchsimmissionen ["Geruchsimmissions-Richtlinie - GIRL"] handelt es sich um Vorstellungen eines ministeriellen Fachgremiums, bei dem Zusammensetzung und Einflussverteilung rechtlich nicht determiniert sind [BVerwG, B.v. 16.10.2001 - 4 VR 20.01 - DVBl 2002, 275/276]), hängt die zutreffende Beantwortung der Frage, unter welchen Voraussetzungen derartige Immissionen nicht schädlich im Sinn von § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 3 Abs. 1 BImSchG oder nur "unwesentlich" im Sinn von § 906 Abs. 1 Satz 1 BGB sind, von dem Empfinden eines verständigen Durchschnittsmenschen und davon ab, was diesem auch unter Würdigung anderer öffentlicher und privater Belange billigerweise nicht mehr zuzumuten ist (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs; vgl. z.B. BGH, U.v. 13.2.2004 - V ZR 217/03 - NJW 2004, 1317/1318 m. w. N.; siehe auch BVerwG, U.v. 23.5.1991 - 7 C 19.90 - DVBl 1991, 880/882).
  • BVerwG, 23.05.1991 - 7 C 19.90

    Lärmbelastung - Schießlärm - Lärmempfindliche Nutzung - Baurechtliche Genehmigung

    Auszug aus VGH Bayern, 06.05.2013 - 22 B 12.1967
    Da es für Geruchsimmissionen weder in Gesetzen oder Rechtsverordnungen festgesetzte Grenz- oder Richtwerte gibt, noch diesbezüglich eine auf § 48 BImSchG gestützte normkonkretisierende Verwaltungsvorschrift existiert (bei der vom Länderausschuss für Immissionsschutz verfassten Richtlinie zur Feststellung und Beurteilung von Geruchsimmissionen ["Geruchsimmissions-Richtlinie - GIRL"] handelt es sich um Vorstellungen eines ministeriellen Fachgremiums, bei dem Zusammensetzung und Einflussverteilung rechtlich nicht determiniert sind [BVerwG, B.v. 16.10.2001 - 4 VR 20.01 - DVBl 2002, 275/276]), hängt die zutreffende Beantwortung der Frage, unter welchen Voraussetzungen derartige Immissionen nicht schädlich im Sinn von § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 3 Abs. 1 BImSchG oder nur "unwesentlich" im Sinn von § 906 Abs. 1 Satz 1 BGB sind, von dem Empfinden eines verständigen Durchschnittsmenschen und davon ab, was diesem auch unter Würdigung anderer öffentlicher und privater Belange billigerweise nicht mehr zuzumuten ist (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs; vgl. z.B. BGH, U.v. 13.2.2004 - V ZR 217/03 - NJW 2004, 1317/1318 m. w. N.; siehe auch BVerwG, U.v. 23.5.1991 - 7 C 19.90 - DVBl 1991, 880/882).
  • BVerwG, 16.10.2001 - 4 VR 20.01

    Präklusion; Einwendungsausschluss; hinreichend konkrete Einwendung;

    Auszug aus VGH Bayern, 06.05.2013 - 22 B 12.1967
    Da es für Geruchsimmissionen weder in Gesetzen oder Rechtsverordnungen festgesetzte Grenz- oder Richtwerte gibt, noch diesbezüglich eine auf § 48 BImSchG gestützte normkonkretisierende Verwaltungsvorschrift existiert (bei der vom Länderausschuss für Immissionsschutz verfassten Richtlinie zur Feststellung und Beurteilung von Geruchsimmissionen ["Geruchsimmissions-Richtlinie - GIRL"] handelt es sich um Vorstellungen eines ministeriellen Fachgremiums, bei dem Zusammensetzung und Einflussverteilung rechtlich nicht determiniert sind [BVerwG, B.v. 16.10.2001 - 4 VR 20.01 - DVBl 2002, 275/276]), hängt die zutreffende Beantwortung der Frage, unter welchen Voraussetzungen derartige Immissionen nicht schädlich im Sinn von § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 3 Abs. 1 BImSchG oder nur "unwesentlich" im Sinn von § 906 Abs. 1 Satz 1 BGB sind, von dem Empfinden eines verständigen Durchschnittsmenschen und davon ab, was diesem auch unter Würdigung anderer öffentlicher und privater Belange billigerweise nicht mehr zuzumuten ist (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs; vgl. z.B. BGH, U.v. 13.2.2004 - V ZR 217/03 - NJW 2004, 1317/1318 m. w. N.; siehe auch BVerwG, U.v. 23.5.1991 - 7 C 19.90 - DVBl 1991, 880/882).
  • VGH Bayern, 11.01.2013 - 22 B 12.2367

    Abwehranspruch gegen befürchtete Grundstücksbeeinträchtigung durch ein

    Auszug aus VGH Bayern, 06.05.2013 - 22 B 12.1967
    Ebenso wie das Verwaltungsgericht dies im angefochtenen Urteil getan hat, kann es auch der Verwaltungsgerichtshof dahinstehen lassen, ob das vom Kläger geltend gemachte Abwehrrecht gegen Immissionen, die von einer durch die öffentliche Gewalt schlicht-hoheitlich betriebenen Anlage behauptetermaßen hervorgerufen werden, aus den Grundrechten oder aus einer entsprechenden Anwendung zivilrechtlicher Vorschriften - namentlich aus § 1004 i.V.m. § 906 BGB - resultiert (ebenso BayVGH, U.v. 11.1.2013 - 22 B 12.2367 - juris Rn. 18).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.06.2013 - 9 S 2883/11

    Versagung der amtlichen Anerkennung als "natürliches Mineralwasser"

    Keine Verbindlichkeit erlangen technische Regelwerke, wenn sie nicht in den Regelungswillen des Gesetzgebers aufgenommen sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28.07.2010 - 4 B 29/10 -, Juris Rn. 3) oder die Zusammensetzung der entscheidenden Fachgremien rechtlich nicht determiniert ist (Bay VGH, Urteil vom 06.05.2013 - 22 B 12.1967 -, Juris Rn. 27).
  • VG Ansbach, 22.11.2023 - AN 3 K 22.01523

    Nachbarklage gegen Nutzungsänderung und erstmalige Genehmigung von Freiflächen

    Für die Frage, ob die in § 3 Abs. 1 BImSchG geregelte "Schädlichkeitsgrenze" im Sinne einer Gefahr, eines erheblichen Nachteils oder erheblichen Belästigung vorliegt, ist auf das Empfinden eines verständigen Durchschnittsmenschen abzustellen, da das bauplanungsrechtliche Rücksichtnahmegebot die Beziehungen zwischen Grundstückseigentümern und nicht den konkret betroffenen Personen regelt (BVerwG, U. v. 23.9.1999 - 4 C 6/98 - juris Rn. 29 = BVerwGE 109, 314, BayVGH, U. v. 6.5.2013 - 22 B 12.1967 - juris Rn. 37 = UPR 2014, 151).
  • VG Ansbach, 03.05.2022 - AN 3 S 22.01039

    Erfolgloser Eilantrag der Nachbarin gegen Pferdekoppel

    Für die Frage, ob die in § 3 Abs. 1 BImSchG geregelte "Schädlichkeitsgrenze" im Sinne einer Gefahr, eines erheblichen Nachteils oder erheblichen Belästigung vorliegt, ist auf das Empfinden eines verständigen Durchschnittsmenschen abzustellen, da das bauplanungsrechtliche Rücksichtnahmegebot die Beziehungen zwischen Grundstückseigentümern und nicht den konkret betroffenen Personen regelt (BVerwG, U. v. 23.9.1999 - 4 C 6/98 - juris Rn. 29 = BVerwGE 109, 314, BayVGH, U. v. 6.5.2013 - 22 B 12.1967 - juris Rn. 37 = UPR 2014, 151).
  • VG München, 15.01.2019 - M 16 K 17.2157

    Immissionsschutz im Falle einer "seltenen Veranstaltung"

    Immissionen, die Gesundheitsschäden hervorrufen, sind stets erheblich (vgl. BayVGH, U.v. 6.5.2013 - 22 B 12.1967 - juris Rn. 27).
  • VG Berlin, 03.09.2015 - 4 L 220.15

    Untersagung der Benutzung/des Betriebs von Shisha-Pfeifen im Vorgarten einer

    Hinsichtlich von bloßen Gesundheitsgefahren, die (noch) keine Schädigung darstellen, ist im Übrigen eine Erheblichkeitsprüfung geboten (vgl. VGH München, Urteil vom 6. Mai 2013 - VGH 22 B 12.1967 -, juris, Rn. 27).
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