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   VGH Bayern, 07.08.1998 - 22 B 96.625   

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VGH Bayern, 07.08.1998 - 22 B 96.625 (https://dejure.org/1998,8815)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07.08.1998 - 22 B 96.625 (https://dejure.org/1998,8815)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07. August 1998 - 22 B 96.625 (https://dejure.org/1998,8815)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1999, 114
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • VGH Bayern, 25.04.2012 - 14 B 10.1750

    Bei der Entscheidung über die ausnahmsweise Zulassung des Fällens schutzwürdiger

    Eine offensichtlich nicht beabsichtigte Härte ist bodenbezogen und nicht personenbezogen zu ermitteln (wie BayVGH vom 19.1.2005 Az. 15 ZB 04.853; BayVGH vom 7.8.1998 Az. 22 B 96.625; OVG Saarland vom 27.4.2009 NuR 2009, 428).

    Damit ist die verfassungsrechtliche Vernetzung des § 4 Abs. 1 Buchst. b Satz 1 BSchV nicht anders zu beurteilen als in anderen Befreiungsvorschriften, namentlich in § 31 Abs. 2 BauGB (vgl. BayVGH vom 19.1.2005 Az. 15 ZB 04.853; BayVGH vom 7.8.1998 Az. 22 B 96.625), weshalb die dort zum Merkmal der "offenbar nicht beabsichtigten Härte" entwickelten Grundsätze auch im Rahmen von Art. 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BayNatSchG a.F. i.V.m. § 4 Abs. 1 Buchst. b Satz 1 BSchV herangezogen werden können (vgl. Engelhardt/Brenner/Fischer-Hüftle/Egner/Meßerschmidt, Naturschutzrecht in Bayern, RdNr. 6 zu Art. 49 BayNatSchG).

    Die Befreiungsmöglichkeit dient also dazu, einer rechtlichen Unausgewogenheit zu begegnen, die sich ergeben kann, wenn aufgrund besonderer Umstände des jeweiligen Einzelfalles (Atypik; hierzu etwa BayVGH vom 7.8.1998 a.a.O.) der Anwendungsbereich einer Vorschrift und deren materielle Zielrichtung nicht miteinander übereinstimmen (vgl. BVerwG vom 14.9.1992 a.a.O.; siehe auch Frenz/Müggenborg, BNatSchG, RdNr. 1 zu § 67).

    Eine offenbar nicht beabsichtigte Härte ist bodenbezogen und nicht personenbezogen zu ermitteln (BayVGH vom 19.1.2005 a.a.O.; BayVGH vom 7.8.1998 Az. 22 B 96.625; OVG Saarland vom 27.4.2009 NuR 2009, 428; siehe auch BVerwG vom 14.7.1972 BVerwGE 40, 268 zu § 20 BBauG), womit auch Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG in diesem Zusammenhang keine Berücksichtigung finden kann.

  • VG München, 07.05.2012 - M 8 K 11.957

    Genehmigung bzw. Befreiung für Fällung eines geschützten Baumes; Verschattung von

    Eine offenbar nicht beabsichtigte Härte ist bodenbezogen und nicht personenbezogen zu ermitteln (BayVGH Urteil vom 25.4.2012 a.a.O., RdNr. 50 - juris; BayVGH Beschluss vom 19.1.2005 Az. 15 ZB 04.853, RdNr. 13 - juris; BayVGH vom 7.8.1998 Az. 22 B 96.625, RdNr. 19 - juris; OVG Saarland Beschluss vom 27.4.2009 Az. 2 A 286/09, NuR 2009, 428, RdNr. 21 - juris; VG München Urteil vom 9.6.2008 Az. M 8 K 07.5646, RdNr. 21 - juris; VG Düsseldorf Urteil vom 30.7.2008 Az. 11 K 3691/07, RdNr. 36 ff. - juris), womit auch Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG in diesem Zusammenhang keine Berücksichtigung finden kann.
  • OLG Nürnberg, 18.11.2008 - 1 Ws 313/08

    Schifffahrt auf einem nicht allgemein zur Schifffahrt zugelassenen bayrischen

    Darüber hinaus hat das Bayerischen Verwaltungsgericht (vom 18.08.1998; Az.: 22 B 96.625 RN 7 K 92.1735), bezüglich der Genehmigung gewerblicher Floßfahrten ausgeführt: "Das vom Kläger beabsichtigte Befördern von Passagieren auf Flößen gegen Entgelt ist aber ... wegen seiner auf immer wiederkehrende Durchführung angelegten Konzeption als Dauersachverhalt anzusehen, der die Situation der Naturnähe im Sinne fehlender bzw. zurückgenommener Beeinflussung durch menschliches Verhalten und damit das Schutzgebiet als solches verändert.".
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