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   VGH Bayern, 22.10.1998 - 22 B 98.602   

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VGH Bayern, 22.10.1998 - 22 B 98.602 (https://dejure.org/1998,13029)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22.10.1998 - 22 B 98.602 (https://dejure.org/1998,13029)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22. Oktober 1998 - 22 B 98.602 (https://dejure.org/1998,13029)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 2611 (Ls.)
  • NVwZ 1999, 555
 
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Wird zitiert von ... (33)

  • BGH, 26.09.2003 - V ZR 41/03

    Lärm durch Rockkonzert

    Die "erleichterten Voraussetzungen" beziehen sich auch auf den Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne von § 3 Abs. 1 BImSchG (§ 4 Abs. 1 Nr. 3 GaststG), und gelten damit beispielsweise für die Lärmimmissionen, die von einer aus Anlaß eines Volksfests betriebenen Außengastronomie ausgehen (vgl. VGH München NVwZ 1999, 555).
  • VG Karlsruhe, 12.05.2021 - 2 K 5046/19

    Versammlung vor Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle; beschränkende Verfügung

    (2) Ferner sind Anhaltspunkte zu fordern, dass die betroffene Behörde das Verbot solcher weiterer Versammlungen oder die Beschränkung ihrer Durchführung voraussichtlich wieder mit den gleichen Gründen rechtfertigen wird (vgl. zu dieser "Richtschnurfunktion" BayVGH, Urt. v. 22.10.1998 - 22 B 98.602 -, juris).
  • VGH Bayern, 26.04.2022 - 22 B 21.860

    Fortsetzungsfeststellungs- und Anfechtungsklage einer

    Selbst wenn jedoch vorliegend eine solche Ermächtigung gefehlt haben sollte, hätte die schutzwürdige Verfahrensstellung der Beklagten und der Beigeladenen angesichts dessen, dass die Vertretung entsprechend § 89 ZPO nachträglich genehmigt werden konnte (vgl. BayVGH, U.v. 22.10.1998 - 22 B 98.602 - juris Rn. 23; BayObLG, B.v. 20.1.1994 - 2Z BR 93/93 - juris Rn. 7; Becker in Bärmann, Wohnungseigentumsgesetz, 14. Aufl. 2018, § 27 Rn. 272 m.w.N.), nur geringes Gewicht gehabt.
  • VGH Bayern, 17.09.2014 - 22 CS 14.2013

    Gestattung nach § 12 GastG aus Anlass eines Flohmarktes

    Jedenfalls haben die dann zu beachtenden "erleichterten Voraussetzungen" zur Folge, dass bei der Bestimmung der Erheblichkeits- bzw. Zumutbarkeitsschwelle die Seltenheit des Anlasses und seine Besonderheit, d.h. seine Bewertung unter den Gesichtspunkten der Herkömmlichkeit, der Sozialadäquanz und der allgemeinen Akzeptanz zu berücksichtigen sind (BayVGH, U.v. 22.10.1998 - 22 B 98.602 - juris, BGH, U.v. 26.9.2003 - V ZR 41/03 - UPR 2004, 31/32).
  • VG Halle, 23.04.2010 - 4 A 6/10

    Nachbarklage gegen Gestattung nach § 12 GastG

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn die zuständige Behörde eine wesentliche Änderung der Verwaltungspraxis hinsichtlich der Bescheidgestaltung vorgenommen hat mit der Folge, dass die Feststellung der Rechtswidrigkeit des erledigten Bescheides keine Richtschnurfunktion mehr haben kann (VGH München, Urteil vom 22. Oktober 1998 - 22 B 98.602 - juris Rn. 28).

    Das bedeutet insbesondere, dass bei der Bestimmung der Erheblichkeits- bzw. Zumutbarkeitsschwelle die Seltenheit des Anlasses und seine Besonderheit, d.h. seine Bewertung unter den Gesichtspunkten der Herkömmlichkeit, der Sozialadäquanz und der allgemeinen Akzeptanz, zu berücksichtigen sind (VGH München, Urteil vom 22. Oktober 1998 - 22 B 98.602 - a.a.O. Rn. 29).

  • BGH, 26.09.2009 - V ZR 41/03

    Lärmbelästigung durch Rockkonzert: Einmal im Jahr ist schon ok

    Die "erleichterten Voraussetzungen" beziehen sich auch auf den Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne von § 3 Abs. 1 BImSchG (§ 4 Abs. 1 Nr. 3 GaststG), und gelten damit beispielsweise für die Lärmimmissionen, die von einer aus Anlaß eines Volksfests betriebenen Außengastronomie ausgehen (vgl. VGH München NVwZ 1999, 555).
  • VGH Bayern, 10.03.2022 - 22 B 19.196

    Rechtsschutz für Wohnungseigentümergemeinschaft gegen vorläufige

    Selbst wenn jedoch vorliegend eine solche Ermächtigung gefehlt haben sollte, hätte die schutzwürdige Verfahrensstellung der Beklagten und der Beigeladenen angesichts dessen, dass die Vertretung entsprechend § 89 ZPO nachträglich genehmigt werden konnte (vgl. BayVGH, U.v. 22.10.1998 - 22 B 98.602 - juris Rn. 23; BayObLG, B.v. 20.1.1994 - 2Z BR 93/93 - juris Rn. 7; Becker in Bärmann, Wohnungseigentumsgesetz, 14. Aufl. 2018, § 27 Rn. 272 m.w.N.), nur geringes Gewicht gehabt.
  • VG Ansbach, 24.06.2015 - AN 4 S 15.00928

    Gaststättenrecht:

    Jedenfalls haben die dann zu beachtenden "erleichterten Voraussetzungen" zur Folge, dass bei der Bestimmung der Erheblichkeit- bzw. Zumutbarkeitsschwelle die Seltenheit des Anlasses und seine Besonderheit, d.h. seine Bewertung unter den Gesichtspunkten der Herkömmlichkeit, der Sozialadäquanz und der allgemeinen Akzeptanz zu berücksichtigen sind (BayVGH, U.v. 22.10.1998 - 22 B 98.602 - juris; BGH; U.v. 26.9.2003.
  • VGH Bayern, 10.03.2022 - 22 B 19.197

    Fortsetzungsfeststellungsklage einer Wohnungseigentümergemeinschaft gegen für

    Selbst wenn jedoch vorliegend eine solche Ermächtigung gefehlt haben sollte, hätte die schutzwürdige Verfahrensstellung der Beklagten und des Beigeladenen angesichts dessen, dass die Vertretung entsprechend § 89 ZPO nachträglich genehmigt werden konnte (vgl. BayVGH, U.v. 22.10.1998 - 22 B 98.602 - juris Rn. 23; BayObLG, B.v. 20.1.1994 - 2Z BR 93/93 - juris Rn. 7; Becker in Bärmann, Wohnungseigentumsgesetz, 14. Aufl. 2018, § 27 Rn. 272 m.w.N.), nur geringes Gewicht gehabt.
  • VG Bayreuth, 24.04.2008 - B 2 K 07.849

    Hausverbot wegen Kritik an Theateraufführungen in einem offenen Brief;

    Diese setzt voraus, dass die hinreichend bestimmte Gefahr besteht, dass die Behörde bei im Wesentlichen gleichen tatsächlichen und rechtlichen Verhältnissen erneut einen Verwaltungsakt mit dem gleichen oder zumindest gleichartigen Inhalt erlässt (vgl. BayVGH, Urteil vom 22.10.1998, Az. 22 B 98.602; BVerwG, Beschluss vom 26.04.1993, Az. 4 B 31/93 m.w.N.).

    Für das Feststellungsinteresse kommt es maßgeblich darauf an, ob der Kläger mit dem begehrten Sachurteil "noch etwas anfangen" kann, es also in irgendeiner Weise geeignet ist, seine Position in rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Hinsicht konkret zu verbessern (BayVGH, Urteil vom 22.10.1998, Az. 22 B 98.602).

  • VG Lüneburg, 22.05.2019 - 5 A 312/17

    Bierdosen-Flashmob; Demonstration; Fortsetzungsfeststellungsklage; Fraport;

  • VGH Bayern, 23.06.2016 - 22 CS 16.1199

    Gaststättenrechtliche Gestattungen für die Zeit nach dem Ende eines Flohmarktes

  • VG München, 16.12.2015 - M 16 E 15.2911

    Vorübergehende Gestattung eines Gaststättenbetriebs aus besonderem Anlass

  • VG Gelsenkirchen, 21.06.2007 - 8 K 3694/06

    Vereinsfest, seltenes Ereignis

  • VG Ansbach, 13.06.2016 - AN 4 S 16.00950

    Nachbarrechtsschutz gegen Gestattunng zur Außenbewirtschaftung bis 24.00 Uhr

  • VG Würzburg, 03.07.2013 - W 6 K 12.828

    Rockkonzert/Beatabend (traditionelle Vorsilvester-Veranstaltung) in der

  • VG Ansbach, 15.09.2015 - AN 4 S 15.01487

    Flohmarkt mit Bewirtung; Immissionsrichtwert für Zeit ab 22.00 Uhr; (sehr)

  • VG Ansbach, 20.06.2018 - AN 4 S 18.01058

    Keine unzumutbare Lärmbelästigung durch Flohmarkt mit Bewirtung

  • VG Ansbach, 14.09.2015 - AN 4 S 15.01495

    Flohmarkt mit Bewirtung; Immissionsrichtwert für Zeit ab 22.00 Uhr; (sehr)

  • VG Ansbach, 24.06.2015 - AN 4 S 15.00930

    Gaststättenrecht:

  • VG Ansbach, 24.06.2015 - AN 4 S 15.00934

    Gaststättenrecht:

  • VG Ansbach, 14.09.2015 - AN 4 S 15.01501

    Einstweiliger Rechtsschutz, Immissionsschutz, Gaststättenbetrieb, Baugenehmigung,

  • VG Lüneburg, 27.03.2019 - 5 A 125/18

    Fortsetzungsfeststellungsklage; Freizeitlärm-Richtlinie; Lärmschutzauflagen;

  • VG Berlin, 10.07.2014 - 4 L 142.14

    Weinfest am Rüdesheimer Platz bleibt

  • VG Schleswig, 11.06.2004 - 12 B 13/04
  • OLG München, 02.11.2000 - 1 U 2072/00

    Zulässigkeit einer Fremdenverkehrsdienstbarkeit

  • VG Meiningen, 06.09.2000 - 5 E 708/00

    Einstweilige Anordnung zur baurechtlichen Genehmigung der Nutzung eines Platzes

  • VGH Bayern, 02.02.2009 - 8 BV 07.2045

    Fortsetzungsfeststellungsklage; Luftsicherheitsrechtliche

  • VG Bayreuth, 22.11.2016 - B 5 K 16.371

    Verpflichtungsklage unzulässig nach Erledigung durch Zeitablauf

  • VG München, 22.07.2008 - M 12 K 07.5726

    Öffentliche Zustellung einer Terminsladung; Rücknahme eines Vormerkungsbescheides

  • VG München, 03.04.2008 - M 12 K 08.66

    Abänderungsbescheid erledigt angefochtenen Bescheid; Abänderungsbescheid wird

  • VG Koblenz, 30.07.2003 - 1 L 1835/03
  • VG Regensburg, 09.12.2010 - RO 7 K 09.2449

    Feststellungsinteresse im Form einer Wiederholungsgefahr i.R.d.

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