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   VGH Bayern, 16.01.2003 - 22 B 98.620   

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https://dejure.org/2003,12440
VGH Bayern, 16.01.2003 - 22 B 98.620 (https://dejure.org/2003,12440)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16.01.2003 - 22 B 98.620 (https://dejure.org/2003,12440)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16. Januar 2003 - 22 B 98.620 (https://dejure.org/2003,12440)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entrichtung einer Abwasserabgabe für das Einleiten von Abwasser aus einer Sammelkläranlage in die Donau; Überschreitung der Überwachungswerte; Erhöhung der Zahl der Schadeinheiten; Verrechnung von Investitionsaufwendungen mit erhöhtem Teil der Abgabe; Feststellung der ...

  • Judicialis

    AbwAG § 4 Abs. 1; ; AbwAG § ... 4 Abs. 4; ; AbwAG § 6; ; AbwAG § 10 Abs. 3 Satz 1; ; AbwAG § 10 Abs. 3 Satz 2; ; BayAbwAG Art. 9 Abs. 2; ; BayAbwAG Art. 9 Abs. 3; ; BayAbwAG Art. 9 Abs. 4; ; BayAbwAG Art. 9 Abs. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abwasserabgabe, Überwachungswerte, Überschreitung der Überwachungswerte, Erhöhung der Zahl der Schadeinheiten, Verrechnung von Investitionsaufwendungen, mit erhöhtem Teil der Abgabe, Feststellung der Verrechnungsvoraussetzungen durch Bescheid der Kreisverwaltungsbehörde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2003, 453
  • NVwZ-RR 2005, 440 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 24.01.1962 - 1 BvR 232/60

    Ehegatten-Arbeitsverhältnisse

    Auszug aus VGH Bayern, 16.01.2003 - 22 B 98.620
    Die deshalb an die Bestimmtheit von Abgabetatbeständen zu stellenden eher strengen Anforderungen dürfen schließlich auch nicht durch Auslegung konterkariert werden; für ausdehnende Auslegung oder gar eine Analogie wird daher im Allgemeinen nur wenig Raum bleiben, die Funktion der Auslegung tendenziell eine tatbestandsbegrenzende sein müssen (zum Ganzen vgl. BVerfGE 13, 153/160 f.; 13, 318/328; 19, 248/267; 34, 348/365 f.; Vogel in Isensee/Kirchhof, HStR IV, 1990, § 87 RdNrn. 67 ff., 79; Kirchhof, ebd., § 88 RdNrn. 41 ff.; Maunz in Maunz/Dürig, GG, RdNrn. 7 und 26 zu Art. 105; Tipke/Lang, a.a.O., § 4 RdNrn. 184 ff., § 5 RdNrn. 71 ff.).
  • VerfGH Bayern, 31.01.1989 - 1-VII-88

    Stellungnahme des Bayerischen Senats

    Auszug aus VGH Bayern, 16.01.2003 - 22 B 98.620
    Der Gesetzestext unterscheide für die Bestimmung der Zahl der Schadeinheiten klar zwischen dem Fall des § 4 Abs. 1 AbwAG (maßgebend: Bescheidwert) und den drei Fällen des § 6 Abs. 1 AbwAG (Satz 1: Erklärungswert, Satz 2: höchster Messwert, Satz 3: geschätzter Wert); inwieweit eine Erhöhung der Schadeinheitenzahl vorzunehmen sei, richte sich im Fall des § 4 Abs. 1 AbwAG nach § 4 Abs. 4 AbwAG, in den Fällen des § 6 Abs. 1 AbwAG nach § 6 Abs. 2 AbwAG (vgl. VerfGH 42, 1/6: in Bezug genommene Vorschrift Bestandteil der Bezug nehmenden); § 10 Abs. 3 Satz 2 AbwAG verweise nur auf § 4 Abs. 4 AbwAG und damit den Fall des § 4 Abs. 1 AbwAG, nicht auf § 6 Abs. 2 AbwAG und damit nicht auf die Fälle des § 6 Abs. 1 AbwAG.
  • BVerfG, 14.12.1965 - 1 BvR 586/58

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Erhebung von Kirchensteuern

    Auszug aus VGH Bayern, 16.01.2003 - 22 B 98.620
    Die deshalb an die Bestimmtheit von Abgabetatbeständen zu stellenden eher strengen Anforderungen dürfen schließlich auch nicht durch Auslegung konterkariert werden; für ausdehnende Auslegung oder gar eine Analogie wird daher im Allgemeinen nur wenig Raum bleiben, die Funktion der Auslegung tendenziell eine tatbestandsbegrenzende sein müssen (zum Ganzen vgl. BVerfGE 13, 153/160 f.; 13, 318/328; 19, 248/267; 34, 348/365 f.; Vogel in Isensee/Kirchhof, HStR IV, 1990, § 87 RdNrn. 67 ff., 79; Kirchhof, ebd., § 88 RdNrn. 41 ff.; Maunz in Maunz/Dürig, GG, RdNrn. 7 und 26 zu Art. 105; Tipke/Lang, a.a.O., § 4 RdNrn. 184 ff., § 5 RdNrn. 71 ff.).
  • BVerfG, 10.10.1961 - 2 BvL 1/59

    Verfassungsmäßigkeit des § 3 Abs. 1 KVStG

    Auszug aus VGH Bayern, 16.01.2003 - 22 B 98.620
    Die deshalb an die Bestimmtheit von Abgabetatbeständen zu stellenden eher strengen Anforderungen dürfen schließlich auch nicht durch Auslegung konterkariert werden; für ausdehnende Auslegung oder gar eine Analogie wird daher im Allgemeinen nur wenig Raum bleiben, die Funktion der Auslegung tendenziell eine tatbestandsbegrenzende sein müssen (zum Ganzen vgl. BVerfGE 13, 153/160 f.; 13, 318/328; 19, 248/267; 34, 348/365 f.; Vogel in Isensee/Kirchhof, HStR IV, 1990, § 87 RdNrn. 67 ff., 79; Kirchhof, ebd., § 88 RdNrn. 41 ff.; Maunz in Maunz/Dürig, GG, RdNrn. 7 und 26 zu Art. 105; Tipke/Lang, a.a.O., § 4 RdNrn. 184 ff., § 5 RdNrn. 71 ff.).
  • BVerfG, 28.02.1973 - 2 BvL 19/70

    Verfassungsmäßigkeit der Abschöpfung bei Getreideeinfuhren nach europäischem

    Auszug aus VGH Bayern, 16.01.2003 - 22 B 98.620
    Die deshalb an die Bestimmtheit von Abgabetatbeständen zu stellenden eher strengen Anforderungen dürfen schließlich auch nicht durch Auslegung konterkariert werden; für ausdehnende Auslegung oder gar eine Analogie wird daher im Allgemeinen nur wenig Raum bleiben, die Funktion der Auslegung tendenziell eine tatbestandsbegrenzende sein müssen (zum Ganzen vgl. BVerfGE 13, 153/160 f.; 13, 318/328; 19, 248/267; 34, 348/365 f.; Vogel in Isensee/Kirchhof, HStR IV, 1990, § 87 RdNrn. 67 ff., 79; Kirchhof, ebd., § 88 RdNrn. 41 ff.; Maunz in Maunz/Dürig, GG, RdNrn. 7 und 26 zu Art. 105; Tipke/Lang, a.a.O., § 4 RdNrn. 184 ff., § 5 RdNrn. 71 ff.).
  • VG Hamburg, 28.01.2010 - 3 K 2366/08

    Keine Rundfunkgebührenpflicht einer GbR für internetfähigen PC bei Anmeldung

    Dem Wortlaut des § 5 Abs. 3 Satz 1 RGebStV ist eine Einschränkung dahin, dass auch die "anderen Rundfunkempfangsgeräte" (§ 5 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 RGebStV) dem nicht ausschließlich privaten Bereich zuzuordnen sein müssen, nicht mit der zumal im Abgabenrecht gebotenen hinreichenden Klarheit und Bestimmtheit (hierzu m.w.N. VGH München, Urteil vom 16. Januar 2003 - 22 B 98.620 -, NVwZ-RR 2003, 453) zu entnehmen.
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