Rechtsprechung
| VGH Bayern, 05.05.2009 - 22 BV 07.2776 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Gewerbeuntersagung; Eröffnung des Insolvenzverfahrens
- BAYERN | RECHT
§ 12 GewO, § 35 Abs 1 GewO, § 35 InsO, § 80 Abs 1 InsO
Gewerbeuntersagung; Eröffnung des Insolvenzverfahrens | Sinn und Zweck des § 12 GewO gebieten es nicht, diesen entgegen seinem Wortlaut dahingehend einzuschränken, dass er bei einer nach der Rechtslage vor Inkrafttreten des § 35 Abs. 2 und 3 InsO (1.7.2007) erfolgten sog. "modifizierten" Freigabe des Geschäftsbetriebs aus der Insolvenzmasse keine Anwendung findet (entschieden für den Fall, dass der Schuldner eventuelle Betriebsgewinne weiterhin an die Insolzvenzmasse auszukehren hat). - rws-verlag.de
InsO §§ 35, 80 Abs. 1; GewO §§ 12, 35 Abs. 1
Keine Gewerbeuntersagung nach modifizierter Freigabe des Geschäftsbetriebs des Insolvenzschuldners
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gewerbeordnung: Erweiterte Gewerbeuntersagung während des Laufs eines Insolvenzverfahrens; Anwendungsbereich des § 12 GewO; Freigabe des Geschäftsbetriebs aus der Insolvenzmasse durch den Insolvenzverwalter
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Erweiterte Gewerbeuntersagung während des Laufs eines Insolvenzverfahrens; Anwendungsbereich des § 12 GewO; Freigabe des Geschäftsbetriebs aus der Insolvenzmasse durch den Insolvenzverwalter
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Keine Gewerbeuntersagung nach modifizierter Freigabe des Geschäftsbetriebs des Insolvenzschuldners
Kurzfassungen/Presse
- lto.de (Kurzinformation)
Gewerbeuntersagung für ein aus der Insolvenzmasse "modifiziert" frei gegebenes Gewerbe rechtswidrig
Verfahrensgang
- VG Ansbach, 04.09.2007 - AN 4 K 06.2519
- VGH Bayern, 05.05.2009 - 22 BV 07.2776
Zeitschriftenfundstellen
- ZIP 2009, 2162
- NZI 2009, 527
Wird zitiert von ... (5)
- VG Trier, 14.04.2010 - 5 K 11/10
Keine Gewerbeuntersagung während Insolvenzverfahren
Soweit sich der Beklagte zur Stützung seiner Auffassung außerdem auf ein Urteil des VG Ansbach vom 4. September 2007 - AN 4 K 06.02519 - beruft, vermag sich die Kammer dem aus den dargelegten Gründen ebenfalls nicht anzuschließen, zumal das vorgenannte Urteil im Berufungsverfahren vom VGH München mit Urteil vom 5. Mai 2009 - 22 BV 07.2776 -, juris, abgeändert und in der Berufungsentscheidung ausdrücklich ausgeführt wurde, dass es für die Entscheidung nicht darauf ankomme, wie die Rechtslage bei einer Freigabeerklärung im Sinne des § 35 Abs. 2 InsO in der neuen Gesetzesfassung - eine solche ist vorliegend erfolgt - zu beurteilen sei. - VG Darmstadt, 07.02.2011 - 7 L 1768/10
Gewerbeuntersagung
Die in der Rechtsprechung vertretene Auffassung, wonach auf den Wortlaut des § 12 GewO abzustellen ist mit der Folge, dass während eines laufenden Insolvenzverfahrens diese Vorschrift auch bei einer Freigabe des Gewerbebetriebs aus der Insolvenzmasse einer Gewerbeuntersagung entgegensteht (vgl. VG Trier, Urteil vom 14. April 2010 - 5 K 11/10.TR - VG Oldenburg, Beschluss vom 14. Juli 2008 - 12 B 1781/08 - VG München, Urteil vom 12. Mai 2009 - M 16 K 09.923 - zur "unechten" Freigabeerklärung: Bayerischer VGH, Urteil vom 5. Mai 2009 - 22 BV 07.2776 - jeweils zitiert nach juris) greift jedoch unter Berücksichtigung von Sinn und Zweck der Sperrklausel sowie der Gefahrenabwehrfunktion einer Gewerbeuntersagung zu kurz. - VG Gelsenkirchen, 25.11.2009 - 7 K 3090/08
Gewerbeuntersagung; Insolvenzverfahren
Ob eine (bestandskräftige) Gewerbeuntersagungsverfügung während eines eröffneten Insolvenzverfahrens vollstreckt werden kann, ist streitig, vgl. dazu: VG Oldenburg, Beschluss vom 14. Juli 2008 - 12 B 1781/08 -, aufgehoben durch OVG Lüneburg, Beschluss vom 8. Dezember 2008 - 7 ME 144/08 - (jeweils juris); zu "freigegebenen" Betrieben: Bay. VGH, Urteil vom 5. Mai 2009 - 22 BV 07.2776 - und VG München, Urteil vom 12. Mai 2009 - M 16 K 09.923 - (jeweils juris).
- VG Gelsenkirchen, 15.11.2010 - 7 L 1045/10
Gewerbeuntersagung, Festsetzung Zwangsgeld, Insolvenz, Freigabe, Sperrwirkung
Die gegenteilige Auffassung, die von einer Anwendbarkeit des § 12 GewO auch nach Freigabe des Gewerbebetriebes ausgeht, vgl. VG Oldenburg, Beschluss vom 14. Juli 2008 - 12 B 1781/08 - VG Trier, Urteil vom 14. April 2010 - 5 K 11/10.TR - VG München, Urteil vom 12. Mai 2009 - M 16 K 09.923 - Bayrischer Verwaltungsgerichtshof (VGH), Beschluss vom 3. April 2007 - 22 C 07.332 - zur "unechten" Freigabeerklärung: Bayrischer VGH, Urteil vom 5. Mai 2009 - 22 BV 07.2776 - (jeweils juris), ist demgegenüber zu formal. - VG Ansbach, 11.02.2011 - AN 4 K 10.02206
Erweiterte Gewerbeuntersagung
Maßgeblicher Zeitpunkt ist insoweit der Erlass der (letzten) Verwaltungsentscheidung (vgl. BayVGH, Urteil vom 5.5.2009, Az. 22 BV 07.2776, Juris), der vor der Zeit lag, für die Sicherungsmaßnahmen nach § 21 InsO angeordnet worden sind.
