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   VGH Bayern, 13.03.2000 - 22 C 00.514   

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https://dejure.org/2000,25163
VGH Bayern, 13.03.2000 - 22 C 00.514 (https://dejure.org/2000,25163)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13.03.2000 - 22 C 00.514 (https://dejure.org/2000,25163)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13. März 2000 - 22 C 00.514 (https://dejure.org/2000,25163)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 2000, 1312
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • VGH Bayern, 21.01.2020 - 8 ZB 19.193

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag der Vollstreckungsgläubigerin:

    Er beruft sich auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs vom 13. März 2000 (Az. 22 C 00.514 - juris), ohne die erstinstanzliche Begründung, weshalb der dortige Sachverhalt dem hier vorliegenden nicht vergleichbar sei, in Zweifel zu ziehen.

    Dahinter stand - anders als in der angeführten Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs vom 13. März 2000 - kein sachbezogener Bescheid, der aus einer "Dinglichkeit" sein besonderes Gepräge erhalten hat (BayVGH, B.v. 13.3.2000 - 22 C 00.514 - NVwZ 2000, 1312 = juris Rn. 18; vgl. auch BVerwG, U.v. 22.1.1971 - IV C 62.66 - NJW 1971, 1624 = juris Rn. 18).

  • VGH Bayern, 13.02.2017 - 8 S 16.2620

    Erinnerung des Rechtsnachfolgers gegen Vollstreckungsklausel

    Der Durchsetzung des Rechts wäre es nämlich abträglich, wenn ein vorhandener Vollstreckungstitel nur deswegen nicht sollte durchgesetzt werden dürfen, weil ein Eigentümerwechsel herbeigeführt worden ist, der womöglich auch ein vorgeschobener sein könnte (vgl. BayVGH, B.v. 13.3.2000 - 22 C 00.514 - BayVBl 2000, 662/663; BVerwG, U.v. 22.1.1971 - IV C 62.66 - BayVBl 1971, 425/426).
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