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   VGH Bayern, 14.04.2008 - 22 C 07.2396   

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https://dejure.org/2008,18211
VGH Bayern, 14.04.2008 - 22 C 07.2396 (https://dejure.org/2008,18211)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14.04.2008 - 22 C 07.2396 (https://dejure.org/2008,18211)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14. April 2008 - 22 C 07.2396 (https://dejure.org/2008,18211)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Kostenfestsetzungsbeschluss; Beschwerde gegen Zurückweisung der Erinnerung; Prozess- und Beweisgebühr nach vorangegangenem selbstständigen Beweisverfahren bei mehreren nachfolgenden Hauptsacheklagen gegen Gesamtschuldner.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattungsfähigkeit von Prozessgebühren und Beweisgebühren eines vorangegangenen selbstständigen Beweisverfahrens im nachfolgenden Hauptsacheverfahren; Bemessung der Gerichtsgebühren nach dem Gegenstandswert des Beweisverfahrens; Zuständigkeit des Gerichts des ersten ...

  • Judicialis

    VwGO § 151; ; VwGO § 162; ; VwGO § 164; ; VwGO § 165; ; BRAGO § 31 Abs. 1 Nr. 1; ; BRAGO § 31 Abs. 1 Nr. 3; ; BRAGO § 37 Nr. 3; ; BRAGO § 48

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wasserrecht (einschließlich Abwasserabgabenrecht): Kostenfestsetzungsbeschluss; Beschwerde gegen Zurückweisung der Erinnerung; Prozess- und Beweisgebühr nach vorangegangenem selbstständigen Beweisverfahren bei mehreren nachfolgenden Hauptsacheklagen gegen Gesamtschuldner

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 2664
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.02.2006 - VII ZB 59/05

    Festsetzung der Kosten des selbständigen Beweisverfahrens im Hauptsacheverfahren

    Auszug aus VGH Bayern, 14.04.2008 - 22 C 07.2396
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung, dass die Kosten des selbstständigen Beweisverfahrens zu den Kosten des anschließenden Hauptsacheverfahrens gehören und von der darin getroffenen Kostenentscheidung mitumfasst werden (vgl. zuletzt BGH vom 9.2.2006 BauR 2006, 865 m.w.N.).

    Die Gerichtsgebühren für das Beweisverfahren bemessen sich nämlich nicht nach den in den Hauptsacheverfahren festgesetzten Streitwerten, sondern nach dem Gegenstandswert des Beweisverfahrens (vgl. BGH vom 9.2.2006 BauR 2006, 865).

  • BGH, 22.07.2004 - VII ZB 9/03

    Kosten des selbständigen Beweisverfahrens nach Klageerhebung gegen einen von

    Auszug aus VGH Bayern, 14.04.2008 - 22 C 07.2396
    Vielmehr hat die obsiegende Partei Anspruch auf Erstattung ihrer gesamten Verfahrenskosten, so auch des Beweisverfahrens, wenn der im Beweisverfahren in Anspruch genommene Gegner in der Hauptsache wegen des gesamten Gegenstandes des Beweisverfahrens unterliegt (vgl. BGH vom 22.7.2004 BauR 2004, 1809).
  • VGH Bayern, 04.04.2005 - 22 B 01.247

    Folgenbeseitigungsanspruch, Überschwemmungsgefahr für Ufergrundstück,

    Auszug aus VGH Bayern, 14.04.2008 - 22 C 07.2396
    Mit Urteil vom 4. April 2005 (Az. 22 B 01.247) änderte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof auf die Berufung des Beklagten hin das Urteil ab und wies die Klage ab.
  • BVerwG, 11.01.2006 - 7 B 53.05

    Schutz eines Grundstücks vor Hochwasser - Berücksichtigung von Hochwasserschutz

    Auszug aus VGH Bayern, 14.04.2008 - 22 C 07.2396
    Das Urteil ist wegen Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde durch das Bundesverwaltungsgericht (Beschluss vom 11.1.2006 Az. 7 B 53.05) rechtskräftig geworden.
  • VG München, 25.10.2011 - M 5 M 10.1565

    Erinnerung; Streitwert; Änderung; erstattungsfähige Kosten; Neufassung durch

    Die Entscheidung über den nach §§ 165, 151 VwGO statthaften Antrag auf gerichtliche Entscheidung ("Erinnerung") gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Urkundsbeamten ergeht durch den Berichterstatter, da die zugrunde liegende Kostenentscheidung mit Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 20. Januar 2010 im Verfahren M 5 K 09.4114 durch den Berichterstatter ergangen ist, ohne dass in der Streitsache bereits eine mündliche Verhandlung in Kollegialbesetzung stattgefunden hat (vgl. BVerwG vom 29.12.2004, NVwZ 2005, 466; BayVGH vom 14.4.2008, NJW 2008, 2664; vom 3.12.2003, NVwZ-RR 2004, 309; Happ in: Eyermann, VwGO, 13. Auflage 2010, RdNr. 7 zu § 165).
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