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   VGH Bayern, 04.01.2017 - 22 C 16.2279   

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https://dejure.org/2017,872
VGH Bayern, 04.01.2017 - 22 C 16.2279 (https://dejure.org/2017,872)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04.01.2017 - 22 C 16.2279 (https://dejure.org/2017,872)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04. Januar 2017 - 22 C 16.2279 (https://dejure.org/2017,872)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    ITKTAusbV § 15; BayVwVfG Art. 35 S. 1, Art. 48
    Anfechtung einer Prüfungsbewertung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtung einer Prüfungsbewertung der Industrie- und Handelskammer (hier: Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf "Fachinformatiker/Fachinformatikerin"); Zuerkennung einer selbstständigen rechtlichen Bedeutung gegenüber einer Bewertung einer einzelnen Prüfungsleistung ...

  • rewis.io

    Anfechtung einer Prüfungsbewertung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ITKTAusbV § 15; BayVwVfG Art. 35 S. 1, Art. 48
    Teilprüfungsleistung; Bewertung; Bedeutung; Verwaltungsakt; Anfechtung; Anfechtbarkeit; Zweitbescheid

  • rechtsportal.de

    Anfechtung einer Prüfungsbewertung der Industrie- und Handelskammer (hier: Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf "Fachinformatiker/Fachinformatikerin"); Zuerkennung einer selbstständigen rechtlichen Bedeutung gegenüber einer Bewertung einer einzelnen Prüfungsleistung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Bayern, 25.01.2010 - 7 ZB 08.1476

    Mitteilung der Prüfungsbehörde über die Einzelnote der juristischen Studienarbeit

    Auszug aus VGH Bayern, 04.01.2017 - 22 C 16.2279
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (B. v. 25.3.2003 - 6 B 8/03 - DVBl 2003, 871 Rn. 3), welcher sich der Verwaltungsgerichtshof angeschlossen hat (B. v. 25.1.2010 - 7 ZB 08.1476 - BayVBl 2011, 212 Rn. 11 f.), kann der Bewertung einer einzelnen Prüfungsleistung ausnahmsweise in der jeweiligen Prüfungsordnung aufgrund einer besonderen Ausgestaltung des Prüfungsverfahrens eine selbstständige rechtliche Bedeutung zuerkannt sein, der die Behörde mit dem Erlass eines Verwaltungsakts Rechnung zu tragen hat.

    Bei den Leistungen im Prüfungsteil B ist die Eigenständigkeit vor allem deshalb fraglich, weil diese nicht zwingend mit jeweils mindestens "ausreichend" bewertet werden müssen, damit die Abschlussprüfung bestanden werden kann; gemäß § 15 Abs. 7 ITKTAusbV kann eine "mangelhafte" Leistung in bis zu zwei der drei Prüfungsbereiche des Teils B durch eine Ergänzungsprüfung unter Umständen gewissermaßen ausgeglichen werden, wenn zumindest in einem Prüfungsbereich die Leistung mit mindestens "ausreichend" bewertet wurde (vgl. zu insoweit ähnlichen Fällen BayVGH, U. v. 15.3.2016 - 22 B 15.2564 - juris Rn. 39; B. v. 25.1.2010 - 7 ZB 08.1476 - BayVBl 2011, 212 Rn. 17).

  • VGH Bayern, 15.03.2016 - 22 B 15.2564

    Regelungsgehalt eines Prüfungsbescheids über die Meisterprüfung im Handwerk

    Auszug aus VGH Bayern, 04.01.2017 - 22 C 16.2279
    Bei den Leistungen im Prüfungsteil B ist die Eigenständigkeit vor allem deshalb fraglich, weil diese nicht zwingend mit jeweils mindestens "ausreichend" bewertet werden müssen, damit die Abschlussprüfung bestanden werden kann; gemäß § 15 Abs. 7 ITKTAusbV kann eine "mangelhafte" Leistung in bis zu zwei der drei Prüfungsbereiche des Teils B durch eine Ergänzungsprüfung unter Umständen gewissermaßen ausgeglichen werden, wenn zumindest in einem Prüfungsbereich die Leistung mit mindestens "ausreichend" bewertet wurde (vgl. zu insoweit ähnlichen Fällen BayVGH, U. v. 15.3.2016 - 22 B 15.2564 - juris Rn. 39; B. v. 25.1.2010 - 7 ZB 08.1476 - BayVBl 2011, 212 Rn. 17).
  • BVerwG, 25.03.2003 - 6 B 8.03

    Diplomvorprüfung; Einzelnote; Teilprüfung; Verwaltungsakt.

    Auszug aus VGH Bayern, 04.01.2017 - 22 C 16.2279
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (B. v. 25.3.2003 - 6 B 8/03 - DVBl 2003, 871 Rn. 3), welcher sich der Verwaltungsgerichtshof angeschlossen hat (B. v. 25.1.2010 - 7 ZB 08.1476 - BayVBl 2011, 212 Rn. 11 f.), kann der Bewertung einer einzelnen Prüfungsleistung ausnahmsweise in der jeweiligen Prüfungsordnung aufgrund einer besonderen Ausgestaltung des Prüfungsverfahrens eine selbstständige rechtliche Bedeutung zuerkannt sein, der die Behörde mit dem Erlass eines Verwaltungsakts Rechnung zu tragen hat.
  • VG Hamburg, 18.12.2018 - 2 K 1233/18

    Bekanntgabe der Benotung einer Pflicht-Modulprüfung eines Bachelorstudiengangs im

    Jedenfalls dann, wenn in einem modularisierten Studiengang die Bewertung einer Modulprüfung mit "nicht bestanden" zur Folge hat, dass dieser Prüfungsteil wiederholt werden muss, um die Gesamtprüfung zu bestehen (d.h. insbesondere bei Pflichtmodulen), liegt eine rechtsverbindliche Gestaltung des Prüfungsrechtsverhältnisses vor (ebenso OVG Münster, Urt. v. 21.3.2017, 14 A 1689/16, juris Rn. 31 m. ausf. Begründung; VGH München, Beschl. v. 4.1.2017, 22 C 16.2279, juris Rn. 10 f.).
  • VG Köln, 15.11.2022 - 6 K 4326/18
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 25.03.2003 - 6 B 8.03 -, juris, Rn. 3; OVG NRW, Beschluss vom 04.03.2011 - 14 B 174/11 -, juris, Rn. 4; BayVGH, Beschlüsse vom 25.01.2010 - 7 ZB 08.1476 -, juris, Rn. 11 und vom 04.01.2017 - 22 C 16.2279 -, juris, Rn. 11 f.; VG Köln, Urteil vom 24.05.2022 - 6 K 5600/20 -, juris, Rn. 32.
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