Rechtsprechung
   AG Westerstede, 30.06.2009 - 22 C 614/09 (II)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,18279
AG Westerstede, 30.06.2009 - 22 C 614/09 (II) (https://dejure.org/2009,18279)
AG Westerstede, Entscheidung vom 30.06.2009 - 22 C 614/09 (II) (https://dejure.org/2009,18279)
AG Westerstede, Entscheidung vom 30. Juni 2009 - 22 C 614/09 (II) (https://dejure.org/2009,18279)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,18279) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • beck.de PDF
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nachbarrecht - Beschränkung nachbarlicher Grillaktivitäten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Grillgeruch in Nachbars Schlafzimmer

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Zweimal im Monat darf mit Holzkohle gegrillt werden!

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Wie oft darf der Nachbar grillen? Das hängt im Wesentlichen vom Standort des Grills ab

  • mietkaution.org (Kurzinformation)
  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    "Kampf-Grillen": Gericht beschränkt Einräuchern des Nachbarn auf höchstens 10 Mal im Jahr - Grillen ist sozialüblich und muss teils geduldet werden

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kann der Nachbar die Grillkaminnutzung beschränken? (IMR 2010, 201)

Papierfundstellen

  • NZM 2010, 336
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Oldenburg, 29.07.2002 - 13 U 53/02

    Duldungspflicht; Geräusche und Gerüche aus Nachbargarten; Nächtliches Grillen und

    Auszug aus AG Westerstede, 30.06.2009 - 22 C 614/09
    Maßstab ist hierfür das Empfinden eines Durchschnittsbenutzers des betroffenen Grundstücks und nicht das subjektive Empfinden des Einzelnen (vgl. a. OLG Oldenburg v. 29.07.2002, Az.: 13 U 53/02 ; LG München I vom 12.01.2004, WuM 2004, 368).

    Da üblicherweise nicht über Stunden gegrillt wird und der intensivste Rauch regelmäßig während der Anheizphase entsteht, dürfte sich aber auch die Beeinträchtigung der Balkonnutzung der Nachbarn auf ein vertretbares Maß reduzieren - zumal nach der Entscheidung des OLG Oldenburg vom 29.07.2002 ( Az.: 13 U 53/02 ) das Grillen zur Nachtzeit, also über 22:00 Uhr hinaus (bis maximal 24:00 Uhr) nur in "Einzelfällen" an bis zu vier Abenden im Kalenderjahr zulässig ist.

  • AG Bonn, 29.04.1997 - 6 C 545/96

    Minderung des Mietzinses wegen Lärmbelästigung durch wiederholtes abendliches

    Auszug aus AG Westerstede, 30.06.2009 - 22 C 614/09
    Das Amtsgericht Bonn hat in seinem häufig zitierten Urteil vom 29.04.1997 ( Az.: 6 C 545/96 ) für Mieter von Mehrfamilienhäusern in der Zeit von April bis September das Grillen unter Verwendung von Holzkohle nur einmal monatlich auf Balkon oder Terrasse zugelassen und dem grillenden Mieter noch aufgegeben, die Mieter im Haus, deren Belästigung durch Rauchgase unvermeidlich ist, 48 Stunden vorher darüber zu informieren - wie dies auch von der Antragstellerin begehrt wird.
  • OLG Düsseldorf, 26.05.1995 - 5 Ss OWi 149/95

    Qualm durch Gartengrill verärgert die Nachbarn- Bußgeld

    Auszug aus AG Westerstede, 30.06.2009 - 22 C 614/09
    So hat der Senat für Bußgeldsachen des OLG Düsseldorf (WuM 1996, 56 [OLG Düsseldorf 26.05.1995 - 5 Ss (OWi) 149/95] ) in einem vergleichbaren Fall den Tatbestand einer erheblichen Belästigung der Nachbarschaft durch das Verbrennen oder Abbrennen von Gegenständen gem. § 7 LlmmSchG NW ejaht, wenn in der Nähe eines Mehrfamilienhauses (dort in dessen Garten) der beim Grillen entstehende Qualm in konzentrierter Weise in Wohn- und Schlafzimmer unbeteiligter Nachbarn eindringt.
  • AG Menden, 17.01.2020 - 3 C 114/18

    Grill, Kamin, Nachbarn, Störung, Belästigung

    Maßstab ist hierfür das Empfinden eines Durchschnittsbenutzers des betroffenen Grundstücks und nicht das subjektive Empfinden des Einzelnen (AG Westerstede, Beschluss vom 30.6. 2009 - 22 C 614/09 = NZM 2010, 336, beck-online mit weiteren Nachweis).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht