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AG Düsseldorf, 17.08.2016 - 22 C 89/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Düsseldorf, 17.08.2016 - 22 C 89/16
- LG Düsseldorf, 21.04.2017 - 22 S 254/16
- BGH, 16.01.2018 - X ZR 44/17
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- LG Nürnberg-Fürth, 29.07.2008 - 7 O 10969/07
Reisevertrag: Inhaltskontrolle der Klausel "Änderungen des Programmablaufs …
Auszug aus AG Düsseldorf, 17.08.2016 - 22 C 89/16
Es entspricht gefestigter Auffassung, dass eine Änderung des Programmablaufs, also der Abfolge des Reiseprogramms, als unzumutbar anzusehen ist (vergleiche Landgericht Nürnberg Führt, RRa 2008, 245).
- LG Düsseldorf, 21.04.2017 - 22 S 254/16 Auf die Berufung der Beklagten wird das am 17.08.2016 verkündete Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf - 22 C 89/16 - teilweise abgeändert und unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen wie folgt neu gefasst:.
Die Beklagte beantragt, unter teilweiser Abänderung des am 17.08.2016 verkündeten Urteils des Amtsgerichts Düsseldorf, Az. 22 C 89/16, die Beklagte zu verurteilen, an die Kläger 329, 90 EUR nebst Zinsen i.H.v. fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 21.10.2015 sowie weitere 83, 54 EUR außergerichtliche Rechtsanwaltskosten nebst Zinsen i.H.v. fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 21.10.2015 zu zahlen und im Übrigen die Klage abzuweisen.