Rechtsprechung
VGH Bayern, 07.08.2003 - 22 CS 03.1534 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,36381) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- VGH Bayern, 14.12.2004 - 22 ZB 04.3136
Spielrechtliche Anordnung; Untersagung der Fortsetzung des Betriebs auf …
Die Untersagung der Fortsetzung des ohne erforderliche gewerberechtliche Erlaubnis geführten Betriebs könnte allenfalls dann unverhältnismäßig und daher ermessensfehlerhaft sein, wenn ein Anspruch auf Bauartzulassung gegenüber der PTB eindeutig erkennbar wäre, wenn der Legalisierung des Betriebs der auf Wertmarkenbetrieb umgerüsteten Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit keine von der Klägerin zu vertretenden Umstände entgegenstünden und der weiteren einstweiligen Duldung des derzeit formell illegalen Betriebs keine sonstigen Allgemeinbelange entgegenstünden (vgl. BayVGH vom 20.9.1985, GewArch 1986, 65; BayVGH vom 7.8.2003 - Az. 22 CS 03.1534). - VGH Bayern, 07.08.2003 - 22 ZB 03.1041
Bauplanungsrecht: Begriff der kerngebietstypischen Vergnügungsstätte, …
Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die Gerichts- und Behördenakten im vorliegenden Verfahren sowie im anhängigen Eilverfahren der Firma ... GmbH (22 CS 03.1534) verwiesen. - VGH Bayern, 31.03.2010 - 22 CS 10.488
Einstellung des Betriebs einer ohne Erlaubnis betriebenen Spielhalle
Dies folgt bereits daraus, dass die Spielhallenbetriebe der Antragstellerin gemäß § 33 i Abs. 1 Satz 1 GewO erlaubnispflichtig sind und die Antragstellerin über diese Erlaubnis nach Ablehnung ihrer diesbezüglichen Anträge durch den Bescheid der Antragsgegnerin vom 26. Oktober 2009 nicht verfügt (vgl. z.B. BVerwG vom 9.3.2005 NVwZ 2005, 961; BayVGH vom 7.8.2003 GewArch 2003, 420 und vom 14.12.2004 GewArch 2005, 119).