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VGH Bayern, 04.05.2007 - 22 CS 07.381 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- VG München, 28.02.2012 - M 2 K 11.5858
Wasserrechtliche Bewilligung; Rechte Dritter; Rücksichtnahmegebot; Abschlag für …
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof wies die Beschwerde der Kläger mit Beschluss vom 4. Mai 2007 zurück (22 CS 07.381).Insoweit wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf den Beschluss dieses Gerichts vom 23. Januar 2007 (M 2 S 06.4280) sowie auf den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 4. Mai 2007 (22 CS 07.381) Bezug genommen (§ 117 Abs. 5 VwGO analog).
d) Ebenso wenig ist davon auszugehen, dass es durch den Betrieb des Restwasserkraftwerks zu unzulässigen Lärmimmissionen für die Kläger kommt (vgl. BayVGH, Beschl. v. 04.05.2007, 22 CS 07.381; VG München, Beschl. v. 23.01.2007, M 2 S 06.4280).
- VGH Bayern, 05.10.2007 - 22 CS 07.2073
Anordnung der sofortigen Vollziehung durch das Verwaltungsgericht; …
Demgegenüber ist neben den vom Verwaltungsgericht genannten, für die Antragstellerin streitenden privaten Interessen, die die Wirtschaftlichkeit ihres Vorhabens betreffen, auch zu berücksichtigen, dass die Antragstellerin ein Vorhaben zur Erzeugung erneuerbarer Energien mittels Nutzung der Windkraft verwirklichen will, an deren alsbaldiger Erschließung ein hohes öffentliches Interesse besteht, das auch in der gesetzlichen Regelung des § 1 Abs. 2 EEG Ausdruck gefunden hat; danach soll der Anteil erneuerbarer Energien an der Stromversorgung bis zum Jahr 2010 auf mindestens 12, 5% und bis zum Jahr 2020 auf mindestens 20% erhöht werden (vgl. BayVGH vom 4.5.2007 Az. 22 CS 07.381 bezogen auf die Wasserkraft). - VG München, 28.02.2012 - M 2 K 11.5860
Wasserrechtliche Bewilligung; Rechte Dritter; Rücksichtnahmegebot; Abschlag für …
Insoweit wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf den Beschluss dieses Gerichts vom 23. Januar 2007 (M 2 S 06.4060) sowie auf den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 4. Mai 2007 (22 CS 07.381) im Parallelverfahren Bezug genommen (§ 117 Abs. 5 VwGO analog).d) Ebenso wenig ist davon auszugehen, dass es durch den Betrieb des Restwasserkraftwerks zu unzulässigen Lärmimmissionen für die Kläger kommt (vgl. BayVGH, Beschl. v. 04.05.2007, 22 CS 07.381; VG München, Beschl. v. 23.01.2007, M 2 S 06.4060).