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   VGH Bayern, 19.02.2009 - 22 CS 08.2672   

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VGH Bayern, 19.02.2009 - 22 CS 08.2672 (https://dejure.org/2009,18511)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19.02.2009 - 22 CS 08.2672 (https://dejure.org/2009,18511)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19. Februar 2009 - 22 CS 08.2672 (https://dejure.org/2009,18511)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Anfechtung einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung für eine Windkraftanlage durch die Nachbargemeinde; Planungshoheit der Gemeinde

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Anfechtung einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung für eine Windkraftanlage durch eine Nachbargemeinde aufgrund einer Verletzung ihrer Planungshoheit

  • Judicialis

    BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 5; ; BauGB § 36; ; GG Art. 28 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Immissionsschutzrecht: Anfechtung einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung für eine Windkraftanlage durch die Nachbargemeinde; Planungshoheit der Gemeinde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 15.04.1999 - 4 VR 18.98

    Ausgestaltung der Möglichkeiten eines Nachbarn zur Durchsetzung vorläufigen

    Auszug aus VGH Bayern, 19.02.2009 - 22 CS 08.2672
    Aus dem Selbstgestaltungsrecht erwachsen Abwehransprüche aber allenfalls dann, wenn eine Gemeinde durch Maßnahmen betroffen wird, die das Ortsbild entscheidend prägen und hierdurch nachhaltig auf das Gemeindegebiet und die Entwicklung der Gemeinde einwirken (BVerwG vom 15.4.1999 NVwZ-RR 1999, 554); gewisse ästhetische Einbußen für das Ortsbild als Folge ansonsten zulässiger Vorhaben hat die Gemeinde hinzunehmen.

    Angesichts des Abstands der Anlage zum östlichen Ortsrand des Ortsteils ************** (ca. 580 m) wird von der Antragstellerin nicht hinreichend dargelegt, dass von dem Vorhaben eine Veränderung der städtebaulichen Struktur von Grund auf, eine die übrige Bebauung dominierende Wirkung oder die Schaffung eines optischen Riegels, der von der Ortslage aus einsehbare Landschaftsteile abschneiden würde, ausgehen kann, welche eine erhebliche Beeinträchtigung nahelegen könnten (vgl. BVerwG vom 15.4.1999 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 31.10.2008 - 22 CS 08.2369

    Windkraftanlagen; gerichtliche Anordnung der sofortigen Vollziehung;

    Auszug aus VGH Bayern, 19.02.2009 - 22 CS 08.2672
    Da bei einem privilegierten Vorhaben, wie es hier vorliegt (§ 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB), die Genehmigungsfähigkeit nicht bei einer bloßen Beeinträchtigung öffentlicher Belange, sondern erst bei deren Entgegenstehen entfällt, ist die Annahme eines Abwehrrechts zusätzlich erschwert (vgl. BayVGH vom 31.10.2008 Az. 22 CS 08.2369).
  • VGH Bayern, 05.10.2007 - 22 CS 07.2073

    Anordnung der sofortigen Vollziehung durch das Verwaltungsgericht;

    Auszug aus VGH Bayern, 19.02.2009 - 22 CS 08.2672
    Demgegenüber ist neben dem für die Beigeladene streitenden privaten Interessen, die die Wirtschaftlichkeit und die Finanzierung ihres Vorhabens betreffen, auch zu berücksichtigen, dass die Beigeladene ein Vorhaben zur Erzeugung Erneuerbarer Energien mittels Nutzung der Windkraft verwirklichen will, an deren alsbaldigen Erschließung ein hohes öffentliches Interesse besteht, das auch in der gesetzlichen Regelung des § 1 Abs. 2 EEG i.d.F. des Gesetzes vom 25. Oktober 2008, BGBl I S. 2074, Ausdruck gefunden hat; danach soll der Anteil Erneuerbarer Energien an der Stromversorgung bis zum Jahr 2020 auf mindestens 30% und danach kontinuierlich weiter erhöht werden (vgl. BayVGH vom 5.10.2007 Az. 22 CS 07.2073).
  • BVerwG, 05.11.2002 - 9 VR 14.02

    Gemeinde; kommunale Planungshoheit; Bauleitplanung; Fachplanung;

    Auszug aus VGH Bayern, 19.02.2009 - 22 CS 08.2672
    Gesundheitliche Belange ihrer Gemeindebürger und Grundstückseigentumsbelange von Privatpersonen kann die Antragstellerin nicht mit Erfolg geltend machen (vgl. BVerwG vom 5.11.2002 DVBl 2003, 211/213).
  • BVerwG, 29.08.2007 - 4 C 2.07

    Windenergieanlage; schädliche Umwelteinwirkungen; TA Lärm; Bindungswirkung;

    Auszug aus VGH Bayern, 19.02.2009 - 22 CS 08.2672
    Nach ständiger Rechtsprechung ist die als normkonkretisierende Verwaltungsvorschrift aufgrund von § 48 BImSchG erlassene TA Lärm auf Windenergieanlagen anwendbar (BVerwG vom 29.8.2007 BayVBl 2008, 151).
  • VGH Bayern, 03.02.2009 - 22 CS 08.3194

    Windkraftanlagen; gerichtliche Anordnung der sofortigen Vollziehung;

    Auszug aus VGH Bayern, 19.02.2009 - 22 CS 08.2672
    Ebenso wenig kann die Antragstellerin naturschutz- und landschaftsschutzrechtliche Belange im Rahmen ihres Selbstverwaltungsrechts mit Erfolg geltend machen, da ihre Planungshoheit oder ihr Selbstgestaltungsrecht auf ihrem Gemeindegebiet insoweit nicht berührt sind (vgl. BayVGH vom 3.2.2009 Az. 22 CS 08.3194, m.w.N.).
  • VGH Bayern, 27.08.2013 - 22 ZB 13.927

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für zwei Windkraftanlagen

    Ebenso wenig kann eine Gemeinde gesundheitliche Belange ihrer Gemeindebürger und Grundstückseigentumsbelange von Privatpersonen (vgl. BVerwG, B.v. 5.11.2002 - 9 VR 14.02 - DVBl 2003, 211/213), ökonomische Belange der landwirtschaftlichen Betriebe (vgl. BVerwG, B.v. 4.8.2008 - 9 VR 12.08 - juris Rn. 4) oder naturschutz- und landschaftsschutzrechtliche Belange mit Erfolg geltend machen, da ihre Planungshoheit oder ihr Selbstgestaltungsrecht auf ihrem Gemeindegebiet insoweit nicht berührt sind (vgl. BayVGH, B.v. 3.2.2009 - 22 CS 08.3194; BayVGH, B.v. 19.2.2009 - 22 CS 08.2672 - Rn. 11 m.w.N.).

    Verfahrens- und materiell-rechtlich kann sich nur die Standortgemeinde auf § 36 BauGB berufen (vgl. BVerwG, B.v. 11.8.2008 - 4 B 25.08 - BayVBl 2009, 27; BayVGH, B.v. 19.2.2009 - 22 CS 08.2672 - Rn. 11).

    Einfach-rechtlich ist ein derartiges Selbstgestaltungsrecht einer Nachbargemeinde als ungeschriebener öffentlicher Belang i.S. des § 35 Abs. 3 Satz 1 BauGB gegenüber der hier privilegiert zulässigen Windkraftanlage zu prüfen (vgl. BayVGH, B.v. 19.2.2009 - 22 CS 08.2672 - Rn. 8).

    Da bei einem privilegierten Vorhaben, wie es hier vorliegt (§ 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB), die Genehmigungsfähigkeit nicht bei einer bloßen Beeinträchtigung öffentlicher Belange, sondern erst bei deren Entgegenstehen entfällt, ist die Annahme eines Abwehrrechts zusätzlich erschwert (vgl. BayVGH, B.v. 31.10.2008 - 22 CS 08.2369; BayVGH, B.v. 19.2.2009 - 22 CS 08.2672 - Rn. 8).

  • VG Ansbach, 27.02.2013 - AN 11 K 12.01743

    Erfolglose Klage einer Nachbargemeinde gegen WKA-Genehmigung auf dem Gebiet der

    Ein Beteiligungsrecht nach § 36 BauGB steht der Nachbargemeinde gerade nicht zu, BayVGH, Beschluss vom 19.2.2009, 22 CS 08.2672.

    Dies betont auch die ständige Rechtsprechung: So führt beispielsweise der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seinem schon zitierten Beschluss vom 19. Februar 2009, 22 CS 08.2672, aus, dass eine Gemeinde - auch eine Nachbargemeinde - nicht, da nicht zu eigener Rechtsposition zählend, gesundheitliche Belange ihrer Gemeindebürger und Grundstückseigentumsbelange von Privatpersonen mit Erfolg geltend machen kann (BVerwG vom 5.11.2002 in DVBl 2003, 211), ebenso wenig kann die Gemeinde naturschutz- und landschaftsschutzrechtliche Belange im Rahmen ihres Selbstverwaltungsrechts mit Erfolg geltend machen, da ihre Planungshoheit oder ihr Selbstgestaltungsrecht auf ihrem Gemeindegebiet insoweit nicht berührt sind (BayVGH vom 3.2.2009, 22 CS 08.3194).

    (4) Die hier klagende Nachbargemeinde dringt rechtlich auch nicht durch über die These der Verletzung des sogenannten Selbstgestaltungsrechts, welches dem übergeordneten Schutzbereich der verfassungsrechtlichen kommunalen Selbstverwaltungsgarantie entnommen wird: Hierzu führt zum Beispiel der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 19. Februar 2009 a.a.O. aus, eine Nachbargemeinde könne zwar grundsätzlich dieses Selbstgestaltungsrecht für sich reklamieren.

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof schließt in seinem Beschluss vom 19. Februar 2009 a.a.O. eine Rechtsverletzung der Nachbargemeinde schon aus, wenn ein Abstand zum Ortsrand des Ortsteils von ca. 580 m eingehalten ist im Verhältnis zu der im dortigen Fall errichteten einzelnen WKA.

  • VG Ansbach, 12.03.2015 - AN 11 K 14.01479

    Klage einer Nachbargemeinde gegen Windkraftanlage; Drittschutz bei

    Für eine Nachbargemeinde ist § 36 BauGB weder direkt noch gar analog anwendbar (VG AN, AN 11 K 11.01753, U. v. 25.1.2012; AN 11 K 12.01743, U. v. 27.2.2013; BayVGH, 22 ZB 13.927, B. v. 27.8.2013; VG Darmstadt 6 L 1382/09, B. v. 5.11.2009; BayVGH, 22 CS 08.2672, B. v. 19.2.2009).

    Auch eine Nachbargemeinde kann sich auf die Verletzung des Selbstgestaltungsrechts berufen (BayVGH v. 27.8.2013 - 22 ZB 13.927 - Rn 15; BayVGH v. 19.2.2009 - 22 CS 08.2672 - Rn 8); dieses Recht hat mithin drittschützenden Charakter.

  • VGH Bayern, 17.11.2014 - 22 ZB 14.1035

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für Mastschweineställe; Klage der

    Ebenso wenig kann eine Gemeinde gesundheitliche Belange ihrer Gemeindebürger und Grundstückseigentumsbelange von Privatpersonen (vgl. BVerwG, B.v. 5.11.2002 - 9 VR 14.02 - DVBl 2003, 211/213), ökonomische Belange landwirtschaftlicher Betriebe (vgl. BVerwG, B.v. 4.8.2008 - 9 VR 12.08 - juris Rn. 4) oder naturschutz- und landschaftsschutzrechtliche Belange geltend machen, da ihre Planungshoheit oder ihr Selbstgestaltungsrecht auf ihrem Gemeindegebiet insoweit nicht berührt sind (vgl. BayVGH, B.v. 3.2.2009 - 22 CS 08.3194; BayVGH, B.v. 19.2.2009 - 22 CS 08.2672 - Rn. 11 m.w.N.).

    Einfachrechtlich ist diese Rechtsposition einer Nachbargemeinde als ungeschriebener öffentlicher Belang im Sinne des § 35 Abs. 3 Satz 1 BauGB gegenüber dem nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB privilegiert zulässigen landwirtschaftlichen Vorhaben zu prüfen (vgl. BayVGH, B.v. 19.2.2009 - 22 CS 08.2672 - Rn. 8).

  • VG München, 19.05.2009 - M 1 K 08.1702

    Anfechtung einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung für eine

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof wies die von der Klägerin gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts eingelegte Beschwerde mit Beschluss vom 19. Februar 2009 (22 CS 08.2672) zurück.

    Abwehransprüche können einer Gemeinde aus ihrem in den Schutzbereich der Selbstverwaltungsgarantie fallenden Selbstgestaltungsrecht dann erwachsen, wenn sie durch Maßnahmen betroffen wird, die das Ortsbild entscheidend prägen und hierdurch nachhaltig auf das Gemeindegebiet und die Entwicklung der Gemeinde einwirken (BayVGH v. 19.2.2009 - 22 CS 08.2672 - juris unter Hinweis auf BVerwG v. 15.4.1999 NVwZ-RR 1999, 554).

    Sonstige öffentliche Belange, wie die Interessen der Gemeindebürger der Klägerin oder solche des Natur- und Landschaftsschutzes kann die Klägerin als Nachbargemeinde nicht geltend machen (vgl. BayVGH v. 19.2.2009 a.a.O.).

  • VG Augsburg, 31.07.2015 - Au 4 K 14.1803

    Klage einer Nachbargemeinde gegen die Genehmigung von drei Windkraftanlagen

    Die bloße Sichtbarkeit von Windkraftanlagen führt für sich genommen zu keiner erheblichen Beeinträchtigung (BayVGH, B.v. 19.2.2009 - 22 CS 08.2672 - juris Rn. 9).

    Es ist nicht zu erwarten, dass das Vorhaben eine eigene hinreichend bestimmte Planung der Klägerin nachhaltig stört und wesentliche Teile ihres Gemeindegebiets einer durchsetzbaren Planung entzieht (vgl. BayVGH, B.v. 19.2.2009 - 22 CS 08.2672 - juris Rn. 10).

  • VG Augsburg, 30.04.2015 - Au 4 S 15.464

    Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung (abgelehnt)

    Die bloße Sichtbarkeit von Windenergieanlagen führt für sich genommen zu keiner erheblichen Beeinträchtigung (BayVGH, B.v. 19.2.2009 - 22 CS 08.2672 - juris Rn. 9).

    Es dürfte nicht zu erwarten sein, dass das Vorhaben eine eigene hinreichend bestimmte Planung der Antragstellerin nachhaltig stört und wesentliche Teile ihres Gemeindegebiets einer durchsetzbaren Planung entzieht (vgl. BayVGH, B.v. 19.2.2009 - 22 CS 08.2672 - juris Rn. 10).

  • VG Ansbach, 28.01.2015 - AN 11 K 14.01345

    Nachbarklage, Anfechtungsklage, immissionsschutzrechtliche Genehmigung,

    Zu bedenken ist, dass nach der Rechtsprechung des BayVGH weder eine optisch bedrängende Wirkung noch eine "Riegelwirkung" (oder ähnlicher Begriff) vorliegt bei einem Abstand von (nur) 580 m zu einer WKA (B. v. 19.2.09, 22 CS 08.2672).

    Zu bedenken ist, dass nach der Rechtsprechung des BayVGH weder eine optisch bedrängende Wirkung noch eine "Riegelwirkung" (oder ähnlicher Begriff) vorliegt ab einem Abstand von (nur) 580 m zu einer WKA (Beschluss vom 19.2.09, 22 CS 08.2672).

  • VGH Bayern, 21.09.2015 - 22 ZB 15.1095

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von vier Windkraftanlagen in der Nähe

    Gewisse ästhetische Einbußen als Folge ansonsten zulässiger Maßnahmen hat sie demgegenüber hinzunehmen (BayVGH, B.v. 19.2.2009 - 22 CS 08.2672 - juris Rn. 8).
  • VG Aachen, 28.05.2020 - 6 L 1399/19

    Windkraft in Kreuzau: Keine Verletzung der Rechte der Nachbargemeinde Nideggen

    Zu vergleichbaren Konstellationen BayVGH, Beschlüsse vom 21. September 2015 - 22 ZB 15.1095 -, juris Rn. 21, vom 21. Dezember 2010 - 22 ZB 09.1681 -, juris Rn. 9, und vom 19. Februar 2009 - 22 CS 08.2672 -, juris Rn. 10; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 5. Juli 2004 - 2 M 867/03 -, juris Rn. 15; VG München, Urteil vom 19. Mai 2009 - M 1 K 08.1702 -, juris Rn. 24; noch weitergehend VG München, Beschluss vom 24. August 2016 - M 1 SN 16.3055 -, juris Rn. 30 f., wonach schutzwürdig lediglich das Interesse einer Gemeinde an gesunden Wohnverhältnissen für Wohngebiete ist, welche regelmäßig auch dann noch gewahrt sind, wenn das Schutzniveau eines Dorf- oder Mischgebiets eingehalten ist.
  • VG Ansbach, 16.09.2015 - AN 11 K 15.00630

    Genehmigung von Windkraftanlagen; Erfolglose Klage einer Drittperson

  • VG Ansbach, 16.09.2015 - AN 11 K 14.01823

    Klagen gegen Windkraftanlagen ohne Erfolg

  • VG Ansbach, 05.08.2015 - AN 11 K 14.01905

    Verfahren wg. WKA im Landkreis ERH

  • VG Aachen, 23.06.2017 - 6 L 552/17

    Immissionsschutz; Umweltverträglichkeit; Vorprüfung; Verfahrensfehler;

  • VGH Bayern, 18.05.2016 - 22 ZB 16.12

    Erfolglose Klage der Nachbargemeinde gegen Windkraftanlagen

  • VG Ansbach, 27.02.2013 - AN 11 K 12.01962

    Genehmigung von 2 Windkraftanlagen; Klagen von Privatpersonen erfolglos

  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.05.2021 - 2 R 9/21

    Widerspruch einer Gemeinde gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung von

  • VG Ansbach, 12.03.2015 - AN 11 K 14.01470

    Klage einer Privatperson gegen die Genehmigung von vier Windkraftanlagen ohne

  • VG Ansbach, 12.03.2015 - AN 11 K 14.01517

    Klagebefugnis, Genehmigung, Wohnbebauung, Nachbarschutz

  • VG Ansbach, 07.09.2016 - AN 11 K 15.02143

    Nachbarklage gegen die Errichtung mehrerer Windenergieanlagen

  • VGH Bayern, 21.12.2010 - 22 ZB 09.1681

    Anfechtung einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung für eine

  • VG Darmstadt, 05.11.2009 - 6 L 1382/09

    Kommunale Planungshoheit und Windenergieanlagen

  • VG Ansbach, 05.08.2015 - AN 11 K 14.01883

    Verfahren wg. WKA im Landkreis ERH

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