Rechtsprechung
   VGH Bayern, 18.11.2011 - 22 CS 11.2007   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,29653
VGH Bayern, 18.11.2011 - 22 CS 11.2007 (https://dejure.org/2011,29653)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18.11.2011 - 22 CS 11.2007 (https://dejure.org/2011,29653)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18. November 2011 - 22 CS 11.2007 (https://dejure.org/2011,29653)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,29653) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Durchsetzung des Rauchverbots gegenüber einer Gaststätte für den von ihr als Bewirtungsfläche verwendeten Fußgängerbereich innerhalb eines Einkaufszentrums;Begriff des Innenraums im Sinne von Art. 3 Abs. 1 Satz 1 GSG;Innenraum einer Gaststätte

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an ein Rauchverbot bei einer außerhalb einer Gaststätte und innerhalb eines Einkaufszentrums belegenen Bewirtungsfläche; Auslegung des Begriffs des Innenraums einer Gaststätte im Sinne des Art. 3 Abs. 1 S. 1 GSG; Durchsetzung des Schutzes von Nichtrauchern ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an ein Rauchverbot bei einer außerhalb einer Gaststätte und innerhalb eines Einkaufszentrums belegenen Bewirtungsfläche; Auslegung des Begriffs des Innenraums einer Gaststätte im Sinne des Art. 3 Abs. 1 S. 1 GSG; Durchsetzung des Schutzes von Nichtrauchern ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 30.07.2008 - 1 BvR 3262/07

    Rauchverbot in Gaststätten

    Auszug aus VGH Bayern, 18.11.2011 - 22 CS 11.2007
    Dies gilt in besonderem Maß für öffentliche Gebäude, Bildungs- und Gesundheitseinrichtungen, aber auch für Gaststätten um der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben willen (vgl. BVerfG vom 30.7.2008 BVerfGE 121, 317/349 f.; BVerfG vom 2.8.2010 BayVBl. 2010, 723/724 RdNr. 13; BayVerfGH vom 25.6.2010 BayVBl. 2010, 658/660; BayVerfGH vom 14.4.2011 BayVBl. 2011, 466/468).

    Mit dem Betreten der Passage verzichten die Passanten nicht automatisch auf den Schutz vor Rauch (wie hier OVG NRW vom 28.2.2011 Az. 4 B 1162/10 RdNr. 24; allgemein BVerfG vom 30.7.2008 BVerfGE 121, 317/349 f.).

    Vielmehr ist in der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung anerkannt, dass Passivrauchen, also das Einatmen von Tabakrauch aus der Umgebungsluft, eine Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung darstellt (vgl. BVerfG vom 30.7.2008 BVerfGE 121, 317/350 ff., 356, 361 f.; BayVerfGH vom 25.6.2010 BayVBl. 2010, 658/660; BayVerfGH vom 14.4.2011 BayVBl. 2011, 466/468).

  • VerfGH Bayern, 25.06.2010 - 1-VII-08

    Popularklage: Verfassungsmäßigkeit der novellierten Regelungen des bayerischen

    Auszug aus VGH Bayern, 18.11.2011 - 22 CS 11.2007
    Der damalige parlamentarische Gesetzgeber machte sich diese Begründung zu eigen (vgl. BayVerfGH vom 25.6.2010 BayVBl. 2010, 658/663) und wollte durch das Rauchverbot die erheblichen Gesundheitsgefahren des Passivrauchens in allseits umschlossenen Räumen bannen, stellte also die Umschlossenheit des Raums in den Vordergrund.

    Dies gilt in besonderem Maß für öffentliche Gebäude, Bildungs- und Gesundheitseinrichtungen, aber auch für Gaststätten um der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben willen (vgl. BVerfG vom 30.7.2008 BVerfGE 121, 317/349 f.; BVerfG vom 2.8.2010 BayVBl. 2010, 723/724 RdNr. 13; BayVerfGH vom 25.6.2010 BayVBl. 2010, 658/660; BayVerfGH vom 14.4.2011 BayVBl. 2011, 466/468).

    Vielmehr ist in der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung anerkannt, dass Passivrauchen, also das Einatmen von Tabakrauch aus der Umgebungsluft, eine Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung darstellt (vgl. BVerfG vom 30.7.2008 BVerfGE 121, 317/350 ff., 356, 361 f.; BayVerfGH vom 25.6.2010 BayVBl. 2010, 658/660; BayVerfGH vom 14.4.2011 BayVBl. 2011, 466/468).

  • VerfGH Bayern, 14.04.2011 - 13-VII-08

    Verfassungsmäßigkeit des strikten Rauchverbots in Gaststätten

    Auszug aus VGH Bayern, 18.11.2011 - 22 CS 11.2007
    Dies gilt in besonderem Maß für öffentliche Gebäude, Bildungs- und Gesundheitseinrichtungen, aber auch für Gaststätten um der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben willen (vgl. BVerfG vom 30.7.2008 BVerfGE 121, 317/349 f.; BVerfG vom 2.8.2010 BayVBl. 2010, 723/724 RdNr. 13; BayVerfGH vom 25.6.2010 BayVBl. 2010, 658/660; BayVerfGH vom 14.4.2011 BayVBl. 2011, 466/468).

    Vielmehr ist in der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung anerkannt, dass Passivrauchen, also das Einatmen von Tabakrauch aus der Umgebungsluft, eine Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung darstellt (vgl. BVerfG vom 30.7.2008 BVerfGE 121, 317/350 ff., 356, 361 f.; BayVerfGH vom 25.6.2010 BayVBl. 2010, 658/660; BayVerfGH vom 14.4.2011 BayVBl. 2011, 466/468).

  • OLG Bamberg, 12.08.2009 - 2 Ss OWi 795/09

    Bußgeldbewehrter Verstoß gegen Gesundheitsvorschriften in Bayern: Rauchverbot auf

    Auszug aus VGH Bayern, 18.11.2011 - 22 CS 11.2007
    Zwar kann die Genitiv-Verknüpfung "in Innenräumen der ... Gaststätten" mit dem Antragsteller dahin verstanden werden, dass hierzu nur solche Räume gehören, die durch die Außenwände eines Gaststättengebäudes begrenzt werden, nicht aber Räume davor (so OLG Bamberg vom 12.8.2009 Az. 2 Ss OWi 795/09 RdNr. 13 f.; a. A. OVG NRW vom 11.11.2009 Az. 4 B 512/09 RdNr. 13 zur textlich verschiedenen Rechtslage in Nordrhein-Westfalen, wonach das Rauchverbot für Gaststätten in einem Gebäude oder einem sonstigen vollständig umschlossenen Raum gelten soll).

    Abgesehen davon liegt auch aus einem anderen Grund kein Wertungswiderspruch darin, dass die Laufflächen vor den einzelnen Geschäften innerhalb eines Einkaufszentrums nicht vom öffentlich-rechtlichen Rauchverbot erfasst werden, wohl aber zu Gaststätten gehörende Räume und Flächen in demselben Gebäude (so aber OLG Bamberg vom 12.8.2009 Az. 2 Ss OWi 795/09 RdNr. 15, 19).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.11.2009 - 4 B 512/09

    Rauchverbot für Gaststätten gilt auch im Laufbereich von Einkaufszentren

    Auszug aus VGH Bayern, 18.11.2011 - 22 CS 11.2007
    Zwar kann die Genitiv-Verknüpfung "in Innenräumen der ... Gaststätten" mit dem Antragsteller dahin verstanden werden, dass hierzu nur solche Räume gehören, die durch die Außenwände eines Gaststättengebäudes begrenzt werden, nicht aber Räume davor (so OLG Bamberg vom 12.8.2009 Az. 2 Ss OWi 795/09 RdNr. 13 f.; a. A. OVG NRW vom 11.11.2009 Az. 4 B 512/09 RdNr. 13 zur textlich verschiedenen Rechtslage in Nordrhein-Westfalen, wonach das Rauchverbot für Gaststätten in einem Gebäude oder einem sonstigen vollständig umschlossenen Raum gelten soll).

    Denn in Gaststätten - gleich an welchem Ort und auch in Einkaufszentren - halten sich die Besucher typischerweise länger auf, nehmen Speisen und anregende Getränke zu sich und rauchen unter diesen Umständen mehr und länger (vgl. OVG NRW vom 11.11.2009 Az. 4 B 512/09 RdNr. 24).

  • BVerfG, 02.08.2010 - 1 BvR 1746/10

    Verfassungsbeschwerde gegen das strikte Rauchverbot in bayerischen Gaststätten

    Auszug aus VGH Bayern, 18.11.2011 - 22 CS 11.2007
    Dies gilt in besonderem Maß für öffentliche Gebäude, Bildungs- und Gesundheitseinrichtungen, aber auch für Gaststätten um der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben willen (vgl. BVerfG vom 30.7.2008 BVerfGE 121, 317/349 f.; BVerfG vom 2.8.2010 BayVBl. 2010, 723/724 RdNr. 13; BayVerfGH vom 25.6.2010 BayVBl. 2010, 658/660; BayVerfGH vom 14.4.2011 BayVBl. 2011, 466/468).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2011 - 4 B 1162/10

    Nichtraucherschutz; Gaststätte; Einkaufszentrum; Lauffläche offen

    Auszug aus VGH Bayern, 18.11.2011 - 22 CS 11.2007
    Mit dem Betreten der Passage verzichten die Passanten nicht automatisch auf den Schutz vor Rauch (wie hier OVG NRW vom 28.2.2011 Az. 4 B 1162/10 RdNr. 24; allgemein BVerfG vom 30.7.2008 BVerfGE 121, 317/349 f.).
  • VG Köln, 04.02.2009 - 7 L 1760/08

    St. Augustin: Vorläufig kein Rauchverbot für Gaststätte im HUMA- Einkaufszentrum

    Auszug aus VGH Bayern, 18.11.2011 - 22 CS 11.2007
    Auch eine Bewirtungsfläche im Durchgangsbereich eines Einkaufszentrums, die nur aus einer Schanktheke und Tischen mit Bestuhlung besteht und keinerlei bauliche Abgrenzung aufweist, kann Raum einer "Gaststätte" im Sinne des § 3 Abs. 1 Satz 1 GastG sein, unabhängig davon, ob die Gaststätte noch über weitere Räume verfügt oder nicht (vgl. VG Köln vom 4.2.2009, Az. 7 L 1760/08 RdNr. 30).
  • VG München, 12.09.2012 - M 18 K 11.1399

    Durchsetzung des Rauchverbots gegenüber einer Gaststätte für den von ihr als

    Die dagegen eingelegte Beschwerde wies der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 18. November 2011 (Az.: 22 CS 11.2007) zurück.

    Dies hat das Gericht bereits in seinem Beschluss vom 3. August 2011 (M 18 S 11.1398) im Eilverfahren angenommen und wurde vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof bestätigt (BayVGH v. 18.11.2011, 22 CS 11.2007).

    In diesem Zusammenhang möglicherweise auftretende Zurechnungsprobleme sind im Rahmen des Vollzugs und der dort gebotenen Sorgfalt zu lösen (vgl. BayVGH v. 18.11.2011, 22 CS 11.2007).

  • VG München, 12.09.2012 - M 18 K 11.1302

    Durchsetzung des Rauchverbots gegenüber einer Gaststätte für den von ihr als

    März 2011 verfügten Anordnungen sind inhaltlich hinreichend bestimmt im Sinne von Art. 37 Abs. 1 BayVwVfG (vgl. VG München v. 3.8.2011, M 18 S 11.1301; nicht beanstandet von BayVGH v. 18.11.2011, 22 CS 11.2008; vgl. auch BayVGH v. 18.11.2011, 22 CS 11.2007 zu wortlautgleichen Anordnungen).

    In diesem Zusammenhang möglicherweise auftretende Zurechnungsprobleme sind im Rahmen des Vollzugs und der dort gebotenen Sorgfalt zu lösen (vgl. BayVGH v. 18.11.2011, 22 CS 11.2007).

  • BayObLG, 09.08.2022 - 201 ObOWi 903/22

    Zu den Voraussetzungen der Außengastronomie nach § 27 12. BayIfSMV

    Dem Freibereich sollen danach nicht (vollständig) überdachte Innenhöfe, überdachte aber nicht geschlossene Sportstadien und insbesondere Frei- und Außenbereiche der Gastronomie, zum Beispiel in Wirts- und Biergärten, zugerechnet werden." Auch der Bay. Verwaltungsgerichtshof geht in seiner Entscheidung vom 18.11.2011 (Anm. d. Senats: vgl. BayVGH, Beschluss vom 18.11.2011 - 22 CS 11.2007 bei juris = BeckRS 2011, 34392), von dieser Entscheidung aus und stützt sich dabei auf die Begründung im Gesetzgebungsverfahren.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht