Weitere Entscheidung unten: VGH Bayern, 03.11.2014

Rechtsprechung
   VGH Bayern, 04.12.2014 - 22 CS 14.2157, 22 CS 14.2158, 22 CS 14.2161   

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VGH Bayern, 04.12.2014 - 22 CS 14.2157, 22 CS 14.2158, 22 CS 14.2161 (https://dejure.org/2014,40156)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04.12.2014 - 22 CS 14.2157, 22 CS 14.2158, 22 CS 14.2161 (https://dejure.org/2014,40156)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04. Dezember 2014 - 22 CS 14.2157, 22 CS 14.2158, 22 CS 14.2161 (https://dejure.org/2014,40156)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung der Gefahr des Eiswurfs und Eisfalls durch eine Windkraftanlage; Ermittlung des Einwirkungsbereichs einer schallemittierenden Anlage

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ablehnung des Antrags auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Anfechtungsklage mit gerichtlicher Maßgabe; Gefahr des Eiswurfs und Eisfalls durch eine Windkraftanlage; Wirksamkeit eines Eiserkennungssystems; Einwirkungsbereich einer schallemittierenden Anlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Gefahr des Eiswurfs und Eisfalls durch eine Windkraftanlage

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Gefahr des Eiswurfs und Eisfalls durch eine Windkraftanlage

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • VG Würzburg, 10.07.2014 - W 4 S 14.613

    Windkraftanlage; Abstandsflächen; Abweichung von den gesetzlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 04.12.2014 - 22 CS 14.2157
    Ihr Antrag war vor dem Verwaltungsgericht erfolgreich (Beschluss vom 10.7.2014 - W 4 S 14.613), wurde jedoch nach Ergänzung der Genehmigung durch Bescheid vom 31. Juli 2014 vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof abgelehnt (B.v. 19.8.2014 - 22 CS 14.1597).
  • VGH Bayern, 19.08.2014 - 22 CS 14.1597

    Im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren für eine Windkraftanlage ist

    Auszug aus VGH Bayern, 04.12.2014 - 22 CS 14.2157
    Ihr Antrag war vor dem Verwaltungsgericht erfolgreich (Beschluss vom 10.7.2014 - W 4 S 14.613), wurde jedoch nach Ergänzung der Genehmigung durch Bescheid vom 31. Juli 2014 vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof abgelehnt (B.v. 19.8.2014 - 22 CS 14.1597).
  • VGH Bayern, 19.01.2015 - 22 CS 14.2805

    Ablehnung von Richtern im Rahmen eines Anhörungsrügeverfahrens

    Durch Beschluss vom 4. Dezember 2014 (Az. 22 CS 14.2157, 22 CS 14.2158, 22 CS 14.2161) änderte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof Beschlüsse des Bayerischen Verwaltungsgerichts Würzburg vom 17. September 2014 ab und lehnte Anträge der Antragsteller auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klagen gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für den Bau und Betrieb einer Windkraftanlage der Beigeladenen auf dem einem Grundstück der Arbeitgeberin der Antragsteller benachbarten Grundstück mit einer Maßgabe ab.

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird Bezug genommen auf die Gerichts- und die beigezogenen Behördenakten der Verfahren 22 CS 14.2805, 22 CS 14.2806 und 22 CS 14.2807 und der vorangegangenen Verfahren 22 CS 14.2157, 22 CS 14.2158 und 22 CS 14.2161.

    Hinsichtlich der von den Antragstellern gerügten gerichtlichen Fristsetzung vom 17. Oktober 2014 bis zum 27. Oktober 2014 wird auf die Ausführungen in den Beschlüssen zu den Ablehnungsgesuchen vom 23.10.2014 (BayVGH, B.v. 3.11.2014 - 22 CS 14.2157, 22 CS 14.2158 und 22 CS 14.2161 - Rn. 20, S. 7) verwiesen.

    Soweit die Antragsteller nun die gerichtlichen Fristsetzungen vom 7. November 2014 bis zum 17. November 2014 (für alle drei Verfahren z.B. VGH-Akte 22 CS 14.2157, Bl. 171 Rückseite, Bl. 213 f.) rügen, ergeben sich hieraus keine Gründe im Sinne des § 42 Abs. 2 ZPO.

    Gleiches gilt für die weiter gerügte gerichtliche Fristsetzung vom 17. November 2014 bis zum 25. November 2014 (VGH-Akte 22 CS 14.2157, Bl. 256 Rückseite) zum Schriftsatz der Beigeladenen vom 14. November 2014.

    Mag die Äußerungsfrist für die Antragsteller durch den vergleichsweise lang dauernden Postweg bei Eingang der Unterlagen weitgehend ausgeschöpft gewesen sein, wurde die Frist aber vom Berichterstatter am 21. November 2014 bis zum 28. November 2014 antragsgemäß verlängert (VGH-Akte 22 CS 14.2157, Bl. 398 Rückseite).

    Umgekehrt wurde den übrigen Beteiligten zum mit umfangreichen Anlagen versehenen Schriftsatz der Antragsteller vom 17. November 2014 ebenfalls eine Äußerungsfrist bis zum 25. November 2014 gesetzt (VGH-Akte 22 CS 14.2157, Bl. 323 Rückseite).

    Auf dieser Grundlage hat der Berichterstatter mit gerichtlichem Aufklärungsschreiben vom 7. November 2014 - auch auf entsprechendes Vorbringen der Antragsteller hin - konkrete Fragen zur Funktionsweise der Eiserkennungsanlage der strittigen Windkraftanlage gestellt, auf Lücken und Unklarheiten in der Genehmigung und den einbezogenen Unterlagen (z.B. Fragen Nrn. 1.3, 1.4, 2.) sowie darauf hingewiesen, dass das System eine Eisbildung nur bei Rotorbewegung und nicht bei Rotorstillstand erkennen könne, wie das vorgelegte TÜV-Gutachten zeige (VGH-Akte 22 CS 14.2157, Bl. 213 f.).

    Soweit eine Besorgnis der Befangenheit auf den Vorwurf der Verwertung von Parteivortrag der Beigeladenen nach Ablauf der Beschwerdebegründungsfrist gestützt wird, war jedenfalls die Problematik von Eisfall und Eiswurf schon in der ursprünglichen Beschwerdebegründungsschrift der Beigeladenen enthalten (Schriftsatz vom 15.10.2014, VGH-Akte 22 CS 14.2157, Bl. 39 f., 43 ff.).

  • VGH Bayern, 16.03.2015 - 22 CS 15.310

    Sofort vollziehbare immissionsschutzrechtliche Genehmigung einer Windkraftanlage

    Wie der Verwaltungsgerichtshof im Beschluss vom 4. Dezember 2014 - 22 CS 14.2157 u.a. - Rn. 20 ausgeführt hat, ist diese Nebenbestimmung so zu verstehen, dass mit ihr die feste Gondelpositionierung in Parallelstellung des Rotors zu den einschlägigen Grundstücksgrenzen unabhängig von der im jeweiligen Zeitpunkt herrschenden Windstärke vorgeschrieben wird, so dass insofern die Nebenbestimmung Nr. 10.2 von der "Beschreibung der Gondelpositionierung bei Eiserkennung", die mit Nr. 1.1.

    Hinzukommt, dass durch die erstmalige Inbetriebnahme im Hochwinter die im Beschluss vom 4. Dezember 2014 - 22 CS 14.2157 u.a. - Rn. 24 erörterten "Anlaufschwierigkeiten" des Schutzsystems vor Eiswurfgefahren sich gerade dann auswirken könnten, wenn das Schutzsystem seine volle Wirksamkeit bereits entfalten müsste.

    Andererseits sieht die Beigeladene gleichwohl keine Bruch- oder Einsturzgefahren und hat auf den Beschluss vom 4. Dezember 2014 - 22 CS 14.2157 u.a. - nicht mit Änderungsanträgen reagiert.

    Der Verwaltungsgerichtshof hat insofern im Beschluss vom 4. Dezember 2014 - 22 CS 14.2157 u.a. - eine Interessenabwägung und eine Abschätzung der Erfolgsaussichten vorgenommen.

    Der Verwaltungsgerichtshof geht davon aus, dass diejenigen potentiellen Gefahren, die durch Eiswurf oder Eisfall namentlich unter Berücksichtigung der im Beschluss vom 4. Dezember 2014 - 22 CS 14.2157 u.a. - Rn. 24 erörterten Anlaufschwierigkeiten für Menschen und Sachen auf den Grundstücken der Antragstellerin entstehen könnten, voraussichtlich nur noch einige Wochen bestehen (die Bildung von Eis in einer "gefährlichen" Schichtstärke an der Windkraftanlage erfordert Luftfeuchtigkeit und zugleich Minustemperaturen über einen längeren Zeitraum).

  • VG Würzburg, 16.01.2015 - W 4 S 14.1306

    Antrag auf Abänderung eines Beschlusses nach § 80 Abs. 5 VwGO

    In der Folge hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in den Verwaltungsstreitsachen 22 CS 14.2157, 22 CS 14.2158 und 22 CS 14.2161 mit Beschluss vom 4. Dezember 2014 zur Eiswurfproblematik Stellung genommen.

    Zum einen sei eine neue Beschluss- und Erkenntnislage durch die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 4. Dezember 2014 (Az. 22 CS 14.2157, 22 CS 14.2158 und 22 CS 14.2161) gegeben, durch die die Antragstellerin in tatsächlicher und in rechtlicher Hinsicht unzumutbar nachteilig betroffen würde.

    Infolge des Beschlusses des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 4. Dezember 2014 (Az. 22 CS 14.2157, 22 CS 14.2158, 22 CS 14.2161) ist es nicht zu einer nachträglichen Veränderung der Umstände im Sinne von § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO gekommen.

    Darüber hinaus trifft der Beschluss vom 4. Dezember 2014 keine abschließenden Aussagen zur Eiswurfproblematik (vgl. Az. 22 CS 14.2157, 22 CS 14.2158 und 22 CS 14.2161, Rn. 29).

    Es handelt sich um eine komplexe Problematik, die sich auch aufgrund weiterer gutachterlicher Stellungnahmen einer abschließenden rechtlichen Beurteilung im Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO verschließt (so der BayVGH, B.v. 04.12.2014 - Az. 22 CS 14.2157, 22 CS 14.2158 und 22 CS 14.2161, Rn. 29).

  • OLG Schleswig, 04.12.2019 - 9 U 152/18

    Untersagung des Betriebs einer Windenergieanlage wegen Lärmbeeinträchtigung:

    Zudem kann bei einem Abstand von mehr als der 1, 5 fachen Summe aus Nabenhöhe und Rotordurchmesser - im Streitfall ab 300 m (Nabenhöhe 99 m + Rotordurchmesser 101 m) - ein Eiswurf ausgeschlossen werden; der Senat schließt sich insoweit der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung an (vgl. nur VGH München, Beschluss vom 4. Dezember 2014 - 22 CS 14.2157 - juris Rn. 27 f.).
  • VGH Bayern, 07.10.2019 - 22 CS 19.1418

    Bauordnungsrechtliches Abstandsflächenrecht - Gefahr durch Eisfall und Eiswurf

    Dafür, dass die streitige WEA das geschilderte Gefahrenpotential tatsächlich habe, spreche auch die Tenorierung im Beschuss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs in einem früheren Verfahren (BayVGH, B.v. 4.12.2014 - 22 CS 14.2157 u.a.).

    Allerdings gewinnt der Verwaltungsgerichtshof aus diesen Informationen die Einschätzung, dass sich die in der Genehmigung enthaltenen Nebenbestimmungen zum Schutz vor Eisfall und Eiswurf bei der Prüfung im Klageverfahren voraussichtlich als ausreichend erweisen werden; sie sind gegenüber der früheren, auch dem seinerzeitigen Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH, B.v. 4.12.2014 - 22 CS 14.2157 u.a.) zugrunde liegenden Genehmigung verbessert.

  • VGH Bayern, 04.03.2015 - 22 CS 15.33

    Lärmbeeinträchtigung durch Windkraftanlage; Einwirkungsbereich der Anlage;

    Nach derzeitiger Beschlusslage darf die Windkraftanlage nur nach einer Maßgabe betrieben werden, die der Verwaltungsgerichtshof in dem (andere Beschäftigte betreffenden) Beschluss vom 4. Dezember 2014 - 22 CS 14.2157 u.a. - hinsichtlich etwaiger von der Windkraftanlage verursachter Gefahren durch Eiswurf und Eisfall verfügt hat.

    Dies habe der Verwaltungsgerichtshof schon in seinem Beschluss vom 4. Dezember 2014 - 22 CS 14.2157 u.a. - entschieden.

  • VGH Bayern, 20.07.2016 - 22 ZB 16.11

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für Windkraftanlagen und Eiswurfgefahr

    Dass Eiswurfgefahren sonstige Gefahren im Sinn von § 5 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG darstellen können, deren Verhütung die Nachbarschaft einer Windkraftanlage verlangen kann, ist nicht von der Hand zu weisen (vgl. BayVGH, B. v. 4.12.2014 - 22 CS 14.2157 u. a. - Rn. 14 ff.).
  • VG Würzburg, 10.12.2014 - W 4 S 14.1176

    Einstweiliger Rechtsschutz; Windenergieanlage; schädliche Umwelteinwirkungen;

    Dass solche allerdings an dem im Außenbereich gelegenen Immissionsort IO D (G... G..., in dem der Antragsteller wohnt) nicht gegeben sind, hat der Bayer. Verwaltungsgerichtshof in seiner Entscheidung vom 4. Dezember 2014 in den Verfahren 22 CS 14.2157, 22 CS 14.2158 und 22 CS 14.2161 bereits entschieden.
  • VG Würzburg, 10.12.2014 - W 4 S 14.1174

    Einstweiliger Rechtsschutz; Windenergieanlage; schädliche Umwelteinwirkungen;

    Dass solche allerdings an dem im Außenbereich gelegenen Immissionsort IO D (G... G..., in dem der Antragsteller wohnt) nicht gegeben sind, hat der Bayer. Verwaltungsgerichtshof in seiner Entscheidung vom 4. Dezember 2014 in den Verfahren 22 CS 14.2157, 22 CS 14.2158 und 22 CS 14.2161 bereits entschieden.
  • VG München, 11.04.2017 - M 19 K 16.1014

    Nachbarklage gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung für WEA

    Zwar kann die Eiswurfgefahr eine sonstige Gefahr im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) darstellen, deren Verhütung die Nachbarschaft einer Windkraftanlage verlangen kann (BayVGH, B.v. 20.7.2016 - 22 ZB 16.11 - juris Rn. 14; B.v. 4.12.2014 - 22 CS 14.2157 - juris Rn. 14 ff.).
  • VG Würzburg, 19.02.2016 - W 4 E 16.119

    Kein Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen Windkraftanlage (Verbot der

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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 03.11.2014 - 22 CS 14.2157   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,38570
VGH Bayern, 03.11.2014 - 22 CS 14.2157 (https://dejure.org/2014,38570)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03.11.2014 - 22 CS 14.2157 (https://dejure.org/2014,38570)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03. November 2014 - 22 CS 14.2157 (https://dejure.org/2014,38570)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Ablehnung von Richtern wegen zu kurzer Fristsetzung

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung von Richtern wegen der Festlegung zu kurzer Äußerungsfristen in eilbedürftigen Verfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    VwGO § 54 Abs. 1; ZPO § 42 Abs. 1; ZPO § 42 Abs. 2
    Ablehnung von Richtern wegen der Festlegung zu kurzer Äußerungsfristen in eilbedürftigen Verfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 07.12.1976 - 1 BvR 460/72

    Flugblatt

    Auszug aus VGH Bayern, 03.11.2014 - 22 CS 14.2157
    Diese Voraussetzung ist dann gegeben, wenn ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (BVerfG, B.v. 7.12.1976 - 1 BvR 460/72 - BVerfGE 43, 126; BVerfG, B.v. 5.4.1990 - 2 BvR 413/88 - BVerfGE 82, 30/38; st. Rspr.).
  • BVerfG, 05.04.1990 - 2 BvR 413/88

    Ausschluß eines Verfassungsrichters wegen wissenschaftlicher Befassung mit der

    Auszug aus VGH Bayern, 03.11.2014 - 22 CS 14.2157
    Diese Voraussetzung ist dann gegeben, wenn ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (BVerfG, B.v. 7.12.1976 - 1 BvR 460/72 - BVerfGE 43, 126; BVerfG, B.v. 5.4.1990 - 2 BvR 413/88 - BVerfGE 82, 30/38; st. Rspr.).
  • BVerfG, 05.02.2003 - 2 BvR 153/02

    Zur Gewährung rechtlichen Gehörs durch ausreichende Bemessung richterlich

    Auszug aus VGH Bayern, 03.11.2014 - 22 CS 14.2157
    Kurze Äußerungsfristen in eilbedürftigen Verfahren sind mit dem Anspruch der Verfahrensbeteiligten auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 GG grundsätzlich vereinbar; eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör wird erst angenommen, wenn die vor Erlass einer Entscheidung vom Gericht gesetzte Frist zur Äußerung objektiv nicht ausreicht, um innerhalb der Frist eine sachlich fundierte Äußerung zum entscheidungserheblichen Sachverhalt und zur Rechtslage zu erbringen, das rechtliche Gehör also in unzumutbarer Weise erschwert wird (BVerfG, B.v. 5.2.2003 - 2 BvR 153/02 - juris Rn. 28 ff. m.w.N.).
  • BVerfG, 11.03.2013 - 1 BvR 2853/11

    Grenzen der Teilnahme des abgelehnten Richters an Entscheidung über

    Auszug aus VGH Bayern, 03.11.2014 - 22 CS 14.2157
    Kann das Ablehnungsgesuch für sich allein - ohne jede weitere Aktenkenntnis und ohne ein auch nur geringfügiges Eingehen auf den Verfahrensgegenstand - offenkundig eine Ablehnung nicht begründen, ist es missbräuchlich (vgl. BVerfG, B.v. 11.3.2013 - 1 BvR 2853/11 - NVwZ-RR 2013, 583).
  • BVerwG, 05.12.1975 - VI C 129.74

    Abgelehnte Richter - Unzulässige Mitwirkung - Entscheidung über Ablehnungsgesuch

    Auszug aus VGH Bayern, 03.11.2014 - 22 CS 14.2157
    Die rein subjektive Besorgnis, für die bei Würdigung der Tatsachen vernünftigerweise kein Grund ersichtlich ist, reicht dagegen nicht aus (BVerwG, U.v. 5.12.1975 - VI C 129/74 - BVerwGE 50, 36/39).
  • BVerwG, 28.05.2009 - 5 PKH 6.09

    Ablehnungsgrund, Anhörungsrüge, Ausschlussgrund, Befangenheit, Besorgnis der

    Auszug aus VGH Bayern, 03.11.2014 - 22 CS 14.2157
    Die Besorgnis der Befangenheit ist dann gegeben, wenn vom Standpunkt eines Beteiligten aus hinreichende objektive Gründe vorliegen, die bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass geben, an der Unparteilichkeit des betroffenen Richters zu zweifeln (BVerwG, B.v. 28.5.2009 - 5 PKH 6/09 u.a. - NVwZ-RR 2009, 662/663).
  • BVerwG, 14.11.2012 - 2 KSt 1.11

    Besorgnis der Befangenheit; Befangenheitsgesuch; Zuständigkeit; Spruchkörper;

    Auszug aus VGH Bayern, 03.11.2014 - 22 CS 14.2157
    Dies ist der Fall, wenn die Begründung dieses Gesuchs unter keinem denkbaren Gesichtspunkt die Ablehnung des Richters rechtfertigen kann und mit der Art und Weise seiner Anbringung ein gesetzwidriger und damit das Instrument der Richterablehnung missbrauchender Einsatz dieses Rechts erkennbar wird (vgl. BVerwG, B.v. 14.11.2012 - 2 KSt 1/11 - NVwZ 2013, 225 Rn. 2).
  • VGH Bayern, 21.12.2010 - 3 B 09.1843

    Richterablehnung; Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus VGH Bayern, 03.11.2014 - 22 CS 14.2157
    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz ist indessen dann geboten, wenn die Gestaltung des Verfahrens oder die Entscheidungen des Richters sich so weit von den anerkannten rechtlichen - insbesondere verfassungsrechtlichen - Grundsätzen entfernen, dass sie aus der Sicht der Partei nicht mehr verständlich und offensichtlich unhaltbar erscheinen und dadurch den Eindruck einer willkürlichen oder doch jedenfalls sachfremden Einstellung des Richters erwecken (vgl. BayVGH, B.v. 21.12.2010 - 3 B 09.1843 - juris Rn. 7 m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.11.2016 - 3 L 162/16

    Berufsverbot für Schweinezüchter bleibt bestehen

    Eine Besorgnis der Befangenheit besteht insbesondere, wenn sich die Gestaltung des Verfahrens oder die Entscheidungen des Richters so weit von den anerkannten rechtlichen und verfassungsrechtlichen Grundsätzen entfernen, dass sie aus der Sicht der Beteiligten bei verständiger Würdigung nicht mehr verständlich und offensichtlich unhaltbar erscheinen und dadurch den Eindruck einer willkürlichen oder doch sachfremden Einstellung des Richters erwecken (vgl. BayVGH, a. a. O., und Beschluss vom 3. November 2014 - 22 CS 14.2157 -, juris Rn. 16).
  • VGH Bayern, 12.01.2015 - 10 ZB 14.1874

    Besorgnis der Befangenheit; Verfahrensfehler; Anspruch auf rechtliches Gehör;

    Um solche Rechtsauffassungen überprüfen zu lassen, müssen sich die Betroffenen vielmehr der dafür vorgesehenen Rechtsbehelfe bedienen (vgl. BFH, B.v. 16.4.1993 - I B 155/92 - juris Rn. 16; BGH, B.v. 14.5.2002 - XI ZR 388/01 - juris Rn. 7; BayVGH, B.v. 3.11.2014 - 22 CS 14.2157 - juris Rn. 16; OLG LSA, B.v. 24.1.2012 - 10 W 42/11 - juris Rn. 17).

    Eine Besorgnis der Befangenheit besteht insbesondere, wenn sich die Gestaltung des Verfahrens oder die Entscheidungen des Richters so weit von den anerkannten rechtlichen und verfassungsrechtlichen Grundsätzen entfernen, dass sie aus der Sicht der Beteiligten bei verständiger Würdigung nicht mehr verständlich und offensichtlich unhaltbar erscheinen und dadurch den Eindruck einer willkürlichen oder doch sachfremden Einstellung des Richters erwecken (vgl. BayVGH, B.v. 3.11.2014 - 22 CS 14.2157 - juris Rn. 16).

  • VGH Bayern, 02.09.2016 - 10 C 16.1214

    Unbegründete Ablehnungsgesuche wegen Besorgnis der Befangenheit

    Um solche Rechtsauffassungen überprüfen zu lassen, müssen sich die Betroffenen vielmehr der dafür vorgesehenen Rechtsbehelfe bedienen (vgl. BFH, B. v. 16.4.1993 - I B 155/92 - juris Rn. 16; BGH, B. v. 14.5.2002 - XI ZR 388/01 - juris Rn. 7; BayVGH, B. v. 3.11.2014 - 22 CS 14.2157 - juris Rn. 16).

    Eine Besorgnis der Befangenheit besteht insbesondere, wenn sich die Gestaltung des Verfahrens oder die Entscheidungen des Richters so weit von den anerkannten rechtlichen und verfassungsrechtlichen Grundsätzen entfernen, dass sie aus der Sicht der Beteiligten bei verständiger Würdigung nicht mehr verständlich und offensichtlich unhaltbar erscheinen und dadurch den Eindruck einer willkürlichen oder doch sachfremden Einstellung des Richters erwecken (vgl. BayVGH, B. v. 3.11.2014 - 22 CS 14.2157 - juris Rn. 16).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.11.2016 - 2 L 23/15

    Zum Anspruch auf Berichtigung des Liegenschaftskatasters

    Eine Besorgnis der Befangenheit besteht insbesondere, wenn sich die Gestaltung des Verfahrens oder die Entscheidungen des Richters so weit von den anerkannten rechtlichen und verfassungsrechtlichen Grundsätzen entfernen, dass sie aus der Sicht der Beteiligten bei verständiger Würdigung nicht mehr verständlich und offensichtlich unhaltbar erscheinen und dadurch den Eindruck einer willkürlichen oder doch sachfremden Einstellung des Richters erwecken (vgl. BayVGH, Beschl. v. 03.11.2014 - 22 CS 14.2157 -, juris Rn. 16).
  • OLG München, 27.09.2016 - 19 W 1618/16

    Richterablehnung - Entscheidungserlass vor Ablauf einer eingeräumten Frist zur

    Um solche Rechtsauffassungen überprüfen zu lassen, müssen sich die Betroffenen vielmehr der dafür vorgesehenen Rechtsbehelfe bedienen (vgl. BFH, B.v. 16.4.1993 - I B 155/92 - juris Rn. 16; BGH, B.v. 14.5.2002 - XI ZR 388/01 - juris Rn. 7; BayVGH, B.v. 3.11.2014 - 22 CS 14.2157 - juris Rn. 16).
  • VG Hamburg, 06.05.2022 - 5 K 7/22

    Wohngeldbewilligung; Notwendigkeit eines bestimmten Antrages; Rechtsberatung

    Das Ablehnungsverfahren bezweckt die Klärung der Parteilichkeit des Richters und befasst sich nicht mit der Richtigkeit seiner Handlungen und Entscheidungen, die ausschließlich mit den dafür vorgesehenen Rechtsmitteln zur Prüfung zu stellen sind (vgl. VGH München, Beschl. v. 3.11.2014, 22 CS 14.2157, juris Rn. 16; OVG Bautzen, Beschl. v. 23.3.2015, 4 A 510/14, juris Rn. 11).
  • VG Hamburg, 29.04.2022 - 5 K 641/22

    Entscheidungsbefugnisse bei Ablehnung eines Richters

    Das Ablehnungsverfahren bezweckt die Klärung der Parteilichkeit des Richters und befasst sich nicht mit der Richtigkeit seiner Handlungen und Entscheidungen, die ausschließlich mit den dafür vorgesehenen Rechtsmitteln zur Prüfung zu stellen sind (vgl. VGH München, Beschl. v. 3.11.2014, 22 CS 14.2157, juris Rn. 16; OVG Bautzen, Beschl. v. 23.3.2015, 4 A 510/14, juris Rn. 11).
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