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   VGH Bayern, 10.12.2015 - 22 CS 15.2247   

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VGH Bayern, 10.12.2015 - 22 CS 15.2247 (https://dejure.org/2015,39661)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10.12.2015 - 22 CS 15.2247 (https://dejure.org/2015,39661)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10. Dezember 2015 - 22 CS 15.2247 (https://dejure.org/2015,39661)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb zweier Windkraftanlagen hinsichtlich Umweltauswirkungen

  • rewis.io

    Eilrechtsschutz gegen Windkraftanlagen: Gerichtliche Auflage zur Ermittlung der Geräuschbelastung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb zweier Windkraftanlagen hinsichtlich Umweltauswirkungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (49)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 18.06.2015 - 4 C 4.14

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine Windkraftanlage

    Auszug aus VGH Bayern, 10.12.2015 - 22 CS 15.2247
    Ob zwischen mehreren Anlagen ein solcher Zusammenhang besteht, hängt nicht von optisch wahrnehmbaren Umständen, insbesondere nicht davon ab, ob diese Anlagen einen wenigstens in Ansätzen erkennbaren Bebauungszusammenhang bilden (BVerwG, U. v. 18.6.2015 - 4 C 4.14 - NVwZ 2015, 1458 Rn. 24).

    Dieses Kriterium ist nach dem Sinn und Zweck der Kumulationsregelung, Vorhaben mit einem gemeinsamen Einwirkungsbereich zu erfassen, vielmehr danach zu bestimmen, ob damit zu rechnen ist, dass sich ihre Umweltauswirkungen überlagern (BVerwG, U. v. 18.6.2015 a. a. O. Rn. 24).

    Vorhaben, die beziehungslos und gleichsam zufällig nebeneinander verwirklicht werden, unterliegen nämlich nicht schon wegen ihrer sich überlagernden Umweltauswirkungen der Vorprüfungspflicht (BVerwG, U. v. 18.6.2015 a. a. O. Rn. 25).

    Dies setzt einen räumlich-betrieblichen Zusammenhang bzw. einen funktionalen und wirtschaftlichen Bezug der einzelnen Anlagen aufeinander voraus (BVerwG, U. v. 18.6.2015 a. a. O. Rn. 26).

  • VGH Bayern, 24.03.2015 - 22 ZB 15.113

    Kraftwerk Fechenheim

    Auszug aus VGH Bayern, 10.12.2015 - 22 CS 15.2247
    Fehlt es - wie hier - an Anhaltspunkten dafür, dass das Vorhaben nachteilige Auswirkungen auf von der Nummer 2.3 dieser Anlage erfasste Gebiete oder Einzelobjekte zu zeitigen vermag, kann die Vorprüfung bereits an dieser Stelle beendet werden (OVG SA, U. v. 24.3.2015 a. a. O. Rn. 81; vgl. zur fehlenden Berücksichtigungsfähigkeit etwaiger Beeinträchtigungen von nicht in der Nummer 2.3 der Anlage 2 aufgeführten Schutzgütern bei einer standortbezogenen Umweltverträglichkeitsvorprüfung auch VGH BW, B. v. 8.3.2011 - 10 S 161/09 - NVwZ-RR 2011, 355/356 f.; HessVGH, B. v. 19.3.2012 - 9 B 1916/11 - juris Rn. 73).

    Für die Entscheidung über Anfechtungsklagen Dritter gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung ist aber die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt ihrer Erteilung maßgeblich (vgl. BVerwG, B. v. 11.1.1991 - 7 B 102/90 - NVwZ-RR 1991, 236; BayVGH, U. v. 25.6.2013 - 22 B 11.701 - BayVBl 2014, 502/505 Rn. 47; BayVGH, B. v. 24.3.2015 - 22 ZB 15.113 - juris Rn. 36).

  • VGH Bayern, 09.05.2016 - 22 ZB 15.2322

    Außenbereich; Schweinemaststall; Vorprüfungspflicht (UVP); kumulierende Vorhaben;

    Auszug aus VGH Bayern, 10.12.2015 - 22 CS 15.2247
    Über das Begehren der Antragstellerin, hiergegen die Berufung zuzulassen (Az. 22 ZB 15.2322), hat der Verwaltungsgerichtshof noch nicht entschieden.
  • VGH Hessen, 19.03.2012 - 9 B 1916/11

    Umweltverträglichkeitsprüfung auf Antrag eines Dritten

    Auszug aus VGH Bayern, 10.12.2015 - 22 CS 15.2247
    Fehlt es - wie hier - an Anhaltspunkten dafür, dass das Vorhaben nachteilige Auswirkungen auf von der Nummer 2.3 dieser Anlage erfasste Gebiete oder Einzelobjekte zu zeitigen vermag, kann die Vorprüfung bereits an dieser Stelle beendet werden (OVG SA, U. v. 24.3.2015 a. a. O. Rn. 81; vgl. zur fehlenden Berücksichtigungsfähigkeit etwaiger Beeinträchtigungen von nicht in der Nummer 2.3 der Anlage 2 aufgeführten Schutzgütern bei einer standortbezogenen Umweltverträglichkeitsvorprüfung auch VGH BW, B. v. 8.3.2011 - 10 S 161/09 - NVwZ-RR 2011, 355/356 f.; HessVGH, B. v. 19.3.2012 - 9 B 1916/11 - juris Rn. 73).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.03.2011 - 10 S 161/09

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur wesentlichen Änderung

    Auszug aus VGH Bayern, 10.12.2015 - 22 CS 15.2247
    Fehlt es - wie hier - an Anhaltspunkten dafür, dass das Vorhaben nachteilige Auswirkungen auf von der Nummer 2.3 dieser Anlage erfasste Gebiete oder Einzelobjekte zu zeitigen vermag, kann die Vorprüfung bereits an dieser Stelle beendet werden (OVG SA, U. v. 24.3.2015 a. a. O. Rn. 81; vgl. zur fehlenden Berücksichtigungsfähigkeit etwaiger Beeinträchtigungen von nicht in der Nummer 2.3 der Anlage 2 aufgeführten Schutzgütern bei einer standortbezogenen Umweltverträglichkeitsvorprüfung auch VGH BW, B. v. 8.3.2011 - 10 S 161/09 - NVwZ-RR 2011, 355/356 f.; HessVGH, B. v. 19.3.2012 - 9 B 1916/11 - juris Rn. 73).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2015 - 8 A 959/10

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von vier Windkraftanlagen

    Auszug aus VGH Bayern, 10.12.2015 - 22 CS 15.2247
    Als unbehelflich erweist sich vor diesem Hintergrund ferner der im gleichen Abschnitt der Beschwerdebegründung enthaltene Hinweis auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 25. Februar 2015 (8 A 959/10 - ZNER 2015, 177).
  • VGH Bayern, 13.10.2015 - 22 ZB 15.1186

    Anfechtung einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung zur Umnutzung

    Auszug aus VGH Bayern, 10.12.2015 - 22 CS 15.2247
    Auch das rechtswissenschaftliche Schrifttum geht im Übrigen, soweit es dieser Frage Aufmerksamkeit widmet, davon aus, dass sich das Erfordernis, die Gesamtbelastung eines Schutzgutes durch Immissionen zu berücksichtigen, grundsätzlich auf die einzelnen Immissionsarten beschränkt (vgl. dazu näher BayVGH, B. v. 13.10.2015 - 22 ZB 15.1186 - Rn. 67 ff.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.03.2015 - 2 L 184/10

    Immissionsschutzrecht: Anfechtungsklage Drittbetroffener gegen die Erteilung

    Auszug aus VGH Bayern, 10.12.2015 - 22 CS 15.2247
    In Übereinstimmung damit hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Sachsen-Anhalt (U. v. 24.3.2015 - 2 L 184/10 - juris Rn. 81) ausgeführt, dass bei einer standortbezogenen Umweltverträglichkeitsvorprüfung die in den Nummern 2.1 bzw. 2.2 der Anlage 2 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung erwähnten Nutzungs- und Qualitätskriterien nicht heranzuziehen sind.
  • BVerwG, 11.01.1991 - 7 B 102.90

    Antrag auf Anordnung der sofortigen Vollziehung einer immissionsschutzrechtlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 10.12.2015 - 22 CS 15.2247
    Für die Entscheidung über Anfechtungsklagen Dritter gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung ist aber die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt ihrer Erteilung maßgeblich (vgl. BVerwG, B. v. 11.1.1991 - 7 B 102/90 - NVwZ-RR 1991, 236; BayVGH, U. v. 25.6.2013 - 22 B 11.701 - BayVBl 2014, 502/505 Rn. 47; BayVGH, B. v. 24.3.2015 - 22 ZB 15.113 - juris Rn. 36).
  • VGH Bayern, 12.03.2008 - 22 CS 07.2027

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung zweier Windkraftanlagen

    Auszug aus VGH Bayern, 10.12.2015 - 22 CS 15.2247
    Dass bei einer standortbezogenen Vorprüfung allein darauf abzustellen ist, ob erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die in der Nummer 2.3 der Anlage 2 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung aufgeführten Schutzkriterien zu erwarten sind, hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof im Übrigen bereits im Beschluss vom 12. März 2008 (22 CS 07.2027 - juris Rn. 12) festgehalten.
  • VGH Bayern, 25.06.2013 - 22 B 11.701
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.05.2017 - 8 A 870/15

    Genehmigungen für Windenergieanlagen in Preußisch Oldendorf aufgehoben

    vgl. z. B. Hess. VGH, Beschluss vom 24. August 2016 - 9 B 974/16 -, NuR 2016, 775 = juris Rn. 10 ff.; OVG Sachs.-Anh., Urteil vom 24. März 2015 - 2 L 184/10 -, juris Rn. 81; Bay. VGH, Beschlüsse vom 10. Dezember 2015 - 22 CS 15.2247 -, juris Rn. 43 und vom 4. Juli 2016 - 22 CS 16.1078 -, ZNER 2016, 419 = juris Rn. 37; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 8. März 2011 - 10 S 161/09 -, NVwZ-RR 2011, 355 = juris Rn. 17; Sangenstedt, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Band I, Stand: September 2016, § 3c UVPG Rn. 33 und 35; Balla, NuR 2017, 239 (241); Bund-Länder-Arbeitskreis "UVP", Leitfaden zur Vorprüfung des Einzelfalls im Rahmen der Feststellung der UVP-Pflicht von Projekten, S. 10 und 11.

    So aber Hess. VGH, Beschluss vom 24. August 2016 - 9 B 974/16 -, NuR 2016, 775 = juris Rn. 16; im Ergebnis auch Bay. VGH, Beschluss vom 10. Dezember 2015 - 22 CS 15.2247 -, juris Rn. 43.

  • VGH Bayern, 09.05.2016 - 22 ZB 15.2322

    Lärmimmissionen von Windkraftanlagen

    Die hiergegen eingelegte Beschwerde der Klägerin wies der Verwaltungsgerichtshof durch Beschluss vom 10. Dezember 2015 (Az. 22 CS 15.2247) mit der Maßgabe zurück, dass dem Beklagten aufgegeben wurde, eine von ihm auszuwählende, gemäß § 26 Satz 1 BImSchG anerkannte und mit dem Vorhaben bisher noch nicht befasste Messstelle mit der Erstellung eines nach den Vorgaben der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) zu fertigenden Prognosegutachtens zu beauftragen.

    Die Unrichtigkeit dieser beiden Rechtsstandpunkte hat der Verwaltungsgerichtshof bereits im Beschluss vom 10. Dezember 2015 (22 CS 15.2247 - juris) umfassend aufgezeigt.

    Dieses Vorbringen hat der Verwaltungsgerichtshof in Abschnitt II.2.1 der Gründe des Beschlusses vom 10. Dezember 2015 (22 CS 15.2247 - juris) bereits umfassend verbeschieden, so dass auf die dortigen Ausführungen Bezug genommen werden kann.

    Denn diese Genehmigung erlaubt nach unwidersprochen gebliebener Mitteilung des Landratsamts (vgl. das im Verfahren 22 CS 15.2247 durch den Beklagten vorgelegte, den übrigen Beteiligten zur Kenntnis gebrachte Schreiben dieser Behörde an die Landesanwaltschaft Bayern vom 3.12.2015) eine Nutzung dieser Anlage nur während der Tageszeit.

    Er wird dadurch determiniert, dass diese Anlage nach der Nebenbestimmung 3.1.2 der für sie am 8. Oktober 2001 erteilten immissionsschutzrechtlichen Genehmigung an dem in jenem Bescheid bezeichneten Immissionsort (er befindet sich auf dem Grundstück Fl.Nr. 5.../5 der Gemarkung Bu.) während der Nachtzeit keinen höheren Beurteilungspegel als 50 dB(A) verursachen darf (vgl. zu alledem die Ausführungen in Abschnitt 1 des dem Verwaltungsgerichtshof u. a. im Verfahren 22 CS 15.2247 vorgelegten Schreibens des Landratsamts vom 3.12.2015).

    Die im Vorfeld des letztgenannten Bescheids eingereichte Betriebsbeschreibung, die mit dem Genehmigungsstempel des Landratsamts versehen (vgl. Blatt 148 der Akte des Verfahrens 22 CS 15.2247) und damit zum Bestandteil der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung der Asphaltmischanlage erklärt wurde, hält in Abschnitt 4.5.2 ausdrücklich fest, die gewöhnliche Betriebszeit dieser Anlage erstrecke sich von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr; nur dann, wenn größere Baumaßnahmen kurzfristig zu beliefern seien, seien ausnahmsweise ein früherer Beginn und ein späteres Ende des Mischbetriebs - bis hin zu einem 24-Stunden-Betrieb - vorgesehen.

  • VGH Baden-Württemberg, 25.01.2018 - 10 S 1681/17

    Anfechtung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für 3 Windenergieanlagen

    Dieser Rechtsprechung zufolge war für das Vorliegen einer Windfarm unabhängig von der Personenverschiedenheit ihrer Betreiber entscheidend, dass drei oder mehr Windenergieanlagen einander räumlich so zugeordnet waren, dass sich ihre Einwirkungsbereiche überschneiden oder wenigstens berührten (vgl. zuletzt OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23.10.2017 - 8 B 705/17 - juris Rn. 13 ff.; a. A. möglicherweise BayVGH, Beschlüsse vom 10.12.2015 - 22 CS 15.2247 - juris Rn. 35 ff. und vom 10.02.2016 - 22 ZB 15.2329 - juris Rn. 11; kritisch hierzu Kupke/Magaard, ZUR 2016, 598, 599).

    Danach sind nur solche Vorhaben UVP-pflichtig, die eine Gefährdung gerade standortspezifischer ökologischer Schutzfunktionen befürchten lassen, wobei grundsätzlich nur solche Auswirkungen relevant sind, die die besondere Empfindlichkeit oder die Schutzziele des Gebiets betreffen (vgl. im Einzelnen HessVGH, Beschluss vom 25.07.2017 - 9 B 2522/16 - juris Rn. 14 ff.; OVG Saarland, Beschluss vom 05.04.2017 - 2 B 726/16 - juris Rn. 10 ff.; BayVGH, Beschluss vom 10.12.2015 - 22 CS 15.2247 - juris Rn. 41 f.).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.07.2018 - 10 S 2378/17

    Relevanz artenschutzrechtlicher Belange im Rahmen der standortbezogenen

    Artenschutzrechtlichen Belangen kommt somit im Rahmen einer standortbezogenen Vorprüfung - anders als im Rahmen einer allgemeinen Vorprüfung nach § 3c Satz 1 UVPG a. F. - nur dann Relevanz zu, wenn nachteilige Umweltauswirkungen auf dem besonderen Artenschutz unterliegende Tierarten eine Gefährdung des Schutzzwecks eines der in der Nummer 2.3 der Anlage 2 des UVPG a. F. genannten Schutzgebiete befürchten lassen (zum Ganzen vgl. Senatsbeschluss vom 25.01.2018 - 10 S 1681/17 - juris Rn. 18 ff.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 05.04.2016 - 3 S 373/16 - juris Rn. 31 ff.; HessVGH, Beschlüsse vom 25.07.2017 - 9 B 2522/16 - juris Rn. 14 ff. und vom 24.08.2016 - 9 B 974/16 - juris Rn. 10 ff.; OVG Saarland, Beschluss vom 05.04.2017 - 2 B 726/16 - juris Rn. 10 ff.; BayVGH, Beschlüsse vom 06.03.2017 - 22 ZB 16.2031 - juris Rn. 28 und vom 10.12.2015 - 22 CS 15.2247 - juris Rn. 41 f.; VG Freiburg, Beschluss vom 05.02.2016 - 4 K 2679/15 - juris Rn. 69 ff.; teilweise a. A. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 18.05.2017 - 8 A 870/15 - juris Rn. 78 ff. [Revision zugelassen durch BVerwG, Beschluss vom 23.01.2018 - 7 B 11.17 - juris] und Beschluss vom 04.10.2017 - 8 B 976/17 - juris Rn. 9 ff.).

    Der Senat teilt die Auffassung, dass mit der Novellierung, was die standortbezogene Vorprüfung angeht, das bisher geltende Recht nicht geändert, sondern lediglich klarer formuliert worden ist (vgl. etwa zur gestuften Prüfung bereits Schink, NVwZ 2004, 1182, 1188; Sangenstedt in Landmann/Rohmer, Umweltrecht, § 3c UVPG Rn. 34 f.; Bunge in Storm/Bunge, Handbuch der Umweltverträglichkeitsprüfung, § 3c UVPG Rn. 85; ferner z. B. Senatsbeschluss vom 08.03.2011 - 10 S 161/09 - juris Rn. 17; BayVGH, Beschluss vom 10.12.2015 a. a. O. Rn. 41; VG Freiburg, Beschluss vom 05.02.2016 a. a. O. Rn. 100).

    Nach Ansicht des Senats kann sich aus § 3c Satz 2 UVPG a. F. eine Pflicht zur Durchführung einer UVP trotz fehlender normativer Schutzgebietsausweisung allenfalls in eng zu begrenzenden Ausnahmefällen ergeben, etwa im Fall einer bewusst sachwidrig unterlassenen oder sich jedenfalls aufgrund der tatsächlichen Gegebenheiten förmlich aufdrängenden Unterschutzstellung, weil ansonsten die vom Gesetzgeber ausdrücklich gewollte Unterscheidung zwischen einer allgemeinen und einer standortbezogenen Vorprüfung zu verwischen drohte (vgl. Senatsbeschluss vom 25.01.2018 a. a. O. Rn. 21; HessVGH, Beschlüsse vom 25.07.2017 a. a. O. Rn. 15 und vom 24.08.2016 a. a. O. Rn. 16; OVG Saarland, Beschluss vom 05.04.2017 a. a. O. Rn. 12; BayVGH, Beschluss vom 10.12.2015 a. a. O. Rn. 43; VG Freiburg, Beschluss vom 05.02.2016 a. a. O. Rn. 94).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.12.2018 - 8 A 2971/17

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigungen für die Errichtung und den Betrieb von

    vgl. Bay. VGH, Beschlüsse vom 9. Mai 2016- 22 ZB 15.2322 -, juris Rn. 61, und vom 10. Dezember 2015 - 22 CS 15.2247 -, juris Rn. 48, Urteil vom 13. Oktober 2015 - 22 ZB 15.1186 -, juris Rn. 67 ff.
  • VGH Bayern, 16.12.2015 - 22 AS 15.40042

    Unterbliebene Ermittlung der Geräuschvorbelastung bei Genehmigung von

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird Bezug genommen auf die Gerichts- und die Behördenakten dieses Eil- und des Hauptsacheverfahrens (Az. 22 ZB 15.2326) sowie des parallelen Beschwerdeverfahrens (22 CS 15.2247).

    Pflichtgemäßer Ausübung des Ermessens, das den Gerichten der Verwaltungsgerichtsbarkeit bei Entscheidungen nach § 80 Abs. 5 VwGO zusteht, entspricht es hierbei, dieses Gutachten im Interesse einer höchstmöglichen Richtigkeitsgewähr durch eine gemäß § 26 Satz 1 BImSchG anerkannte Messstelle fertigen zu lassen und die Auswahl dieser Stelle nicht der Beigeladenen zu überlassen, sondern sie der Antragsgegnerin als Trägerin der Genehmigungsbehörde - ggf. im Benehmen mit dem für die im Parallelverfahren (22 CS 15.2247) streitgegenständlichen Windkraftanlagen zuständigen Landratsamt - zu überantworten.

    Denn die zwei streitgegenständlichen Windkraftanlagen bilden allenfalls zusammen mit den beiden mit Bescheid vom 17. November 2014 in den Gemarkungen U. und R. genehmigten und im Parallelverfahren (22 CS 15.2247) gegenständlichen Windkraftanlagen ein "kumulierendes Vorhaben" im Sinn von § 3b Abs. 2 Satz 1 und 2 i. V. m. § 3c Satz 5 UVPG.

    Dieses Vorbringen erweist sich unabhängig von seiner unterbliebenen Substantiierung nicht als stichhaltig, weil es sich bei § 3b Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 UVPG um einen Auffangtatbestand handelt, der ausschließlich Vorhaben erfasst, die keine "Anlagen" im Rechtssinne zum Gegenstand haben (vgl. näher BayVGH, B. v. 10.12.2015 - 22 CS 15.2247 - Rn. 38 ff.).

    Im Rahmen einer standortbezogenen Vorprüfung nach § 3c Satz 2 UVPG ist lediglich der Frage nachzugehen, ob das Vorhaben aufgrund besonderer örtlicher Gegebenheiten gemäß den in der Anlage 2 Nr. 2 zum UVPG aufgeführten Schutzkriterien erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen erwarten lässt (vgl. näher BayVGH, B. v. 10.12.2015 - 22 CS 15.2247 - Rn. 41-44).

    Glaubhaft erscheinen vielmehr die Ausführungen in der den Beteiligten des hiesigen Verfahrens bekannten Beschwerdeerwiderung der Landesanwaltschaft Bayern vom 27. Oktober 2015 im Parallelverfahren (22 CS 15.2247), wonach eine im Jahr 2010 von der Universität Wittenberg-Halle durchgeführte Studie ergeben hat, dass solche Hinderniskennzeichnungen keine erhebliche Belästigungswirkung auslösen und auch keine ins Gewicht fallende Blendwirkung verursachen.

  • VG Freiburg, 05.02.2016 - 4 K 2679/15

    Aufhebungsanspruch Einzelner aufgrund Verletzung objektiv-rechtlicher

    Nur dann, wenn ein Vorhaben eine Gefährdung spezifischer ökologischer Schutzfunktionen im Sinne einer Unvereinbarkeit mit den konkreten Festsetzungen der einschlägigen Schutzgebietsausweisung befürchten lässt, ist es nach § 3c Satz 2 UVPG ausnahmsweise UVP-pflichtig; die hier erforderliche überschlägige Vorprüfung der Behörde beinhaltet eine prognostische Beurteilung möglicher Umweltauswirkungen (OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 24.03.2015 - 2 L 184/10 -, juris; Bayer. VGH, Beschlüsse vom 10.12.2015 - 22 CS 15.2247 -, juris, und vom 08.06.2015 - 22 CS 15.686 -, juris; VG Neustadt (Weinstraße), Beschluss vom 03.02.2014 - 4 L 17/14.NW -, juris; Schink, NVwZ 2004, 1182).

    Allein der Umstand, dass durch ein Vorhaben ein Gebiet mit rechtlich anerkanntem Schutzstatus tangiert wird, löst im Rahmen der standortbezogenen UVP-Prüfung ebenso wenig gleichsam automatisch die UVP-Pflichtigkeit des Vorhabens aus wie eine allgemeine Umweltrelevanz des Vorhabens oder dessen mögliche Beeinträchtigung der in Anlage 2 zum UVPG Nr. 2.1 und Nr. 2.2 genannten Nutzungs- und Qualitätskriterien (OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 24.03.2015 - 2 L 184/10 -, juris; Bayer. VGH, Beschluss vom 10.12.2015 - 22 CS 15.2247 -, juris; VG Neustadt (Weinstraße), Beschlüsse vom 10.03.2014 - 4 L 87/14.NV, juris, und vom 03.02.2014 - 4 L 17/14.NW -, juris; VG Regensburg, Urteil vom 20.11.2013 - RO 7 K 12.1328 -, juris; Schink, NVwZ 2004, 1182; Landmann/Rohmer, Umweltrecht Bd. I, Stand 2015, § 3c UVPG Rn. 33 f.; BR-DrS.

    Eine mit dem Vorhaben potentiell einhergehende Gefährdung des Rotmilans wäre daher zwar möglicherweise im Rahmen des § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG relevant, mit ihr ginge jedoch keine Beeinträchtigung eines der in Nr. 2.3 der Anlage 2 zum UVPG aufgeführten Schutzkriterien einher; nur auf die Beeinträchtigung dieser spezifischen Schutzkriterien und nicht auf allgemeine Umweltbeeinträchtigungen aber kommt es im Rahmen einer standortbezogenen Einzelfallprüfung an (vgl. dazu auch Bayer. VGH, Beschluss vom 10.12.2015 - 22 CS 15.2247 -, juris; Schink, NVwZ 2004, 1182).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.09.2018 - 8 A 11958/17

    Nachträgliche Kumulation von Windenergieanlagen; standortbezogenen Vorprüfung des

    Eine UVP-Pflicht kommt danach bei solchen "S-Vorhaben" in Betracht, die erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen auf die bezeichneten Schutzgebiete oder auf ähnlich sensitive Lebensräume haben können, die in die Schutzgebietsliste nicht ausdrücklich aufgenommen worden sind; ausschlaggebend für die Notwendigkeit einer UVP ist dabei nicht der abstrakte Umstand, dass ein Terrain mit rechtlich anerkanntem Schutzstatus tangiert wird, sondern die Unvereinbarkeit des Vorhabens mit den konkreten Festsetzungen der einschlägigen Schutzgebietsausweisung; erfasst werden sollen vielmehr nur Vorhaben, die eine Gefährdung spezifischer ökologischer Schutzfunktionen des Gebiets befürchten lassen (so insbesondere: Sangenstedt, a.a.O., § 3c UVPG, Rn. 33; ebenso: Dienes, in: Hoppe, UVPG, 4. A. 2012, § 3c, Rn. 16; in der Rechtsprechung insbesondere: VGH BW, Urteil vom 5. April 2016 - 3 S 373/16 -, juris, Rn. 31 und Beschluss vom 20. Juli 2018 - 10 S 2378/17 -, juris, Rn. 6, m.w.N.; HessVGH, Beschluss vom 24. August 2016 - 9 B 974/16 -, NuR 2016, 775 und juris, Rn. 11 ff.; OVG Saarland, Beschluss vom 5. April 2017 - 2 B 726/16 -, juris, Rn. 10; BayVGH, Beschluss vom 10. Dezember 2015 - 22 CS 15.2247 -, juris, Rn. 41, m.w.N.).

    Dies gilt unabhängig davon, ob und im Hinblick auf welche Tierarten die immissionsschutzrechtliche Genehmigung artenschutzrechtliche Nebenbestimmungen enthält, soweit diese keinen Bezug zur den in der Nr. 2.3 der Anlage 2 aufgeführten Schutzkriterien haben, weil die zu schützenden Tierarten in keinem der in den Nrn. 2.3.1 bis 2.3.4 sowie 2.3.7 bis 2.3.10 dieser Anlage genannten Gebieten leben (vgl. BayVGH, Beschluss vom 10. Dezember 2015, a.a.O., Rn. 43).

  • VGH Bayern, 04.07.2016 - 22 CS 16.1078

    "Änderung" und "Erweiterung" bei Windkraftvorhaben

    Das Verwaltungsgericht vertrat demgegenüber unter Hinweis auf die Beschlüsse des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 10. Dezember 2015 (22 CS 15.2247 - juris), vom 16. Dezember 2015 (22 AS 15.40042 - juris), vom 10. Februar 2016 (22 ZB 15.2329 - juris) und vom 17. Februar 2016 (22 CS 15.2562 - juris) den Rechtsstandpunkt, die Konstellation, dass zu bestehenden Windkraftanlagen weitere hinzuträten, stelle einen Fall nachträglicher Kumulation im Sinn von § 3b Abs. 2 Satz 1 i. V. m. § 3c Satz 5 UVPG dar.

    Die Beschwerdebegründung tritt diesem Rechtsstandpunkt mit dem Vorbringen entgegen, den Beschlüssen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom "12. Oktober 2015" (richtig: 10.12.2015 - 22 CS 15.2247 - juris) und vom 10. Februar 2016 (22 ZB 15.2329 - juris) lasse sich nicht entnehmen, aufgrund welcher Umstände der Senat vom Vorliegen mehrerer (kumulierender) Vorhaben, nicht aber von der Erweiterung eines bestehenden Vorhabens ausgegangen sei.

    Diesen Ausführungen ist zunächst entgegenzuhalten, dass nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs im Rahmen einer standortbezogenen Vorprüfung nach § 3c Satz 2 UVPG lediglich der Frage nachzugehen ist, ob durch das Vorhaben die in der Nr. 2.3 der Anlage 2 aufgeführten Gesichtspunkte erheblich tangiert werden können (BayVGH, B.v. 10.12.2015 - 22 CS 15.2247 - Rn. 41 und B.v. 16.12.2015 - 22 AS 15.40042 - Rn. 38).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.05.2017 - 8 A 975/15

    Genehmigungen für Windenergieanlagen in Preußisch Oldendorf aufgehoben

    vgl. z. B. Hess. VGH, Beschluss vom 24. August 2016 - 9 B 974/16 -, NuR 2016, 775 = juris Rn. 10 ff.; OVG Sachs.-Anh., Urteil vom 24. März 2015 - 2 L 184/10 -, juris Rn. 81; Bay. VGH, Beschlüsse vom 10. Dezember 2015 - 22 CS 15.2247 -, juris Rn. 43 und vom 4. Juli 2016 - 22 CS 16.1078 -, ZNER 2016, 419 = juris Rn. 37; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 8. März 2011 - 10 S 161/09 -, NVwZ-RR 2011, 355 = juris Rn. 17; Sangenstedt, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Band I, Stand: September 2016, § 3c UVPG Rn. 33 und 35; Balla, NuR 2017, 239 (241); Bund-Länder-Arbeitskreis "UVP", Leitfaden zur Vorprüfung des Einzelfalls im Rahmen der Feststellung der UVP-Pflicht von Projekten, S. 10 und 11.

    So aber Hess. VGH, Beschluss vom 24. August 2016 - 9 B 974/16 -, NuR 2016, 775 = juris Rn. 16; im Ergebnis auch Bay. VGH, Beschluss vom 10. Dezember 2015 - 22 CS 15.2247 -, juris Rn. 43.

  • VG Kassel, 04.04.2016 - 1 L 2532/15

    Relevanz des besonderen Artenschutzrechts im Rahmen einer standortbezogenen

  • VG Sigmaringen, 07.09.2017 - 5 K 587/17

    Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von drei Windenergieanlagen

  • VGH Hessen, 24.08.2016 - 9 B 974/16

    ARTENSCHUTZRECHTLICHE BELANGE; PRÜFUNGSUMFANG; SCHUTZKRITERIEN; STANDORTBEZOGENE

  • VG Osnabrück, 28.04.2016 - 2 A 89/14

    Abschneidekriterium; Beurteilungsgebiet; Bioaerosol; Biotop; Brandschutzkonzept;

  • OVG Niedersachsen, 31.05.2018 - 12 ME 64/18

    Immissionsschutzrechtliche Teilgenehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von

  • VG Darmstadt, 29.03.2018 - 6 L 3548/17

    Weiterer Eilantrag gegen Windpark "Stillfüssel" abgelehnt

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.05.2017 - 8 A 974/15

    Genehmigungen für Windenergieanlagen in Preußisch Oldendorf aufgehoben

  • VGH Bayern, 10.07.2019 - 22 B 17.124

    Nachbarklage gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für drei

  • VG Düsseldorf, 27.06.2019 - 28 L 779/19

    UVP-Vorprüfung standortbezogen Windpark Windfarm Artenschutzprüfung Tötungsrisiko

  • OVG Saarland, 03.11.2017 - 2 B 584/17

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für drei Windenergieanlagen in der Nähe

  • VG Freiburg, 23.09.2016 - 6 K 2683/16

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung im vereinfachten Verfahren nach § 19

  • OVG Saarland, 03.11.2017 - 2 B 573/17

    Schutzanspruch der Wohnnutzung im Außenbereich gegen Windenergieanlagen

  • VG Düsseldorf, 15.04.2020 - 28 L 3274/19

    Windkraftanlagen in Niederkrüchten dürfen gebaut werden

  • VGH Bayern, 29.11.2016 - 22 CS 16.2101

    Erfolgloser Eilantrag der Standortgemeinde gegen Genehmigung für zwei

  • VG Kassel, 17.02.2020 - 7 K 6271/17

    Windenergie; Drittanfechtung durch Naturschutzvereinigung; "verspätete"

  • OVG Saarland, 05.04.2017 - 2 B 726/16

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Windenergieanlagen - Notwendigkeit

  • VG Düsseldorf, 15.04.2020 - 28 L 437/20

    Windkraftanlagen in Niederkrüchten dürfen gebaut werden

  • VG Düsseldorf, 19.09.2019 - 28 K 3594/17
  • VGH Bayern, 26.07.2023 - 22 AS 23.40023

    Erfolgloser Eilantrag des Nachbarn gegen zwei Windenergieanlagen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.02.2020 - 8 A 3269/18
  • VG Darmstadt, 02.02.2018 - 6 L 205/17

    Genehmigung von fünf Windkraftanlagen

  • VG Darmstadt, 04.11.2021 - 6 K 826/17
  • VG München, 28.06.2016 - M 2 K 15.3073

    Plangenehmigung für die Umgestaltung eines Gewässers dritter Ordnung

  • VGH Bayern, 18.02.2016 - 22 ZB 15.2412

    Konflikt von Windkraftanlagen und Wohnnutzung im Außenbereich

  • VG Darmstadt, 24.08.2018 - 6 L 4907/17

    Klage eines Umweltverbandes gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung einer

  • VGH Bayern, 10.02.2016 - 22 ZB 15.2329

    Erfolglose Nachbarklage gegen Windkraftanlagen im Landschaftsschutzgebiet

  • VGH Bayern, 26.07.2023 - 22 AS 23.40022

    Erfolgloser Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen die

  • OVG Schleswig-Holstein, 10.02.2022 - 5 MR 2/21

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Windenergieanlagen;

  • VG Darmstadt, 24.01.2018 - 6 L 180/17

    Immissionsschutzrechtlicher Genehmigung

  • VGH Bayern, 26.07.2016 - 22 ZB 15.2326

    Vorprüfung zur Umweltverträglichkeit einer Windkraftanlage

  • VG Darmstadt, 04.11.2021 - 6 K 229/16

    Klage gegen Windpark Greiner Eck im Odenwald abgewiesen

  • VG Saarlouis, 14.12.2016 - 5 L 2302/16

    Begriff des "Kennenkönnens" im Sinne des § 2 Abs 4 UmwRG; Beurteilung erheblicher

  • VGH Bayern, 23.12.2016 - 22 ZB 16.2286

    Erfolglose Klage der Standortgemeinde gegen Genehmigung für Windkraftanlagen

  • VG Leipzig, 19.07.2017 - 1 K 1266/15

    Klagebefugnis eines Nachbarn gegen die Genehmigung einer Bio-Legehennenanlage

  • OVG Schleswig-Holstein, 19.10.2023 - 4 Bf 106/22

    Eisabwurf; Infraschall; Lärm; Optisch bedrängende Wirkung; Schattenwurf;

  • VG Bayreuth, 28.11.2019 - B 2 K 17.135

    Erfolglose Nachbarklage gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für drei

  • VG Ansbach, 05.07.2017 - AN 11 S 17.00402

    Sofortvollzug eines immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsbescheides für die

  • VG Bayreuth, 28.11.2019 - B 2 K 17.141

    Nachbarklage gegen drei Windkraftanlagen

  • VG Ansbach, 07.09.2016 - AN 11 K 15.02143

    Nachbarklage gegen die Errichtung mehrerer Windenergieanlagen

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