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   VGH Bayern, 04.03.2015 - 22 CS 15.33, 22 CS 15.34   

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VGH Bayern, 04.03.2015 - 22 CS 15.33, 22 CS 15.34 (https://dejure.org/2015,5100)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04.03.2015 - 22 CS 15.33, 22 CS 15.34 (https://dejure.org/2015,5100)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04. März 2015 - 22 CS 15.33, 22 CS 15.34 (https://dejure.org/2015,5100)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Lärmbeeinträchtigung durch Windkraftanlage; Einwirkungsbereich der Anlage; Irrelevanz der Zusatzbelastung; ergänzende Prüfung im Sonderfall

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Immissionsschutzrechtliche Überprüfung der Genehmigung einer Windkraftanlage; Verursachung schädlicher Umwelteinwirkungen in Form von Lärm sowie tieffrequentem Lärm; Auslösung kurzzeitiger Geräuschspitzen durch den Windkraftanlagenbetrieb

  • Wolters Kluwer

    Immissionsschutzrechtliche Überprüfung der Genehmigung einer Windkraftanlage; Verursachung schädlicher Umwelteinwirkungen in Form von Lärm sowie tieffrequentem Lärm; Auslösung kurzzeitiger Geräuschspitzen durch den Windkraftanlagenbetrieb

  • rewis.io

    Lärmbeeinträchtigung durch Windkraftanlage - Verwertung eines nicht fehlerfreien Gutachtens

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Immissionsschutzrechtliche Überprüfung der Genehmigung einer Windkraftanlage; Verursachung schädlicher Umwelteinwirkungen in Form von Lärm sowie tieffrequentem Lärm; Auslösung kurzzeitiger Geräuschspitzen durch den Windkraftanlagenbetrieb

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Immissionsschutzrechtliche Überprüfung einer Windkraftanlage

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Immissionsschutzrechtliche Überprüfung einer Windkraftanlage

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Bayern, 04.12.2014 - 22 CS 14.2157

    Ablehnung des Antrags auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der

    Auszug aus VGH Bayern, 04.03.2015 - 22 CS 15.33
    Nach derzeitiger Beschlusslage darf die Windkraftanlage nur nach einer Maßgabe betrieben werden, die der Verwaltungsgerichtshof in dem (andere Beschäftigte betreffenden) Beschluss vom 4. Dezember 2014 - 22 CS 14.2157 u.a. - hinsichtlich etwaiger von der Windkraftanlage verursachter Gefahren durch Eiswurf und Eisfall verfügt hat.

    Dies habe der Verwaltungsgerichtshof schon in seinem Beschluss vom 4. Dezember 2014 - 22 CS 14.2157 u.a. - entschieden.

  • VGH Bayern, 16.03.2015 - 22 CS 15.310

    Sofort vollziehbare immissionsschutzrechtliche Genehmigung einer Windkraftanlage

    Auszug aus VGH Bayern, 04.03.2015 - 22 CS 15.33
    Außerdem haben die Beigeladene, die Arbeitgeberin sowie die anderen Beschäftigten verschiedene vorläufige Rechtsschutz-, Beschwerde- und Anhörungsrügeverfahren betrieben, von denen beim Verwaltungsgerichtshof - neben dem vorliegenden Verfahren - noch eine Beschwerde der Arbeitgeberin anhängig ist (22 CS 15.310).
  • VG Würzburg, 10.12.2014 - W 4 S 14.1176

    Einstweiliger Rechtsschutz; Windenergieanlage; schädliche Umwelteinwirkungen;

    Auszug aus VGH Bayern, 04.03.2015 - 22 CS 15.33
    In diesem Zusammenhang bemängeln die Antragsteller mit ihrer Beschwerde insbesondere die (vom Verwaltungsgericht im angegriffenen Beschluss vom 10. Dezember 2014 - W 4 S 14.1176 - übernommene) Erwägung des Verwaltungsgerichtshofs, dass bereits davon ausgegangen werden könne, dass die Wohnungen der Antragsteller außerhalb des Einwirkungsbereichs der streitigen Windkraftanlage im Sinn von Nr. 2.2 der TA Lärm lägen.
  • BVerwG, 15.10.1985 - 9 C 3.85

    Einreiseverbot - Staatenloser - Gewöhnlicher Aufenthalt - Politische Verfolgung -

    Auszug aus VGH Bayern, 04.03.2015 - 22 CS 15.33
    Die Ansicht der Antragsteller findet auch in den weiteren von ihnen genannten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts keine Stütze (BVerwG, U.v. 6.2.1985 - 8 C 15/84 - Buchholz 303 § 414 ZPO Nr. 1 und U.v. 15.10.1985 - 9 C 3/85 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 38).
  • BVerwG, 06.02.1985 - 8 C 15.84

    Zeugenbeweis - Sachverständiger Zeuge - Sachverständiger - Abgrenzung

    Auszug aus VGH Bayern, 04.03.2015 - 22 CS 15.33
    Die Ansicht der Antragsteller findet auch in den weiteren von ihnen genannten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts keine Stütze (BVerwG, U.v. 6.2.1985 - 8 C 15/84 - Buchholz 303 § 414 ZPO Nr. 1 und U.v. 15.10.1985 - 9 C 3/85 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 38).
  • VGH Bayern, 19.08.2014 - 22 CS 14.1597

    Im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren für eine Windkraftanlage ist

    Auszug aus VGH Bayern, 04.03.2015 - 22 CS 15.33
    Deren in erster Instanz erfolgreichen Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ihrer Anfechtungsklage gegen die Genehmigung hat der Verwaltungsgerichtshof auf die Beschwerde der Beigeladenen hin mit Beschluss vom 19. August 2014 - 22 CS 14.1597 - abgelehnt.
  • BVerwG, 26.06.1992 - 4 B 1.92

    Bundesfernstraße - Teilabschnitte - SachverständigengutachtenPlanfeststellung

    Auszug aus VGH Bayern, 04.03.2015 - 22 CS 15.33
    Die von den Antragstellern geltend gemachte gänzliche Unverwertbarkeit des Schallgutachtens lässt sich entgegen der Ansicht der Antragsteller auch nicht mit dem von ihnen genannten Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Juni 1992 - 4 B 1-11/92 u.a. - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 89 begründen.
  • VGH Bayern, 03.05.2016 - 15 CS 15.1576

    Nachbarschutz gegen Geruchs- und Lärmimmissionen aus landwirtschaftlichen

    Nach Nr. 1 Abs. 2 Buchst. c TA Lärm sind nicht genehmigungsbedürftige landwirtschaftliche Anlagen wegen der besonderen Privilegierung der Landwirtschaft (vgl. BayVGH, B. v. 4.3.2015 - 22 CS 15.33 u. a. - juris Rn. 17; B. v. 10.2.2016 - 22 ZB 15.2329 - juris Rn. 22) ausdrücklich vom Anwendungsbereich der TA Lärm ausgenommen.
  • VGH Bayern, 23.02.2021 - 15 CS 21.403

    Erfolglose Beschwerde gegen die Ablehnung vorläufigen Rechtsschutzes eines

    Die von landwirtschaftlichen Betrieben üblicherweise ausgehenden Emissionen sind daher auch in Bezug auf Lärm (Tiergeräusche, Lärm von Maschinen sowie Be- und Entlüftungsanlagen) gebietstypisch und daher in der Regel nicht als unzulässige Störung der in der Nachbarschaft vorhandenen oder geplanten Wohnnutzung anzusehen (vgl. BayVGH, B.v. 3.5.2016 - 15 CS 15.1576 - UPR 2017, 32 = juris Rn. 23; B.v. 4.9.2019 - 1 ZB 17.662 - juris Rn. 5; B.v. 10.8.2020 - 1 CS 20.1440 - juris Rn. 7; vgl. auch BayVGH, U.v. 12.7.2004 - 25 B 98.3351 - juris Rn. 30; U.v. 30.9.2004 - 26 B 98.3323 - juris Rn. 20 f.; B.v. 4.3.2015 - 22 CS 15.33 u.a. - juris Rn. 17; B.v. 10.2.2016 - 22 ZB 15.2329 - juris Rn. 22; Roeser in König/Roeser/Stock, BauNVO, 4. Aufl. 2019, § 5 Rn. 7).
  • VG Düsseldorf, 17.05.2018 - 28 L 793/18

    Windkraftanlagen in der Boisheimer Nette (Viersen) dürfen gebaut werden

    Nach Nr. 1 Abs. 2 Buchst. c) TA Lärm sind nicht genehmigungsbedürftige landwirtschaftliche Anlagen wegen der besonderen Privilegierung der Landwirtschaft, vgl. BayVGH, Beschlüsse vom 4. März 2015 - 22 CS 15.33 u.a. , juris Rn. 17, vom 10. Februar 2016 - 22 ZB 15.2329 -, juris Rn. 22, und vom 3. Mai 2016 - 15 CS 15.1576 -, juris Rn. 23, ausdrücklich vom Anwendungsbereich der TA Lärm ausgenommen.
  • VGH Bayern, 26.07.2023 - 22 AS 23.40023

    Erfolgloser Eilantrag des Nachbarn gegen zwei Windenergieanlagen

    Danach (vgl. zur Anwendung auf eine Windenergieanlage etwa BayVGH, B.v. 4.3.2015 - 22 CS 15.33 u.a. - juris Rn. 15) darf die Genehmigung für die zu beurteilende Anlage auch bei einer Überschreitung der Immissionsrichtwerte aufgrund der Vorbelastung aus Gründen des Lärmschutzes nicht versagt werden, wenn der von der Anlage verursachte Immissionsbeitrag im Hinblick auf den Gesetzeszweck als nicht relevant anzusehen ist.
  • VGH Bayern, 10.02.2016 - 22 ZB 15.2329

    Erfolglose Nachbarklage gegen Windkraftanlagen im Landschaftsschutzgebiet

    Der Betrieb landwirtschaftlicher Maschinen fällt wegen seiner Privilegierung nach Nr. 1 Abs. 2 Buchst. c der TA Lärm aber nicht in deren Anwendungsbereich (vgl. dazu auch BayVGH, B. v. 4.3.2015 - 22 CS 15.33 und 34 - Rn. 17).
  • VG Düsseldorf, 16.05.2018 - 28 L 824/18
    Nach Nr. 1 Abs. 2 Buchst. c) TA Lärm sind nicht genehmigungsbedürftige landwirtschaftliche Anlagen wegen der besonderen Privilegierung der Landwirtschaft, vgl. BayVGH, Beschlüsse vom 4. März 2015 - 22 CS 15.33 u.a. , juris Rn. 17, vom 10. Februar 2016 - 22 ZB 15.2329 -, juris Rn. 22, und vom 3. Mai 2016 - 15 CS 15.1576 -, juris Rn. 23, ausdrücklich vom Anwendungsbereich der TA Lärm ausgenommen.
  • VG Düsseldorf, 17.05.2018 - 28 L 822/18
    Nach Nr. 1 Abs. 2 Buchst. c) TA Lärm sind nicht genehmigungsbedürftige landwirtschaftliche Anlagen wegen der besonderen Privilegierung der Landwirtschaft, vgl. BayVGH, Beschlüsse vom 4. März 2015 - 22 CS 15.33 u.a. , juris Rn. 17, vom 10. Februar 2016 - 22 ZB 15.2329 -, juris Rn. 22, und vom 3. Mai 2016 - 15 CS 15.1576 -, juris Rn. 23, ausdrücklich vom Anwendungsbereich der TA Lärm ausgenommen.
  • VGH Bayern, 26.07.2023 - 22 AS 23.40022

    Erfolgloser Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen die

    Danach (vgl. zur Anwendung auf eine Windenergieanlage etwa BayVGH, B.v. 4.3.2015 - 22 CS 15.33 u.a. - juris Rn. 15) darf die Genehmigung für die zu beurteilende Anlage auch bei einer Überschreitung der Immissionsrichtwerte aufgrund der Vorbelastung aus Gründen des Lärmschutzes nicht versagt werden, wenn der von der Anlage verursachte Immissionsbeitrag im Hinblick auf den Gesetzeszweck als nicht relevant anzusehen ist.
  • VG Würzburg, 03.12.2020 - W 5 K 19.1469

    Nachbarklage gegen Neubau eines Rinderstalls

    Nach Nr. 1 Abs. 2 Buchst. c TA Lärm sind nicht genehmigungsbedürftige landwirtschaftliche Anlagen wegen der besonderen Privilegierung der Landwirtschaft (vgl. BayVGH, B.v. 4.3.2015 - 22 CS 15.33 u.a.; B.v. 10.2.2016 - 22 ZB 15.2329; BayVGH, B.v. 3.5.2016 - 15 CS 15.1576 - alle juris) ausdrücklich vom Anwendungsbereich der TA Lärm ausgenommen.
  • VG München, 14.09.2016 - M 9 K 15.4109

    Erfolglose Klage eines Dritten gegen Explorationsbohrung für Geothermieprojekt

    Etwaige Emissionen der Firma ... GmbH können als Vorbelastung im hiesigen Verfahren nicht relevant werden; die ... GmbH liegt im Südosten von ... und damit ca. 1,5 km vom Kläger entfernt (BayVGH, B. v. 4.3.2015 - 22 CS 15.33, 22 CS 15.34 - juris).
  • VG Würzburg, 03.12.2020 - W 5 K 19.1439

    Erfolglose Nachbarklage gegen Baugenehmigung: Ehemaliger Schweinestall soll

  • VG München, 14.09.2016 - M 9 K 15.3987

    Erfolglose Klage eines Dritten gegen Explorationsbohrung für Geothermieprojekt

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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 04.02.2015 - 22 CS 15.33, 22 CS 15.34   

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https://dejure.org/2015,2580
VGH Bayern, 04.02.2015 - 22 CS 15.33, 22 CS 15.34 (https://dejure.org/2015,2580)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04.02.2015 - 22 CS 15.33, 22 CS 15.34 (https://dejure.org/2015,2580)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04. Februar 2015 - 22 CS 15.33, 22 CS 15.34 (https://dejure.org/2015,2580)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Ablehnung von Richtern im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens.

  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung der Besorgnis der Befangenheit von Richtern in einem Beschwerdeverfahren

  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung der Besorgnis der Befangenheit von Richtern in einem Beschwerdeverfahren

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    ZPO § 42 Abs. 1, Abs. 2; VwGO § 54 Abs. 1
    Ablehnung von Richtern im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Bayern, 19.08.2014 - 22 CS 14.1597

    Im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren für eine Windkraftanlage ist

    Auszug aus VGH Bayern, 04.02.2015 - 22 CS 15.33
    Zur Begründung machen sie im Wesentlichen geltend, die abgelehnten Richter hätten in den Antragstellern bekannten Parallelverfahren (Az. 22 CS 14.1597 und 22 CS 14.2157 u.a.) deutlich gezeigt, dass sie zugunsten der Beigeladenen eingestellt seien.

    So hätten die Richter in dem Verfahren 22 CS 14.1597 noch die Möglichkeit der Errichtung einer weiteren Windkraftanlage auf dem Standortgrundstück der Windkraftanlage der Beigeladenen berücksichtigt, obwohl bereits zum Zeitpunkt der Genehmigungserteilung völlig klar gewesen sei, dass in dem Sondergebiet kein Platz für eine zweite Anlage mehr zur Verfügung stehe.

    Dass die vom Ablehnungsgesuch betroffenen Richter in dem Parallelverfahren 22 CS 14.1597, an dem die Antragsteller nicht beteiligt waren, die Möglichkeit der Errichtung einer weiteren Windkraftanlage auf dem Standortgrundstück der Windkraftanlage der Beigeladenen berücksichtigt haben sollen, obwohl bereits zum Zeitpunkt der Genehmigungserteilung völlig klar gewesen sei, dass in dem Sondergebiet kein Platz für eine zweite Anlage mehr zur Verfügung stehe, lässt nicht erkennen, dass die Entscheidung der Richter sich so weit von den anerkannten rechtlichen - insbesondere verfassungsrechtlichen - Grundsätzen entfernte, dass sie aus der Sicht der Partei nicht mehr verständlich und offensichtlich unhaltbar erschiene und dadurch den Eindruck einer willkürlichen oder doch jedenfalls sachfremden Einstellung der Richter erweckte.

    Vielmehr hat der Verwaltungsgerichtshof die Prüfung der Ermessensentscheidung über die Abstandsflächenreduzierung ausdrücklich dem Hauptsacheverfahren überlassen und nur auf Nr. 6.2 des Erläuterungsberichts hingewiesen, wonach am Standort zwei Windkraftanlagen untergebracht werden sollen (BayVGH, B.v. 19.8.2014 - 22 CS 14.1597 - Rn. 19 a.E.).

  • VGH Bayern, 19.01.2015 - 22 CS 14.2805

    Ablehnung von Richtern im Rahmen eines Anhörungsrügeverfahrens

    Auszug aus VGH Bayern, 04.02.2015 - 22 CS 15.33
    Wegen der weiteren Einzelheiten wird Bezug genommen auf die Gerichts- und die beigezogenen Behördenakten dieser Verfahren sowie der Verfahren 22 CS 14.2805, 22 CS 14.2806 und 22 CS 14.2807.

    Wegen der Einzelheiten wird auf die Begründung des in den Parallelverfahren ergangenen Beschlusses (vgl. BayVGH, B.v. 19.1.2015 - 22 CS 14.2805 u.a. - BA S. 5 ff.) verwiesen (zur Zulässigkeit einer Verweisung auf eine vorausgegangene, den Beteiligten unschwer zugängliche Entscheidung vgl. BVerwG, B.v. 2.10.1998 - 5 B 94/98 - juris Rn. 2; BVerwG, B.v. 13.10.2011 - 3 B 38/11 - juris Rn. 3 m.w.N.).

  • BVerwG, 02.10.1998 - 5 B 94.98
    Auszug aus VGH Bayern, 04.02.2015 - 22 CS 15.33
    Wegen der Einzelheiten wird auf die Begründung des in den Parallelverfahren ergangenen Beschlusses (vgl. BayVGH, B.v. 19.1.2015 - 22 CS 14.2805 u.a. - BA S. 5 ff.) verwiesen (zur Zulässigkeit einer Verweisung auf eine vorausgegangene, den Beteiligten unschwer zugängliche Entscheidung vgl. BVerwG, B.v. 2.10.1998 - 5 B 94/98 - juris Rn. 2; BVerwG, B.v. 13.10.2011 - 3 B 38/11 - juris Rn. 3 m.w.N.).
  • BVerfG, 05.04.1990 - 2 BvR 413/88

    Ausschluß eines Verfassungsrichters wegen wissenschaftlicher Befassung mit der

    Auszug aus VGH Bayern, 04.02.2015 - 22 CS 15.33
    Diese Voraussetzung ist dann gegeben, wenn ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (BVerfG, B.v. 7.12.1976 - 1 BvR 460/72 - BVerfGE 43, 126; BVerfG, B.v. 5.4.1990 - 2 BvR 413/88 - BVerfGE 82, 30/38; st. Rspr.).
  • BVerwG, 05.12.1975 - VI C 129.74

    Abgelehnte Richter - Unzulässige Mitwirkung - Entscheidung über Ablehnungsgesuch

    Auszug aus VGH Bayern, 04.02.2015 - 22 CS 15.33
    Die rein subjektive Besorgnis, für die bei Würdigung der Tatsachen vernünftigerweise kein Grund ersichtlich ist, reicht dagegen nicht aus (BVerwG, U.v. 5.12.1975 - VI C 129/74 - BVerwGE 50, 36/39).
  • BVerfG, 07.12.1976 - 1 BvR 460/72

    Flugblatt

    Auszug aus VGH Bayern, 04.02.2015 - 22 CS 15.33
    Diese Voraussetzung ist dann gegeben, wenn ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (BVerfG, B.v. 7.12.1976 - 1 BvR 460/72 - BVerfGE 43, 126; BVerfG, B.v. 5.4.1990 - 2 BvR 413/88 - BVerfGE 82, 30/38; st. Rspr.).
  • BVerwG, 13.10.2011 - 3 B 38.11

    Bezugnahme auf vorausgegangene Entscheidung; Verfahrensfehler

    Auszug aus VGH Bayern, 04.02.2015 - 22 CS 15.33
    Wegen der Einzelheiten wird auf die Begründung des in den Parallelverfahren ergangenen Beschlusses (vgl. BayVGH, B.v. 19.1.2015 - 22 CS 14.2805 u.a. - BA S. 5 ff.) verwiesen (zur Zulässigkeit einer Verweisung auf eine vorausgegangene, den Beteiligten unschwer zugängliche Entscheidung vgl. BVerwG, B.v. 2.10.1998 - 5 B 94/98 - juris Rn. 2; BVerwG, B.v. 13.10.2011 - 3 B 38/11 - juris Rn. 3 m.w.N.).
  • BVerwG, 28.05.2009 - 5 PKH 6.09

    Ablehnungsgrund, Anhörungsrüge, Ausschlussgrund, Befangenheit, Besorgnis der

    Auszug aus VGH Bayern, 04.02.2015 - 22 CS 15.33
    Die Besorgnis der Befangenheit ist dann gegeben, wenn vom Standpunkt eines Beteiligten aus hinreichende objektive Gründe vorliegen, die bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass geben, an der Unparteilichkeit des betroffenen Richters zu zweifeln (BVerwG, B.v. 28.5.2009 - 5 PKH 6/09 u.a. - NVwZ-RR 2009, 662/663).
  • VGH Bayern, 21.12.2010 - 3 B 09.1843

    Richterablehnung; Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus VGH Bayern, 04.02.2015 - 22 CS 15.33
    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz ist indessen dann geboten, wenn die Gestaltung des Verfahrens oder die Entscheidungen des Richters sich so weit von den anerkannten rechtlichen - insbesondere verfassungsrechtlichen - Grundsätzen entfernen, dass sie aus der Sicht der Partei nicht mehr verständlich und offensichtlich unhaltbar erscheinen und dadurch den Eindruck einer willkürlichen oder doch jedenfalls sachfremden Einstellung des Richters erwecken (vgl. BayVGH, B.v. 21.12.2010 - 3 B 09.1843 - juris Rn. 7 m.w.N.).
  • VG Stuttgart, 25.09.2018 - 7 K 5243/15

    Ablehnung wegen Befangenheit; Reaktion des Richters auf das Befangenheitsgesuch

    Deshalb können Rechtsfehler nur dann einen Ablehnungsgrund darstellen, wenn sie auf einer unsachlichen Einstellung des Richters beruhen und die Entscheidung so grob fehlerhaft ist, dass sie willkürlich und damit unhaltbar erscheint (vgl. BGH, B. v. 12.10.2011 - V ZR 8/10 -, NJW-RR 2012, 61; BayVGH, B. v. 04.02.2015 - 22 CS 15.33, 22 CS 15.34 -, juris; Musielak/Voit, ZPO, 15. Aufl., § 42, Rn. 10).
  • VG Schleswig, 29.11.2018 - 14 A 810/17

    Ablehnung eines Richters im Asylverfahren wegen Falschprotokollierung -

    Dies ist anhand von objektiven Kriterien festzustellen (VGH München, Beschluss vom 04.02.2015 - 22 CS 15.33 -, juris Rn. 10; KG Berlin, Beschluss vom 08.06.2006 - 15 W 31/06 -, juris Rn. 7).
  • VG Lüneburg, 30.08.2021 - 3 A 364/21

    Befangenheit; Besorgnis der Befangenheit; Jagd; Jagdausübungsberechtigter;

    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz ist nur geboten, wenn die Verfahrensgestaltung oder die Entscheidungen des Richters sich so weit von den anerkannten rechtlichen - insbesondere verfassungsrechtlichen - Grundsätzen entfernen, dass sie aus der Sicht des Beteiligten nicht mehr verständlich und offensichtlich unhaltbar erscheinen und dadurch den Eindruck einer willkürlichen oder doch jedenfalls sachfremden Einstellung des Richters erwecken (vgl. zu Vorstehendem Bayerischer VGH, Beschl. v. 4.2.2015 - 22 CS 15.33 -, juris Rn. 10; Beschl. v. 21.12.2010 - 3 B 09.1843 - juris Rn. 7 m.w.N.).
  • AG Kitzingen, 16.11.2019 - 2 OWi 962 Js 7776/19

    Ablehnung eines Richters wegen nicht gewährter Akteneinsicht

    Als Ausnahmeregelung zu Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, wonach niemand seinem gesetzlichen Richter entzogen werden darf, sind die Befangenheitsvorschriften allerdings eng auszulegen (BayVGH, B.v. 04.02.2015 - 22 CS 15.33, 22 CS 15.34 - zit. n. juris Rn. 9 m.w.N.).
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