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   ArbG Köln, 11.03.2006 - 22 Ca 127/06   

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ArbG Köln, 11.03.2006 - 22 Ca 127/06 (https://dejure.org/2006,39565)
ArbG Köln, Entscheidung vom 11.03.2006 - 22 Ca 127/06 (https://dejure.org/2006,39565)
ArbG Köln, Entscheidung vom 11. März 2006 - 22 Ca 127/06 (https://dejure.org/2006,39565)
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Wird zitiert von ...

  • LAG Köln, 13.12.2006 - 3 Sa 894/06

    Altersversorgung; Betriebsvereinbarung; Auslegung; Berechnung des ruhegeldfähigen

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 11.03.2006 - 22 Ca 127/06 - wird zurückgewiesen.

    unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Köln - 22 Ca 127/06 - vom 11.05.2006 die Beklagte zu verurteilen, an den Kläger 4.153,60 EUR nebst 5 %-Punkten Zinsen über dem Basiszinssatz aus je 259, 60 EUR ab dem 01.06.2005, 01.07.2005, 01.08.2005, 01.09.2005, 01.10.2005, 01.11.2005, 01.12.2005 und 01.01.2006, 01.02.2006, 01.03.2006, 01.04.2006, 01.05.2006, 01.06.2006, 01.07.2006, 01.08.2006 und 01.09.2006 zu zahlen; festzustellen, dass das ruhegeldfähige Diensteinkommen des Klägers 8.575,00 EUR beträgt.

    die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 11. Mai 2006 - 22 Ca 127/06 - zurückzuweisen und die Klage insgesamt abzuweisen.

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