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   ArbG Köln, 30.08.2007 - 22 Ca 2395/07   

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https://dejure.org/2007,24754
ArbG Köln, 30.08.2007 - 22 Ca 2395/07 (https://dejure.org/2007,24754)
ArbG Köln, Entscheidung vom 30.08.2007 - 22 Ca 2395/07 (https://dejure.org/2007,24754)
ArbG Köln, Entscheidung vom 30. August 2007 - 22 Ca 2395/07 (https://dejure.org/2007,24754)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 17.05.2000 - 4 AZR 363/99

    Tarifangleichung Ost-West vor und nach Verbandsaustritt

    Auszug aus ArbG Köln, 30.08.2007 - 22 Ca 2395/07
    (1) Für den insoweit vergleichbaren Fall des Verbandsaustritts des Arbeitgebers hat das BAG angenommen, die dynamische Verweisung eines Tarifvertrages auf einen anderen Tarifvertrag erfasse keine Änderungen des in Bezug genommenen Tarifvertrages, die nach dem Verbandsaustritt wirksam werden ( BAG 17. Mai 2000 - 4 AZR 363/99 - NZA 2001, 453 ).

    ff) Diese Sichtweise bestätigt auch die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 17. Mai 2000 (- 4 AZR 363/99- NZA 2001, 453 f. ).

  • BAG, 14.12.2005 - 4 AZR 536/04

    Auslegungsregel zur Gleichstellungsabrede - Ankündigung einer

    Auszug aus ArbG Köln, 30.08.2007 - 22 Ca 2395/07
    Diese Rechtsprechung ist maßgeblich für arbeitsvertragliche Bezugnahmeklauseln in Arbeitsverträgen, die bis zum 31. Dezember 2001 abgeschlossen wurden ( vgl. BAG 14. Dezember 2005 - 4 AZR 536/04 - AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 39; BAG 18. April 2007 - 4 AZR 652/05 - ZTR 2007, 307 - Kurzwiedergabe ).
  • LAG München, 12.07.2006 - 5 Sa 298/06

    Geltung tarifvertraglich vereinbarter Einmalzahlung nach Betriebsübergang

    Auszug aus ArbG Köln, 30.08.2007 - 22 Ca 2395/07
    (2) Nach Auffassung des LAG München ( 5 Sa 298/06 n.v. ) ist im Rahmen des § 613 a Abs. 1 Satz 2 BGB zwischen Normen, die bereits fest im Tarifvertrag vereinbart sind und somit keinen Spielraum lassen, und solchen, die einen Spielraum lassen, zu differenzieren.
  • ArbG Köln, 23.08.2007 - 1 Ca 3025/07

    Fortgeltung von tarifrechtlichen Normen nach einem rechtsgeschäftlichen

    Auszug aus ArbG Köln, 30.08.2007 - 22 Ca 2395/07
    Die 22. Kammer schließt sich den Ausführungen der 1. Kammer an ( vgl. Urteil vom 23. August 2007 - 1 Ca 3025/07 - n.v. ):.
  • BAG, 18.04.2007 - 4 AZR 652/05

    Bezugnahmeklausel - Auslegung - Vertrauensschutz

    Auszug aus ArbG Köln, 30.08.2007 - 22 Ca 2395/07
    Diese Rechtsprechung ist maßgeblich für arbeitsvertragliche Bezugnahmeklauseln in Arbeitsverträgen, die bis zum 31. Dezember 2001 abgeschlossen wurden ( vgl. BAG 14. Dezember 2005 - 4 AZR 536/04 - AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 39; BAG 18. April 2007 - 4 AZR 652/05 - ZTR 2007, 307 - Kurzwiedergabe ).
  • LAG Nürnberg, 14.02.2006 - 6 Sa 603/05
    Auszug aus ArbG Köln, 30.08.2007 - 22 Ca 2395/07
    Die gleiche Differenzierung nehmen das LAG Nürnberg ( 6 Sa 603/05 - juris ) und Kania ( BB 2004, 665 mwN ) vor.
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