Rechtsprechung
   ArbG Hamburg, 31.05.2012 - 22 Ca 27/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,50640
ArbG Hamburg, 31.05.2012 - 22 Ca 27/12 (https://dejure.org/2012,50640)
ArbG Hamburg, Entscheidung vom 31.05.2012 - 22 Ca 27/12 (https://dejure.org/2012,50640)
ArbG Hamburg, Entscheidung vom 31. Mai 2012 - 22 Ca 27/12 (https://dejure.org/2012,50640)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,50640) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Hamburg

    § 14 Abs 2 S 1 TzBfG, § 14 Abs 2 S 2 TzBfG, § 17 S 1 TzBfG, § 17 S 2 TzBfG, § 242 BGB
    Befristungskontrolle: Rechtsfolgen der Angabe eines Befristungsgrunds im Arbeitsvertrag - Anschlussverbot - Rechtsmissbrauch

  • hensche.de

    Kettenbefristung, Befristung: Kettenbefristung, Befristung: Missbrauch, Befristung: Verlängerung, Befristung: Anschlussverbot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 12.10.2011 - 2 Sa 91/11

    Sachgrundlose Befristung - Rechtsmissbrauch - Zuvorbeschäftigungsverbot - ARGE

    Auszug aus ArbG Hamburg, 31.05.2012 - 22 Ca 27/12
    Sie hat sich jedoch noch innerhalb des Normzwecks bewegt (im Ergebnis so auch: LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 12. Oktober 2011 - 2 Sa 91/11 - juris; LAG Köln, Urteil vom 02. Dezember 2011 - 10 Sa 1229/10, juris ).

    Daher ist vorliegend schon unter diesem Gesichtspunkt nicht von der Konstellation auszugehen, in der der bisherige Arbeitgeber trotz bestehenden eigenen Beschäftigungsbedarfs sich eines Dritten bedient, um das Anschlussbefristungsverbot nach § 14 Abs. 2 TzBfG zu umgehen (im Ergebnis so auch: LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 12. Oktober 2011 - 2 Sa 91/11 - juris; LAG Köln, Urteil vom 02. Dezember 2011 - 10 Sa 1229/10, juris ).

    Er muss damit rechnen, dass sich nach einer bis zu zweijährigen befristeten Beschäftigung ohne Sachgrund eine weitere sachgrundlose Befristung bei einem anderen Arbeitgeber oder eine Befristung mit Sachgrund bei dem bisherigen Arbeitgeber anschließt ( LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 12. Oktober 2011 - 2 Sa 91/11 - juris ).

  • LAG Köln, 02.12.2011 - 10 Sa 1229/10

    Befristung

    Auszug aus ArbG Hamburg, 31.05.2012 - 22 Ca 27/12
    Sie hat sich jedoch noch innerhalb des Normzwecks bewegt (im Ergebnis so auch: LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 12. Oktober 2011 - 2 Sa 91/11 - juris; LAG Köln, Urteil vom 02. Dezember 2011 - 10 Sa 1229/10, juris ).

    Daher ist vorliegend schon unter diesem Gesichtspunkt nicht von der Konstellation auszugehen, in der der bisherige Arbeitgeber trotz bestehenden eigenen Beschäftigungsbedarfs sich eines Dritten bedient, um das Anschlussbefristungsverbot nach § 14 Abs. 2 TzBfG zu umgehen (im Ergebnis so auch: LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 12. Oktober 2011 - 2 Sa 91/11 - juris; LAG Köln, Urteil vom 02. Dezember 2011 - 10 Sa 1229/10, juris ).

  • BAG, 29.06.2011 - 7 AZR 774/09

    Sachgrundlose Befristung bei Angabe eines Sachgrundes im Arbeitsvertrag -

    Auszug aus ArbG Hamburg, 31.05.2012 - 22 Ca 27/12
    Ein solcher Ausschluss kann auch dann angenommen werden, wenn ein einschlägiger Tarifvertrag ein Zitiergebot des einschlägigen Sachgrundes fordert ( BAG, Urteil vom 29.06.2011 - 7 AZR 774/09 - NZA 2011, 2484 ).

    Dazu reicht allein die Angabe eines Sachgrundes für die Befristung im Arbeitsvertrag nicht aus ( BAG, Urteil vom 29.06.2011 - 7 AZR 774/09 - NZA 2011, 2484; Arnold/Gräfl/Imping, TzBfG, 1. Auflage 2007, § 14 TzBfG Rn. 28 m.w.Nachw. ).

  • EuGH, 26.01.2012 - C-586/10

    Die Verlängerung befristeter Arbeitsverträge kann auch dann durch einen

    Auszug aus ArbG Hamburg, 31.05.2012 - 22 Ca 27/12
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus den Vorgaben des EuGH in dem vom Kläger zitierten Urteil in Sachen Kücük ( EuGH, Urteil vom 26. Januar 2012 - Rs. C-586/10 - NZA 2012, 135 ).

    Danach gibt der EuGH den zuständigen Stellen der Mitgliedstaaten auf, eine Missbrauchskontrolle durchzuführen und "stets alle Umstände des Einzelfalls zu prüfen und dabei namentlich die Zahl der mit derselben Person oder zur Verrichtung der gleichen Arbeit geschlossenen aufeinanderfolgenden befristeten Verträge zu berücksichtigen, um auszuschließen, dass Arbeitgeber missbräuchlich auf befristete Arbeitsverträge oder -verhältnisse zurückgreifen, mögen diese auch augenscheinlich zur Deckung eines Vertretungsbedarfs geschlossen worden sein" ( EuGH, Urteil vom 26. Januar 2012 - Rs. C-586/10 Rn. 40 - NZA 2012, 135 ).

  • BAG, 09.03.2011 - 7 AZR 657/09

    Sachgrundlose Befristung - derselbe Arbeitgeber iSv. § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG

    Auszug aus ArbG Hamburg, 31.05.2012 - 22 Ca 27/12
    Auch die Ausnutzung der durch das Teilzeit- und Befristungsgesetz vorgesehenen Gestaltungsmöglichkeiten kann unter bestimmten Voraussetzungen rechtsmissbräuchlich sein, etwa wenn mehrere rechtlich und tatsächlich verbundene Vertragsarbeitgeber in bewusstem und gewolltem Zusammenwirken aufeinanderfolgende befristete Arbeitsverträge mit einem Arbeitnehmer ausschließlich deshalb schließen, um auf diese Weise über die nach § 14 Abs. 2 TzBfG vorgesehenen Befristungsmöglichkeiten hinaus sachgrundlose Befristungen aneinanderreihen zu können ( BAG, Urteil vom 09. März 2011 - 7 AZR 657/09 - juris ).

    Bei der Beurteilung eines etwaigen Rechtsmissbrauchs haben die nationalen Gerichte dabei auch unionsrechtliche Vorgaben, insbesondere die der Richtlinie 1999/70/EG des Rates vom 28.06.1999 (Befristungsrichtlinie) zu der EGB-UNICE-CEEP-Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge vom 18.03.1999 (Rahmenvereinbarung) zu beachten ( BAG, Urteil vom 09. März 2011 - 7 AZR 657/09 - juris ).

  • BAG, 16.07.2008 - 7 AZR 278/07

    Sachgrundlose Befristung - Zitiergebot

    Auszug aus ArbG Hamburg, 31.05.2012 - 22 Ca 27/12
    Auf den Beschäftigungsbetrieb bzw. den Arbeitsplatz kommt es nicht an ( BAG, Urteil vom 16. Juli 2008 - 7 AZR 278/07 - NJW 2009, 107; LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 30. November 2011 - 6 Sa 311/11, juris ).
  • LAG Hamm, 24.11.2004 - 3 Sa 1325/04

    Zeitanteiliger Anspruch eines Arbeitnehmers auf eine variable Prämie; Verzug mit

    Auszug aus ArbG Hamburg, 31.05.2012 - 22 Ca 27/12
    Bei der Vorschrift handelt es sich nicht um eine Strafe für treuwidriges Verhalten, sondern lediglich um die Durchsetzung des im bedingten Geschäft ausgedrückten Regelungswillens der Parteien ( LAG Hamm, 24.11.2004 - 3 Sa 1325/04 - AuA 2005, 236 ).
  • LAG Schleswig-Holstein, 30.11.2011 - 6 Sa 311/11

    Befristetes Arbeitsverhältnis, Befristung, sachgrundlos, Arbeitgeber, derselbe,

    Auszug aus ArbG Hamburg, 31.05.2012 - 22 Ca 27/12
    Auf den Beschäftigungsbetrieb bzw. den Arbeitsplatz kommt es nicht an ( BAG, Urteil vom 16. Juli 2008 - 7 AZR 278/07 - NJW 2009, 107; LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 30. November 2011 - 6 Sa 311/11, juris ).
  • LAG Hamburg, 07.03.2013 - 7 Sa 57/12

    Sachgrundlose Befristung - Anschlussverbot - Arbeitgeber i.S.d. § 14 Abs 2 TzBfG

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 31. Mai 2012 - 22 Ca 27/12 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

    Mit Urteil vom 31. Mai 2012 - 22 Ca 27/12 - hat das Arbeitsgericht Hamburg die Klage abgewiesen.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 31.05.2012 - 22 Ca 27/12 - abzuändern und nach den Schlussanträgen erster Instanz zu erkennen.

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 31. Mai 2012 - 22 Ca 27/12 - ist gemäß § 64 Abs. 1 und 2 b ArbGG statthaft.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht