Rechtsprechung
ArbG Stuttgart, 21.02.2001 - 22 Ca 350/01 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- ArbG Stuttgart, 21.02.2001 - 22 Ca 350/01
- LAG Baden-Württemberg, 06.05.2002 - 4 Ta 15/02
Wird zitiert von ...
- LAG Baden-Württemberg, 06.05.2002 - 4 Ta 15/02
Zwangsvollstreckung eines Anspruchs auf Beschäftigung; Bestimmtheit des …
Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 1 wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 21. Februar 2001- 22 Ca 350/01 - insoweit abgeändert, als das Zwangsgeld auf einen festen Betrag von 3.000,00 EUR und die für den Fall, dass dieser Betrag nicht beigetrieben werden kann, am Vorsitzenden des Schuldners zu vollziehende Zwangshaft auf sechs Tage festgesetzt wird.