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   ArbG Köln, 31.05.2007 - 22 Ca 8421/06   

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https://dejure.org/2007,26202
ArbG Köln, 31.05.2007 - 22 Ca 8421/06 (https://dejure.org/2007,26202)
ArbG Köln, Entscheidung vom 31.05.2007 - 22 Ca 8421/06 (https://dejure.org/2007,26202)
ArbG Köln, Entscheidung vom 31. Mai 2007 - 22 Ca 8421/06 (https://dejure.org/2007,26202)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Benachteiligung wegen Krankheitszeiten

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 1, 3, 6 AGG
    Benachteiligung wegen Krankheitszeiten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Busfahrers auf Entschädigung aufgrund einer Benachteiligung wegen einer Behinderung; Umfassen des Zugangs zu allen Formen und allen Ebenen der Berufsbildung einschließlich der Berufsausbildung, der beruflichen Weiterbildung und der Umschulung sowie der ...

  • rewis.io

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 11.07.2006 - C-13/05

    DER GERICHTSHOF ÄUSSERT SICH ERSTMALS ZUM BEGRIFF "BEHINDERUNG" IM SINNE DER

    Auszug aus ArbG Köln, 31.05.2007 - 22 Ca 8421/06
    Stützt ein Arbeitgeber seine Entscheidung ausschließlich auf die Erkrankung des Arbeitnehmers, wird der Arbeitnehmer nicht wegen einer Behinderung benachteiligt (vgl. EuGH 11. Juli 2006 - Rechtssache C 13/05 - AP EWG Richtlinie 2000/78/EG Nr. 3; Domröse NZA 2006, 1320, 1323).

    Stützt ein Arbeitgeber seine Entscheidung ausschließlich auf die Erkrankung des Arbeitnehmers, wird der Arbeitnehmer nicht wegen einer Behinderung benachteiligt ( vgl. EuGH 11. Juli 2006 - Rechtssache C 13/05 - AP EWGRichtlinie 2000/78/EG Nr. 3; Domröse NZA 2006, 1320, 1323 ).

  • LAG Köln, 15.02.2008 - 11 Sa 923/07

    Keine unzulässige Benachteiligung eines schwerbehinderten Menschen bei einer

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 31. Mai 2007 - 22 Ca 8421/06 - wird zurückgewiesen.

    unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Köln - 22 Ca 8421/06 - die Beklagte zu verurteilen, an ihn eine Entschädigung gemäß § 15 AGG, deren Höhe in das Ermessen des Gerichts gestellt wird (§ 284 ZPO), deren Untergrenze jedoch nicht weniger als zwei Bruttomonatsentgelte sein soll, zzgl.

    unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Köln - 22 Ca 8421/06 - vom 31.05.2007 die Beklagte zu verurteilen, an ihn 4.600,00 EUR brutto zzgl.

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