Rechtsprechung
VG Frankfurt/Main, 03.04.2006 - 22 K 505/06 |
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Main, 03.04.2006 - 22 K 505/06
- VGH Hessen, 25.01.2007 - 21 TK 1091/06
Wird zitiert von ...
- VGH Hessen, 25.01.2007 - 21 TK 1091/06
Prüfung - beratende Teilnahme eines Personalratsmitglieds
Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main - Fachkammer für Personalvertretungssachen des Bundes - vom 3. April 2006 - 22 K 505/06(V) - wird zurückgewiesen.Den Feststellungsantrag des Antragstellers lehnte die Fachkammer für Personalvertretungssachen des Bundes beim Verwaltungsgericht Frankfurt am Main mit den Bevollmächtigten des Antragstellers am 7. April 2006 zugestelltem Beschluss vom 3. April 2006 - 22 K 505/06(V) - ab.
den Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main - Fachkammer für Personalvertretungssachen des Bundes - vom 3. April 2006 - 22 K 505/06(V) - abzuändern und festzustellen, dass das dem Antragsteller zustehende Recht zur Teilnahme an den Feststellungen, die der beim Beteiligten zu bildende unabhängige Ausschuss über die Befähigung von Beamtinnen und Beamten für die Wahrnehmung von Aufgaben der nächsthöheren Laufbahn zu treffen hat, die beratende Teilnahme an den Beratungen dieses Ausschusses zur Feststellung der Ergebnisse einschließt, .