Rechtsprechung
VG Köln, 13.08.2007 - 22 L 1042/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Objektive Bestimmung der Erforderlichkeit der von § 45 Abs. 1 Postgesetz (PostG) eröffneten Maßnahmen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- nrw.de (Pressemitteilung)
Auskunftsersuchen der Bundesnetzagentur an alternative Postunternehmen müssen vorerst nicht beantwortet werden
- dr-bahr.com (Pressemitteilung)
Auskunftsersuchen der Bundesnetzagentur vorerst nicht zu beantworten
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Auskunftsersuchen der Bundesnetzagentur vorerst nicht zu beantworten
Verfahrensgang
- VG Köln, 13.08.2007 - 22 L 1042/07
- OVG Nordrhein-Westfalen, 31.10.2007 - 13 B 1428/07
- OVG Nordrhein-Westfalen, 31.10.2007 - 13 B 1429/07
- OVG Nordrhein-Westfalen, 31.10.2007 - 13 B 1431/07
- OVG Nordrhein-Westfalen, 31.10.2007 - 13 B 1433/07
- OVG Nordrhein-Westfalen, 31.10.2007 - 13 B 1438/07
- OVG Nordrhein-Westfalen, 31.10.2007 - 13 B 1439/07
- OVG Nordrhein-Westfalen, 31.10.2007 - 13 B 1467/07
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 19.06.2007 - KVR 16/06
Datenerhebung durch Bundesnetzagentur rechtmäßig
Auszug aus VG Köln, 13.08.2007 - 22 L 1042/07
Nach dieser Vorschrift gilt ein Dokument, dass unter Verletzung zwingender Zustellungsvorschriften zugegangen ist, als in dem Zeitpunkt zugestellt, in dem es dem Empfangsberechtigten tatsächlich zugegangen ist, vgl. BGH, Beschluss vom 19. Juni 2007 - KVR 16/06 - , zitiert nach juris. - OVG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2000 - 13 B 47/00
Ausgestaltung des einstweiligen Rechtsschutzes gegen eine Auskunftsanordnung der …
Auszug aus VG Köln, 13.08.2007 - 22 L 1042/07
Die Erforderlichkeit der von § 45 Abs. 1 PostG eröffneten Maßnahmen ist objektiv zu bestimmen, liegen die tatbestandlichen Voraussetzungen dieser Ermächtigungsgrundlage vor, ist der BNA hinsichtlich ihres Einschreitens ein Entschließungs- und Auswahlermessen eröffnet, vgl. OVG Münster, Beschluss vom 26.1.2000 - 13 B 47/00, NVwZ 2000, S. 702.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.10.2009 - 13 B 1056/09
Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine postrechtliche Auskunftsanordnung mit Fragen …
Die fragliche Auskunftsanordnung knüpft an frühere vergleichbare Anordnungen an, die auch Gegenstand verwaltungsgerichtlicher Verfahren waren, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 31.10.2007 - 13 B 1428/07 u. a. -, DVBl. 2007, 1570; VG Köln, Beschluss vom 13.8.2007 - 22 L 1042/07 -, und hat insbesondere vor dem Hintergrund der Anfang 2008 erfolgten Liberalisierung des Postmarktes, die eine weitere Prüfung der Entwicklungen und Umstände in diesem Markt durch die Regulierungsbehörde erforderlich macht, und der - auch in der Öffentlichkeit diskutierten - Frage der Entlohnung für Briefzusteller ihre grundsätzliche Berechtigung. - OVG Nordrhein-Westfalen, 05.10.2009 - 13 B 1057/09
Auskunftsanordnung bezüglich von Daten von Subunternehmern bei wesentlichen …
Die fragliche Auskunftsanordnung vom 22. Januar 2009 knüpft an frühere vergleichbare Anordnungen an, die auch Gegenstand verwaltungsgerichtlicher Verfahren waren, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 31. Oktober 2007 13 B 1428/07 u.a. -, DVBl. 2007, 1570; VG Köln, Beschluss vom 13. August 2007 - 22 L 1042/07 -, und hat insbesondere vor dem Hintergrund der Anfang 2008 erfolgten Liberalisierung des Postmarktes, die eine weitere Prüfung der Entwicklungen und Umstände in diesem Markt durch die Regulierungsbehörde erforderlich macht, und der - auch in der Öffentlichkeit diskutierten - Frage der Entlohnung für Briefzusteller ihre grundsätzliche Berechtigung.