Rechtsprechung
VG Gießen, 20.08.2001 - 22 L 239/01 |
Verfahrensgang
- VG Gießen, 20.08.2001 - 22 L 239/01
- VGH Hessen, 24.04.2003 - 22 TL 2720/01
- BVerwG, 12.08.2003 - 6 PB 7.03
Wird zitiert von ...
- VGH Hessen, 24.04.2003 - 22 TL 2720/01
Zustimmungsverweigerung wegen fehlender Ausschreibung einer Drittmittelstelle …
Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Gießen - Fachkammer für Personalvertretungsrecht (Land) - vom 20. August 2001 - 22 L 239/01 - wird zurückgewiesen.Das Verwaltungsgericht Gießen - Fachkammer für Personalvertretungsrecht (Land) - lehnte den Antrag mit Beschluss vom 20. August 2001 - 22 L 239/01 - ab.
Der Antragsteller beantragt ausweislich seiner berichtigten Antragstellung im Anhörungstermin am 24. April 2003, den Beschluss des Verwaltungsgerichts Gießen vom 20. August 2001 - 22 L 239/01 - aufzuheben und festzustellen, dass das in den § 69 f. HPVG vorgesehene Mitbestimmungsverfahren durchzuführen ist, wenn im Zusammenhang mit dem Forschungsvorhaben eines Hochschullehrers eine Drittmittelbedienstetenstelle zu besetzen ist und der Personalrat seine Zustimmung zur Einstellung des vorgeschlagenen Mitarbeiters wegen der Nichtausschreibung der Drittmittelstelle verweigert.