Rechtsprechung
   VGH Bayern, 16.09.2003 - 22 N 02.2535   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,15115
VGH Bayern, 16.09.2003 - 22 N 02.2535 (https://dejure.org/2003,15115)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16.09.2003 - 22 N 02.2535 (https://dejure.org/2003,15115)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16. September 2003 - 22 N 02.2535 (https://dejure.org/2003,15115)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,15115) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzung eines Wasserschutzgebiets; Vorliegen einer wasserrechtlichen Gestattung; Entgegenstehende Rechtsgründe; Begriff der öffentlichen Wasserversorgung; Übertragung von Erkenntnissen; Qualität der Deckenschotter; Gefahr der Trinkwasserverunreinigung; Beanstandung ...

  • Judicialis

    WHG § 19 Abs. 1 Nr. 1; ; WHG § 19 Abs. 2 Nr. 1; ; BayWG Art. 35 Abs. 1; ; GG Art. 14 Abs. 1 Satz 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Bayern, 26.06.2002 - 22 N 01.2625

    Rechtsmäßigkeit der Verordnung über das Wasserschutzgebiet für die öffentliche

    Auszug aus VGH Bayern, 16.09.2003 - 22 N 02.2535
    Hinsichtlich des Tatbestands wird zunächst auf das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs vom 26. Juni 2002 - Az. 22 N 01.2625 Bezug genommen.

    Der Verwaltungsgerichtshof verweist zur Begründung auf sein Urteil vom 26. Juni 2002 - Az. 22 N 01.2625 und auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. April 2003 - Az. 7 BN 4.02.

    Der Verwaltungsgerichtshof hält an seiner Beurteilung fest, dass die allgemeine Verwendbarkeit der M********* H********** für die Trinkwasserversorgung der Beigeladenen zu 1 derzeit und für die absehbare Zukunft trotz der vorhandenen Verkehrswege (BAB A 8, Staatsstraße 2073, Bahnlinie H**********-S*********) gegeben ist und dass keine gleichermaßen geeignete, für die jeweils Betroffenen weniger belastende und für die Beigeladenen zumutbare Alternativlösung erkennbar ist (vgl. Urteil des VGH vom 26.6.2002 - Az. 22 N 01.2625 -, S. 16/17 des Urteilsabdrucks).

    In der Zwischenzeit müsste die gegenwärtige Trinkwasserversorgung weitergeführt werden und wäre zu deren Schutz das strittige Wasserschutzgebiet gleichwohl erforderlich (vgl. VGH vom 26.6.2002 - Az. 22 N 01.2625 -, S. 19 des Urteilsabdrucks).

    Die Qualität der Deckenschotter wird zudem dadurch bestätigt, dass hier auch die jüngsten der festgestellten Grundwasserkomponenten ein Alter von immerhin acht bis zehn Wochen aufweisen, wie der Vertreter des LfW in der mündlichen Verhandlung vom 11. September 2003 im Anschluss an sein Schreiben vom 8. November 2001 im Verfahren 22 N 01.2625 bestätigt hat (a.a.O., S. 2).

    Auf die Festsetzung einer engeren Schutzzone kann in diesem Bereich allerdings nicht verzichtet werden, wie der Verwaltungsgerichtshof bereits in seinem Urteil vom 26. Juni 2002 - Az. 22 N 01.2625 ausgeführt hat (S. 19 f. des Urteilsabdrucks).

    Zum einen sind Einschränkungen der Grundstücksnutzung, die mit der Festsetzung eines Wasserschutzgebiets verbunden sind, aufgrund der Sozialbindung im Sinn von Art. 14 Abs. 2 GG, der Situationsgebundenheit des Grundstückseigentums und des gebotenen Schutzes der natürlichen Lebensgrundlagen gerade nicht generell ausgleichspflichtig (vgl. dazu das Urteil des VGH vom 26.6.2002 - Az. 22 N 01.2625, S. 23 des Urteilsabdrucks).

    Der Verwaltungsgerichtshof hat in seinem Urteil vom 26. Juni 2002 - Az. 22 N 01.2625 (S. 25 des Urteilsabdrucks) angedeutet, dass diese Rechtslage gleichwohl verfassungsrechtlich unbefriedigend sein könnte (so wohl auch Papier, Die Weiterentwicklung der Rechtsprechung zur Eigentumsgarantie, DVBl 2000, 1398/1406).

  • BVerwG, 15.04.2003 - 7 BN 4.02

    Wasserschutzgebietsverordnung; Inhaltsbestimmung des Eigentums;

    Auszug aus VGH Bayern, 16.09.2003 - 22 N 02.2535
    Der Verwaltungsgerichtshof verweist zur Begründung auf sein Urteil vom 26. Juni 2002 - Az. 22 N 01.2625 und auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. April 2003 - Az. 7 BN 4.02.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Beschluss vom 15. April 2003 -Az. 7 BN 4.02 (S. 9 des Beschlussabdrucks) folgendes ausgeführt: "Bestimmt erst der Verordnungsgeber Inhalt und Schranken des Eigentums, wie es bei Wasserschutzgebietsverordnungen der Fall ist, reicht es aus, wenn er in der Rechtsverordnung beispielsweise durch Ausnahme- und Befreiungsvorschriften Vorkehrungen trifft, die eine unverhältnismäßige Belastung des Eigentümers real vermeiden".

  • BVerfG, 02.03.1999 - 1 BvL 7/91

    Denkmalschutz

    Auszug aus VGH Bayern, 16.09.2003 - 22 N 02.2535
    Der notwendige Ausgleich werde hier nicht so gewährleistet, wie es das Bundesverfassungsgericht verlange (Beschluss vom 2.3.1999, BayVBl 2000, 588).

    Zu berücksichtigen ist hierbei, dass Staatsregierung und Landtag bereits Anstrengungen unternommen haben, dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 1999 (BayVBl 2000, 588) Rechnung zu tragen (vgl. Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über die entschädigungspflichtige Enteignung und anderer Gesetze, Lt-Drs. 14/8491 vom 14.1.2002).

  • BVerwG, 22.06.1973 - VII C 7.71

    Zulassungsrichtlinien der Universität Münster zum Studium der Zahnmedizin -

    Auszug aus VGH Bayern, 16.09.2003 - 22 N 02.2535
    Im Hinblick auf den hohen Rang einer gesundheitlich unbedenklichen Trinkwasserversorgung der Bevölkerung, der vom Bundesverfassungsgericht ausdrücklich anerkannt worden ist (BVerfG vom 15.7.1981, BVerfGE 58, 300/339), wäre es nicht hinnehmbar, wenn wegen einer als verfassungswidrig erkannten Ermächtigungsgrundlage sämtliche Wasserschutzgebietsverordnungen als nichtig anzusehen wären (zu einer vergleichbaren Fallkonstellation BVerwG vom 22.6.1973, BVerwGE 42, 296/301).
  • BVerfG, 15.07.1981 - 1 BvL 77/78

    Naßauskiesung

    Auszug aus VGH Bayern, 16.09.2003 - 22 N 02.2535
    Im Hinblick auf den hohen Rang einer gesundheitlich unbedenklichen Trinkwasserversorgung der Bevölkerung, der vom Bundesverfassungsgericht ausdrücklich anerkannt worden ist (BVerfG vom 15.7.1981, BVerfGE 58, 300/339), wäre es nicht hinnehmbar, wenn wegen einer als verfassungswidrig erkannten Ermächtigungsgrundlage sämtliche Wasserschutzgebietsverordnungen als nichtig anzusehen wären (zu einer vergleichbaren Fallkonstellation BVerwG vom 22.6.1973, BVerwGE 42, 296/301).
  • OVG Niedersachsen, 04.03.1999 - 3 K 1304/97

    Grenzziehung eines Wasserschutzgebietes; Erforderlichkeit einer Grenzziehung

    Auszug aus VGH Bayern, 16.09.2003 - 22 N 02.2535
    Eine Orientierung der Schutzgebietsgrenze an Grundstücksgrenzen ist danach zwar nicht immer erlaubt (OVG Nds vom 4.3.1999, NuR 2000, 229), lässt sich im vorliegenden Fall aber rechtfertigen.
  • BVerwG, 17.03.1989 - 4 C 30.88

    Benutzungserlaubnis - Wasserwirtschaftliche Belange - Gesundheits- und

    Auszug aus VGH Bayern, 16.09.2003 - 22 N 02.2535
    Rechtserheblich ist lediglich der Einwand, dass eine für die Benutzung der M********* H********** zum Zwecke der Trinkwasserversorgung etwa noch erforderliche Gestattung aus Rechtsgründen (vgl. § 6 Abs. 1 WHG) nicht erteilt werden dürfte, insbesondere wegen einer Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit in Gestalt einer über den Einzelfall hinausgehenden Gefährdung der menschlichen Gesundheit (BVerwG vom 17.3.1989, ZfW 1990, 276).
  • OVG Niedersachsen, 20.12.2017 - 13 KN 67/14

    Verbot der Errichtung und Erweiterung von Anlagen zur Erzeugung von Biogas in

    Die Befreiungsregelung aus § 52 Abs. 1 Satz 3 WHG muss auch unter Berücksichtigung der von der Antragstellerin ins Feld geführten bundesverfassungsgerichtlichen Rechtsprechung nicht alle Grundsätze zur "Unzumutbarkeit", die ohnehin aus Art. 14 Abs. 1 GG folgen und daher geltendes Recht sind, im Einzelnen ausführen und wiederholen (vgl. Bayerischer VGH, Urt. v. 16.9.2003 - 22 N 02.2535 -, juris Rn. 32, und v. 26.6.2002, a.a.O., Rn. 37).
  • VG Sigmaringen, 16.06.2005 - 6 K 2507/02

    Zum Anspruch auf Erteilung einer bau- und naturschutzrechtlichen Genehmigung für

    Auf dieser Erkenntnisgrundlage ist es wiederum ausgeschlossen, dass das geplante Abbaugebiet innerhalb der sog. 50-Tages-Linie (vgl. dazu VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 03.08.1998 - 3 S 990/98 -, VBlBW 1999, 97; Sieder / Zeitler / Dahme, WHG, § 19, Rn 22; Bay. VGH, Urteil vom 26.06.2002 - 22 N 01.2625 -, BayVBl. 2003, 146 mit Verweis auf die DVGW-Richtlinien; Urteil vom 16.09.2003 - 22 N 02.2535 - Schulz, Bodenschatzgewinnung in Grundwasserschutzgebieten, Jahrbuch des Umwelt- und Technikrechts 1999, 199, 219) liegt, was ggf. dazu geführt hätte, die Schutzgebietsausweisung in der Rechtsverordnung des Landratsamts als unzureichend zu betrachten (vgl. die Anforderungen der VwV des Umweltministeriums über die Festsetzung von Wasserschutzgebieten vom 14.11.1994, GABl. S. 881) und dem im Rahmen der Abwägung nach § 35 BauGB gebührend Rechnung zu tragen.
  • VGH Bayern, 20.05.2009 - 22 N 07.1775

    Wasserschutzgebiet; Erforderlichkeit der Festsetzung eines Wasserschutzgebiets;

    Damit ist auch gewährleistet, dass die Grenzen der hydrologisch ermittelten 50-Tage-Linie so wenig wie möglich überschritten werden (vgl. BayVGH vom 16.9.2003 Az. 22 N 02.2535).
  • VGH Bayern, 27.10.2006 - 22 N 04.1544

    Wasserschutzgebiet; fehlender Hinweis auf materielle Präklusion in der

    Besonders schutzwürdige entgegenstehende Eigentümerinteressen in diesem Bereich sind außerdem nicht geltend gemacht worden (vgl. BayVGH vom 16.9.2003 Az. 22 N 02.2535).
  • VGH Bayern, 27.10.2006 - 22 N 04.1943

    Wasserschutzgebiet; Erforderlichkeit der Festsetzung eines Wasserschutzgebiets;

    Besonders schutzwürdige entgegenstehende Eigentümerinteressen in diesem Bereich sind außerdem nicht geltend gemacht worden (vgl. BayVGH vom 16.9.2003 Az. 22 N 02.2535).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht