Weitere Entscheidungen unten: VGH Bayern, 14.02.1996 | VGH Bayern, 14.02.1996

Rechtsprechung
   VGH Bayern, 07.08.1997 - 22 N 95.2532, 22 N 95.3167, 22 N 95.3398   

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VGH Bayern, 07.08.1997 - 22 N 95.2532, 22 N 95.3167, 22 N 95.3398 (https://dejure.org/1997,15807)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07.08.1997 - 22 N 95.2532, 22 N 95.3167, 22 N 95.3398 (https://dejure.org/1997,15807)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07. August 1997 - 22 N 95.2532, 22 N 95.3167, 22 N 95.3398 (https://dejure.org/1997,15807)
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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)

  • VGH Bayern, 27.11.2019 - 15 CS 19.1906

    Zumutbarkeit von Biergartenlärm

    Bei der Auslegung ist zu berücksichtigen, dass die bayerische Staatsregierung mit dem Erlass der Verordnung hinsichtlich der Beurteilung der Zumutbarkeit von Lärm für die Nachbarschaft eine Privilegierung traditioneller Biergärten aus Gründen der Sozialadäquanz verfolgte (so schon zur Vorgängerverordnung vgl. BayVGH, B.v. 7.8.1997 - 22 N 95.2532 u.a. - NVwZ-RR ...199, 15/18 f.), was in der Verordnungsbegründung (vgl. GewArch. 1999, 289 f.) an verschiedenen Stellen zum Ausdruck kommt.

    Diesbezüglich heißt es in der amtlichen Begründung zu § 1 der Verordnung - in der Sache unter Rückgriff auf die Rechtsprechung zur Vorgängerverordnung (BayVGH, U.v. 14.2.1996 - 22 N 95.2532 u.a. - NVwZ 1996, 483/484; U.v. 8.5.1996 - 22 B 94.2282 - NVwZ 1996, 1038 = juris Rn. 15; B.v. 7.8.1997 - 22 N 95.2532 u.a. - NVwZ-RR 1999, 15/18) - wörtlich:.

    Derartige Flächen werden vielmehr von dem im Gaststättengebäude stattfindenden Betrieb einer Schank- und Speisewirtschaft auch dann mitgeprägt, wenn der Gastwirt im Freien den Verzehr mitgebrachter Speisen gestatten mag (BayVGH, U.v. 8.5.1996 - 22 B 94.2282 - NVwZ 1996, 1038 = juris Rn. 15; B.v. 7.8.1997 - 22 N 95.2532 u.a. - NVwZ-RR ...199, 15/18).

    Dass hierbei der Ausschank von Bier eine prägende Rolle zu spielen hat, lässt zwar das gaststättenrechtliche Gebot der Bereithaltung nichtalkoholischer Getränke gem. § 6 GaststG unberührt, schließt aber aus, dass die Abgabe von Speisen ebenso wie im Gaststättenbetrieb mit im Vordergrund steht; das Lokal muss auch vom konkreten Typus her eher Schank- als Speisewirtschaft sein (BayVGH, B.v. 14.2.1996 - 22 N 95.2532 u.a. - NVwZ 1996, 483/484; B.v. 7.8.1997 - 22 N 95.2532 u.a. - NVwZ-RR 1999, 15/18).

  • VGH Bayern, 22.08.2023 - 22 CS 23.1265

    Biergartenbegriff der Bayerischen Biergartenverordnung

    Bei der Auslegung ist zu berücksichtigen, dass die Bayerische Staatsregierung mit dem Erlass der Verordnung hinsichtlich der Beurteilung der Zumutbarkeit von Lärm für die Nachbarschaft eine Privilegierung traditioneller Biergärten aus Gründen der Sozialadäquanz verfolgte (so schon zur Vorgängerverordnung BayVGH, B.v. 7.8.1997 - 22 N 95.2532 u.a. - NVwZ-RR 1999, 15/18 f.).

    Derartige Flächen werden vielmehr von dem im Gaststättengebäude stattfindenden Betrieb einer Schank- und Speisewirtschaft auch dann mitgeprägt, wenn der Gastwirt im Freien den Verzehr mitgebrachter Speisen gestatten mag (BayVGH, U.v. 8.5.1996 - 22 B 94.2282 - NVwZ 1996, 1038; B.v. 7.8.1997 - 22 N 95.2532 u.a. - NVwZ-RR 1999, 15/18).

  • VG Würzburg, 16.01.2012 - W 5 K 11.380

    Biergartenbegriff; traditionelle Betriebsform

    Sie muss stets aufs Neue durch das Verhalten der Betreiber wie der Besucher gestaltet und verwirklicht werden (vgl. BayVGH, B.v. 07.08.1997, Az. 22 N 95.2532/3167/3398, NVwZ-RR 1999, 15).
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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 14.02.1996 - 22 N 95.2532   

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https://dejure.org/1996,26654
VGH Bayern, 14.02.1996 - 22 N 95.2532 (https://dejure.org/1996,26654)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14.02.1996 - 22 N 95.2532 (https://dejure.org/1996,26654)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14. Februar 1996 - 22 N 95.2532 (https://dejure.org/1996,26654)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 2528 (Ls.)
  • NVwZ 1996, 483
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • VGH Bayern, 27.11.2019 - 15 CS 19.1906

    Zumutbarkeit von Biergartenlärm

    Diesbezüglich heißt es in der amtlichen Begründung zu § 1 der Verordnung - in der Sache unter Rückgriff auf die Rechtsprechung zur Vorgängerverordnung (BayVGH, U.v. 14.2.1996 - 22 N 95.2532 u.a. - NVwZ 1996, 483/484; U.v. 8.5.1996 - 22 B 94.2282 - NVwZ 1996, 1038 = juris Rn. 15; B.v. 7.8.1997 - 22 N 95.2532 u.a. - NVwZ-RR 1999, 15/18) - wörtlich:.

    Dass hierbei der Ausschank von Bier eine prägende Rolle zu spielen hat, lässt zwar das gaststättenrechtliche Gebot der Bereithaltung nichtalkoholischer Getränke gem. § 6 GaststG unberührt, schließt aber aus, dass die Abgabe von Speisen ebenso wie im Gaststättenbetrieb mit im Vordergrund steht; das Lokal muss auch vom konkreten Typus her eher Schank- als Speisewirtschaft sein (BayVGH, B.v. 14.2.1996 - 22 N 95.2532 u.a. - NVwZ 1996, 483/484; B.v. 7.8.1997 - 22 N 95.2532 u.a. - NVwZ-RR 1999, 15/18).

  • BayObLG, 29.05.1996 - 3 ObOWi 67/96
    Die gaststättenrechtlichen Verordnungsermächtigungen betreffen durchweg andere Fragenkreise als den der gegen schädliche Umwelteinwirkungen zu treffenden Vorkehrungen (vgl. Auflistung bei BayVGH NVwZ 1996, 483, 485).
  • VG Magdeburg, 08.12.2004 - 9 A 387/03
    Das schließt es aus, § 3 Abs. 1 AVBWasserVO in einer Weise auf durch kommunalrechtlich angeordneten Benutzungszwang entstandene öffentliche Versorgungsverhältnisse anzuwenden, die einen solchen Benutzungszwang im Ergebnis praktisch leerlaufen lässt (BVerwG, B. v. 24.01.1986, 1 CB 51 und 52.85, NVwZ 1996, 483).
  • VG Würzburg, 14.08.1996 - W 5 S 96.939

    Rechtmäßigkeit einer baurechtlichen Genehmigung zur Erweiterung einer vorhandenen

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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 14.02.1996 - 22 N 95.3167   

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https://dejure.org/1996,51398
VGH Bayern, 14.02.1996 - 22 N 95.3167 (https://dejure.org/1996,51398)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14.02.1996 - 22 N 95.3167 (https://dejure.org/1996,51398)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14. Februar 1996 - 22 N 95.3167 (https://dejure.org/1996,51398)
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