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   LG Duisburg, 25.07.2014 - 22 O 102/12   

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https://dejure.org/2014,18660
LG Duisburg, 25.07.2014 - 22 O 102/12 (https://dejure.org/2014,18660)
LG Duisburg, Entscheidung vom 25.07.2014 - 22 O 102/12 (https://dejure.org/2014,18660)
LG Duisburg, Entscheidung vom 25. Juli 2014 - 22 O 102/12 (https://dejure.org/2014,18660)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • JurPC

    Schadensersatz für eine zerstörte Website

  • aufrecht.de

    Haftung eines Webhosters bei Datenverlust

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellung eines Schadensersatzanpsruchs des Nutzers eines zur Verfügung gestellten Servers auf Grundlage eines Host-Provider-Vertrags; Datensicherungspflicht des Anbieters als Nebenvertragspflicht

  • kanzlei.biz

    Webhoster haftet für Datenverluste

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Webhoster haftet bei Datenverlust auf Schadensersatz; §§ 241, 278, 535, 633 BGB

  • rabüro.de

    Zum Schadenersatz wegen Zerstörung einer Website nach Server-Crash

  • webhosting-und-recht.de

    Automatische Backup-Pflicht des Webhosters auch ohne ausdrückliche Vereinbarung

  • ra.de
  • RA Kotz

    Web-Seite - Abzug neu für alt bei Zerstörung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (17)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Webhosting: Provider hat Pflicht zur regelmäßigen Datensicherung

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Webseite gelöscht: Zur Bemessung des Schadensersatzes

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Zur Haftung des Webhosters für Datenverlust

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Webhoster haftet für Datenverlust, wenn dieser keine regelmäßigen Backups durchführt, auch wenn Pflicht zur Datensicherung nicht vertraglich vereinbart wurde

  • ra-plutte.de (Kurzinformation)

    Hosting

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Backup-Pflicht des Webhosters

  • heise.de (Pressebericht, 13.08.2014)

    Webhoster haftet für fehlende Backups einer Website

  • Jurion (Kurzinformation)

    Host-Provider haftet wegen unterbliebener Datensicherung auf Schadensersatz

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Zerstörung einer Website auf Server des Host-Providers

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Bemessung des Schadenersatzes bei zerstörter Webseite

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Automatische Backup-Pflicht des Webhosters auch ohne ausdrückliche Vereinbarung

  • blog-it-recht.de (Kurzinformation)

    Webhoster haftet für fehlende Backups einer Website

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Hostprovider hat Nebenpflicht zur Datensicherung

  • golem.de (Pressebericht, 13.08.2014)

    Schadensersatz vom Hoster für zerstörte Website

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Pflicht des Providers zur Datensicherung auch ohne Vereinbarung

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Haftung des Host-Providers bei Server-Crash

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wer haftet für Datenverlust im Rechenzentrum?

Besprechungen u.ä.

  • cr-online.de (Kurzanmerkung)

    Mein Provider zahlt schon, wenn meine Daten weg sind

Sonstiges

  • st-sozien.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Schadensersatz für eine zerstörte Website

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2014, 735
  • K&R 2014, 682
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.11.2006 - IX ZR 21/03

    "Anwaltshaftung"; Pflichtverletzung eines Rechtsanwalts durch Erteilung eines

    Auszug aus LG Duisburg, 25.07.2014 - 22 O 102/12
    Auch im Rahmen des insoweit anwendbaren § 287 ZPO ist es nämlich erforderlich, dass der Geschädigte Tatsachen vorträgt und unter Beweis stellt, die für eine Beurteilung nach § 287 ZPO ausreichende greifbare Anhaltspunkte bieten (BGH, NJW-RR 2007, 569; BeckOK-Bacher, ZPO, § 287 ZPO, Rn. 14).
  • BGH, 07.06.2006 - XII ZR 47/04

    Darlegungs- und Beweislast bei Schäden an Sachen des Mieters aufgrund eines

    Auszug aus LG Duisburg, 25.07.2014 - 22 O 102/12
    Unter Berücksichtigung der der Klägerin zugutekommenden Beweiserleichterungen gemäß § 287 ZPO hält das Gericht die Erforderlichkeit dieses Betrages unter Zugrundelegung der Ausführungen des Sachverständigen jedenfalls für überwiegend wahrscheinlich, was im Rahmen von § 287 ZPO genügt (BGH, NJW-RR 2006, 1238).
  • BGH, 04.03.2010 - III ZR 79/09

    Internet-System-Vertrag

    Auszug aus LG Duisburg, 25.07.2014 - 22 O 102/12
    Bei einem solchen Vertrag stellt der Anbieter auf seinem eigenen Server dem Kunden Speicherplatz und einen entsprechenden Internet-Zugang zur Verfügung, wobei es Sache des Kunden ist, diesen Speicherplatz (durch eine eigene Web-Seite) zu nutzen und zu verwalten (BGH, NJW 2010, 1449, 1451).
  • OLG Hamburg, 11.04.2018 - 8 U 69/16

    Pflichten eines Internet-Service-Providers: Haftung bei grob fahrlässigem Verlust

    Damit besteht die wesentliche Pflicht im Rahmen eines Hosting-Vertrages in der Zurverfügungstellung von Speicherplatz, so dass es sich bei der Pflicht zur Datensicherung, welche die Beklagte vorliegend verletzt hat, eher um eine Nebenpflicht handelt (siehe auch LG Duisburg, Urteil v. 25.07.2014, 22 O 102/12, zitiert nach juris).
  • LG Hamburg, 13.05.2016 - 318 O 220/15

    Schadenersatz für Datenverluste: Haftung eines gewerblichen Webdesigners für

    Aus welchem Grund dieser dem Kläger bzw. anderen Kunden gegenüber im Fall eines Datenverlustes nicht seinerseits schadensersatzpflichtig sein sollte, ist nicht ersichtlich (vgl. insoweit auch dem instruktiven Sachverhalt, der der Entscheidung des LG Duisburg vom 25.07.2014 - MMR 2014, 735 ff., zitiert nach juris -zugrunde lag).
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