Rechtsprechung
   LG Münster, 21.09.2012 - 022 O 37/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,42743
LG Münster, 21.09.2012 - 022 O 37/11 (https://dejure.org/2012,42743)
LG Münster, Entscheidung vom 21.09.2012 - 022 O 37/11 (https://dejure.org/2012,42743)
LG Münster, Entscheidung vom 21. September 2012 - 022 O 37/11 (https://dejure.org/2012,42743)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,42743) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein Unterlassungsanspruch, wenn Verkauf von Glücksspielprodukte an Minderjährige nicht nachgewiesen ist

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.04.2001 - I ZR 238/98

    DIE PROFIS; Zulässigkeit des Bestreitens mit Nichtwissen

    Auszug aus LG Münster, 21.09.2012 - 22 O 37/11
    Dass sich die Beklagte (bzw. "deren Leute") im maßgeblichen Zeitpunkt für die Beurteilung der Zulässigkeit des Bestreitens, nämlich wenn im Prozess insoweit Erklärungen erforderlich sind (BGH NJW-RR 2002, 612), nicht mehr an die streitgegenständlichen Testkäufe erinnern kann, ist nachvollziehbar, denn diese lagen bei Klageerhebung mehr als ein halbes Jahr zurück.
  • OLG Düsseldorf, 06.09.2001 - 2b Ss 126/01

    Urkundenbeweis ; Beteiligung am Diebstahl ; Trainingsanzüge ; Entfernung der

    Auszug aus LG Münster, 21.09.2012 - 22 O 37/11
    nach Vorhalterinnert, also das, was in die Erinnerung zurückkehrt und von ihnen sodann bekundet worden ist (OLG Düsseldorf vom 6.9.2001-2b Ss 126/01-63/11 IV-abgedruckt bei Juris).
  • BGH, 04.03.2008 - KZR 36/05

    Entgegennahme von Lotterien und Wetten im Wege des Postwettgeschäfts

    Auszug aus LG Münster, 21.09.2012 - 22 O 37/11
    Zunächst ist der Anwendungsbereich des UWG eröffnet, da § 4 Abs. 3 GlüStV eine Marktverhaltensregelung im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG darstellt, die dem Interesse der Spielteilnehmer dient (so BGH WRP 2008, 1376).
  • OLG Stuttgart, 04.12.2014 - 2 U 158/12

    Wettbewerbsverstöße von Lotterieveranstaltern und Lottoannahmestellen:

    Sie hält ihre Sicherungsvorkehrungen nach wie vor für ausreichend, den Vorgaben des GlückStV zu genügen, bestreitet den Vortrag des Klägers zu den Testkäufen und verweist auf Unregelmäßigkeiten in der vorgelegten Dokumentation sowie auf Aussagen der minderjährigen Testkäuferinnen vor dem LG Münster (CBH 6: Protokoll vom 31.05.2012 - Az. 022 0 37/11).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht