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LG Münster, 21.09.2012 - 022 O 37/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verkauf von Glücksspielprodukten an Minderjährige
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GlüStV § 4 Abs. 3
Verkauf von Glücksspielprodukten an Minderjährige - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Kein Unterlassungsanspruch, wenn Verkauf von Glücksspielprodukte an Minderjährige nicht nachgewiesen ist
Verfahrensgang
- LG Münster, 21.09.2012 - 022 O 37/11
- OLG Hamm, 09.07.2013 - 4 U 187/12
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 19.04.2001 - I ZR 238/98
DIE PROFIS; Zulässigkeit des Bestreitens mit Nichtwissen
Auszug aus LG Münster, 21.09.2012 - 22 O 37/11
Dass sich die Beklagte (bzw. "deren Leute") im maßgeblichen Zeitpunkt für die Beurteilung der Zulässigkeit des Bestreitens, nämlich wenn im Prozess insoweit Erklärungen erforderlich sind (BGH NJW-RR 2002, 612), nicht mehr an die streitgegenständlichen Testkäufe erinnern kann, ist nachvollziehbar, denn diese lagen bei Klageerhebung mehr als ein halbes Jahr zurück. - OLG Düsseldorf, 06.09.2001 - 2b Ss 126/01
Urkundenbeweis ; Beteiligung am Diebstahl ; Trainingsanzüge ; Entfernung der …
Auszug aus LG Münster, 21.09.2012 - 22 O 37/11
nach Vorhalterinnert, also das, was in die Erinnerung zurückkehrt und von ihnen sodann bekundet worden ist (OLG Düsseldorf vom 6.9.2001-2b Ss 126/01-63/11 IV-abgedruckt bei Juris). - BGH, 04.03.2008 - KZR 36/05
Entgegennahme von Lotterien und Wetten im Wege des Postwettgeschäfts
Auszug aus LG Münster, 21.09.2012 - 22 O 37/11
Zunächst ist der Anwendungsbereich des UWG eröffnet, da § 4 Abs. 3 GlüStV eine Marktverhaltensregelung im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG darstellt, die dem Interesse der Spielteilnehmer dient (so BGH WRP 2008, 1376).
- OLG Stuttgart, 04.12.2014 - 2 U 158/12
Wettbewerbsverstöße von Lotterieveranstaltern und Lottoannahmestellen: …
Sie hält ihre Sicherungsvorkehrungen nach wie vor für ausreichend, den Vorgaben des GlückStV zu genügen, bestreitet den Vortrag des Klägers zu den Testkäufen und verweist auf Unregelmäßigkeiten in der vorgelegten Dokumentation sowie auf Aussagen der minderjährigen Testkäuferinnen vor dem LG Münster (CBH 6: Protokoll vom 31.05.2012 - Az. 022 0 37/11).