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LG Stuttgart, 17.03.2006 - 22 O 408/05 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 17.03.2006 - 22 O 408/05
- OLG Stuttgart, 28.09.2006 - 7 U 111/06
Wird zitiert von ...
- OLG Stuttgart, 28.09.2006 - 7 U 111/06
Rücktritt des Lebensversicherers: Kenntnis von einer Anzeigepflichtverletzung; …
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Einzelrichters der 22. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart vom 17. März 2006 - 22 O 408/05 - abgeändert und die Beklagte verurteilt, an die Klägerin 9.035,09 EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 10.05.2005, sowie vorgerichtliche Kosten in Höhe von 449, 64 EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 08.09.2005 zu zahlen.