Rechtsprechung
   LG München I, 21.02.2013 - 22 O 495/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,65517
LG München I, 21.02.2013 - 22 O 495/12 (https://dejure.org/2013,65517)
LG München I, Entscheidung vom 21.02.2013 - 22 O 495/12 (https://dejure.org/2013,65517)
LG München I, Entscheidung vom 21. Februar 2013 - 22 O 495/12 (https://dejure.org/2013,65517)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,65517) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 01.03.2012 - III ZR 83/11

    Widerruf des Verbrauchervertrages: Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung bei

    Auszug aus LG München I, 21.02.2013 - 22 O 495/12
    I, II BGB-lnfoV und auf das Muster der Anlage 2 zu § 14 1, 111 BGB-InfoV in der hier maßgeblichen Fassung der Klägerin zwar dann verwehrt, wenn sie gegenüber dem Beklagten kein Formular verwendet hat, das diesem Muster in der jeweils maßgeblichen Fassung sowohl inhaltlich als auch in der äußeren Gestaltung in jeder Hinsicht vollständig entspricht (z.B. BGH XI ZR 349/10: III ZR 83/11).

    Das gilt unabhängig vom konkreten Umfang der von ihm vorgenommenen Änderung, zumal sich schon mit Rücksicht auf die Vielgestaltigkeit möglicher individueller Veränderungen des Musters keine verallgemeinerungsfähige bestimmte Grenze ziehen lässt, bei deren Einhaltung eine Schutzwirkung noch gelten und ab deren Überschreitung sie bereits entfallen soll (BGH XI ZR 349/10; III ZR 83/11).

  • BGH, 28.06.2011 - XI ZR 349/10

    Haustürgeschäft: Verwendung einer nicht der Musterbelehrung entsprechenden

    Auszug aus LG München I, 21.02.2013 - 22 O 495/12
    I, II BGB-lnfoV und auf das Muster der Anlage 2 zu § 14 1, 111 BGB-InfoV in der hier maßgeblichen Fassung der Klägerin zwar dann verwehrt, wenn sie gegenüber dem Beklagten kein Formular verwendet hat, das diesem Muster in der jeweils maßgeblichen Fassung sowohl inhaltlich als auch in der äußeren Gestaltung in jeder Hinsicht vollständig entspricht (z.B. BGH XI ZR 349/10: III ZR 83/11).

    Das gilt unabhängig vom konkreten Umfang der von ihm vorgenommenen Änderung, zumal sich schon mit Rücksicht auf die Vielgestaltigkeit möglicher individueller Veränderungen des Musters keine verallgemeinerungsfähige bestimmte Grenze ziehen lässt, bei deren Einhaltung eine Schutzwirkung noch gelten und ab deren Überschreitung sie bereits entfallen soll (BGH XI ZR 349/10; III ZR 83/11).

  • BGH, 09.12.2009 - VIII ZR 219/08

    Zu Belehrungspflichten über das Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen

    Auszug aus LG München I, 21.02.2013 - 22 O 495/12
    (BGH VIII ZR 378/11; VIII ZR 219/08 ; VIII ZR 82/1 0; VIII ZR 103/1 0; XI ZR 349/1 0; 111 ZR 83/11 ).
  • BGH, 15.08.2012 - VIII ZR 378/11

    Zur Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung

    Auszug aus LG München I, 21.02.2013 - 22 O 495/12
    (BGH VIII ZR 378/11; VIII ZR 219/08 ; VIII ZR 82/1 0; VIII ZR 103/1 0; XI ZR 349/1 0; 111 ZR 83/11 ).
  • OLG München, 21.10.2013 - 19 U 1208/13

    Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen: Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen

    Das Urteil des Landgerichts München l vom 21.02.2013, Az. 22 O 495/12 wird wie folgt abgeändert:.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht