Rechtsprechung
LG Coburg, 04.03.2014 - 22 O 619/13 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- RA Kotz
Verkehrssicherungspflicht bei Bauarbeiten - ausgehängte und angelehnte Tür als Gefahrenquelle
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Ausgehängte Tür wird beiseite geschoben und stürzt um: Kein Schadensersatz!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- bayern.de (Pressemitteilung)
Die umfallende Tür
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Ausgehängte Tür - Verletzung der Verkehrssicherungspflicht?
- Jurion (Kurzinformation)
Verkehrssicherungspflicht von Handwerkern
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Handwerker hängt Türe aus - Putzfrau schiebt die angelehnte Türe weg und stürzt mit ihr um: Schadenersatz?
- hausundgrund-rheinland.de (Kurzinformation)
Kein Schadensersatz bei Verletzung durch selbst verursachtes Umfallen einer Tür
- juraexamen.info (Kurzinformation)
Keine Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht bei Schädigung durch umfallende Tür
- tp-partner.com (Kurzinformation)
Verkehrssicherungspflicht bei Handwerkern
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Ausgehängte und angelehnte Tür ist (noch) keine Gefahrenquelle! (IBR 2014, 671)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 06.02.2007 - VI ZR 274/05
Voraussetzungen einer Verkehrssicherungspflicht
Auszug aus LG Coburg, 04.03.2014 - 22 O 619/13
Für unvorhersehbare Schädigungen haftet der Geschädigte selbst (BGH NJW 2007, 1683 m.w.N.). - BGH, 31.10.2006 - VI ZR 223/05
Einzelhändler haftet nicht für explodierte Limonadenflasche
Auszug aus LG Coburg, 04.03.2014 - 22 O 619/13
Er hat dann Vorkehrungen zu treffen, die erforderlich und zumutbar sind, um die Schädigung Dritter nach Möglichkeit zu vermeiden (BGH NJW 2007, 762 m.w.N.). - OLG Stuttgart, 09.02.2010 - 12 U 214/08
Verkehrssicherungspflichtverletzung: Badeunfall eines Erwachsenen bei unbefugtem …
Auszug aus LG Coburg, 04.03.2014 - 22 O 619/13
Der Schädiger kann in einem solchen Fall davon ausgehen, dass der Geschädigte selbst Vorkehrungen zum eigenen Schutz trifft (vgl. OLG Stuttgart NJW-RR 2011, 313). - BGH, 03.06.2008 - VI ZR 223/07
Umfang der Verkehrssicherungspflicht des Betreibers einer Trampolinanlage
Auszug aus LG Coburg, 04.03.2014 - 22 O 619/13
Als Grundsatz ist voranzustellen, dass kein allgemeines Gebot besteht, andere Personen vor Selbstgefährdung zu schützen (BGH VersR 2008, 1083).