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   LG Coburg, 04.03.2014 - 22 O 619/13   

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https://dejure.org/2014,18936
LG Coburg, 04.03.2014 - 22 O 619/13 (https://dejure.org/2014,18936)
LG Coburg, Entscheidung vom 04.03.2014 - 22 O 619/13 (https://dejure.org/2014,18936)
LG Coburg, Entscheidung vom 04. März 2014 - 22 O 619/13 (https://dejure.org/2014,18936)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • RA Kotz

    Verkehrssicherungspflicht bei Bauarbeiten - ausgehängte und angelehnte Tür als Gefahrenquelle

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ausgehängte Tür wird beiseite geschoben und stürzt um: Kein Schadensersatz!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • bayern.de (Pressemitteilung)

    Die umfallende Tür

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Ausgehängte Tür - Verletzung der Verkehrssicherungspflicht?

  • Jurion (Kurzinformation)

    Verkehrssicherungspflicht von Handwerkern

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Handwerker hängt Türe aus - Putzfrau schiebt die angelehnte Türe weg und stürzt mit ihr um: Schadenersatz?

  • hausundgrund-rheinland.de (Kurzinformation)

    Kein Schadensersatz bei Verletzung durch selbst verursachtes Umfallen einer Tür

  • juraexamen.info (Kurzinformation)

    Keine Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht bei Schädigung durch umfallende Tür

  • tp-partner.com (Kurzinformation)

    Verkehrssicherungspflicht bei Handwerkern

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Ausgehängte und angelehnte Tür ist (noch) keine Gefahrenquelle! (IBR 2014, 671)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.02.2007 - VI ZR 274/05

    Voraussetzungen einer Verkehrssicherungspflicht

    Auszug aus LG Coburg, 04.03.2014 - 22 O 619/13
    Für unvorhersehbare Schädigungen haftet der Geschädigte selbst (BGH NJW 2007, 1683 m.w.N.).
  • BGH, 31.10.2006 - VI ZR 223/05

    Einzelhändler haftet nicht für explodierte Limonadenflasche

    Auszug aus LG Coburg, 04.03.2014 - 22 O 619/13
    Er hat dann Vorkehrungen zu treffen, die erforderlich und zumutbar sind, um die Schädigung Dritter nach Möglichkeit zu vermeiden (BGH NJW 2007, 762 m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 09.02.2010 - 12 U 214/08

    Verkehrssicherungspflichtverletzung: Badeunfall eines Erwachsenen bei unbefugtem

    Auszug aus LG Coburg, 04.03.2014 - 22 O 619/13
    Der Schädiger kann in einem solchen Fall davon ausgehen, dass der Geschädigte selbst Vorkehrungen zum eigenen Schutz trifft (vgl. OLG Stuttgart NJW-RR 2011, 313).
  • BGH, 03.06.2008 - VI ZR 223/07

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht des Betreibers einer Trampolinanlage

    Auszug aus LG Coburg, 04.03.2014 - 22 O 619/13
    Als Grundsatz ist voranzustellen, dass kein allgemeines Gebot besteht, andere Personen vor Selbstgefährdung zu schützen (BGH VersR 2008, 1083).
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