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   LG Dortmund, 14.07.2010 - 22 O 63/08   

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https://dejure.org/2010,11963
LG Dortmund, 14.07.2010 - 22 O 63/08 (https://dejure.org/2010,11963)
LG Dortmund, Entscheidung vom 14.07.2010 - 22 O 63/08 (https://dejure.org/2010,11963)
LG Dortmund, Entscheidung vom 14. Juli 2010 - 22 O 63/08 (https://dejure.org/2010,11963)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Fahrzeugversicherung, Leasing, Wiederbeschaffungswert, Differenzbesteuerung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Fahrzeugversicherung, Leasing, Wiederbeschaffungswert, Differenzbesteuerung

  • verkehrslexikon.de

    Bei Diebstahl eines Leasingfahrzeugs hat der Fahrzeugversicherer nur den Netto-Wiederbeschaffungswert zu erstatten

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abstellen auf die Stellung des Leasinggebers für die Bemessung des Wiederbeschaffungswertes in der Kaskoversicherung bei einer Totalentwendung eines Pkw; Begrenzung der Höhe des Entschädigungsanspruchs eines Leasingnehmers bei einer Totalentwendung eines Pkw auf den ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Diebstahl - Leasingfahrzeug und Versicherungsleistung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 1; VVG § 6; AKB § 7; AKB § 12; AKB § 13
    Abstellen auf die Stellung des Leasinggebers für die Bemessung des Wiederbeschaffungswertes in der Kaskoversicherung bei einer Totalentwendung eines Pkw; Begrenzung der Höhe des Entschädigungsanspruchs eines Leasingnehmers bei einer Totalentwendung eines Pkw auf den ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Köln, 18.02.2003 - 9 U 94/02

    Anspruch auf Ersatz anfallender Mehrwertsteuer; Wiederbeschaffung eines

    Auszug aus LG Dortmund, 14.07.2010 - 22 O 63/08
    In Rechtsprechung und Literatur besteht weitgehend Einigkeit dahin, dass bei der Bemessung des Wiederbeschaffungswertes auf die Stellung des Leasinggebers allein abzustellen ist, so dass aufgrund der Vorsteuerabzugsberechtigung der Leasinggesellschaft der Wiederbeschaffungswert nur netto erstattet werden muss (LG Köln, r+s 2003, 409; OLG Frankfurt, VersR 2000, 1232; Prölss/Martin, VVG, 27. Auflage, § 13 AKB, Rn. 20; Heß/Höke in Beckmann/Matusche/Beckmann, Versicherungsrechtshandbuch 2. Auflage, § 30 Rn. 150 ; a.A. Meinecke in Stiefel/ Maier, Kraftfahrtversicherung,18.Aufl, AKB A.2.6, Rn. 63ff ).
  • BGH, 14.07.1993 - IV ZR 181/92

    Berechnung der Neupreisentschädigung bei Totalschaden des Leasingfahrzeugs

    Auszug aus LG Dortmund, 14.07.2010 - 22 O 63/08
    Dieser Auffassung ist zu folgen, denn sie beachtet konsequent, dass es sich bei der Kaskoversicherung um eine reine Sachversicherung handelt, die die Beschädigung, Zerstörung und den Verlust des Fahrzeuges umfasst (BGH NJW 1994, 585; 2008, 1737; Heß/Höke a. a. O., Rn. 13; nur in der Tendenz: BGH, VersR 1993, 1223; vgl. auch OLG Hamm, r+s 1995).
  • BGH, 17.05.1995 - IV ZR 279/94

    Darlegung des äußeren Bildes eines Kfz-Diebstahls

    Auszug aus LG Dortmund, 14.07.2010 - 22 O 63/08
    Der Versicherungsnehmer genügt seiner Darlegungslast, wenn er ein Mindestmaß an Tatsachen vorträgt, die nach der Lebenserfahrung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit den Schluss auf eine Wegnahme des versicherten Fahrzeuges gegen seinen Willen zulassen (BGH NJW 1995, 2169).
  • OLG Frankfurt, 19.01.2000 - 7 U 1/99

    Leasing: Bemessung der Ersatzleistung bei von Leasingnehmer abgeschlossener

    Auszug aus LG Dortmund, 14.07.2010 - 22 O 63/08
    In Rechtsprechung und Literatur besteht weitgehend Einigkeit dahin, dass bei der Bemessung des Wiederbeschaffungswertes auf die Stellung des Leasinggebers allein abzustellen ist, so dass aufgrund der Vorsteuerabzugsberechtigung der Leasinggesellschaft der Wiederbeschaffungswert nur netto erstattet werden muss (LG Köln, r+s 2003, 409; OLG Frankfurt, VersR 2000, 1232; Prölss/Martin, VVG, 27. Auflage, § 13 AKB, Rn. 20; Heß/Höke in Beckmann/Matusche/Beckmann, Versicherungsrechtshandbuch 2. Auflage, § 30 Rn. 150 ; a.A. Meinecke in Stiefel/ Maier, Kraftfahrtversicherung,18.Aufl, AKB A.2.6, Rn. 63ff ).
  • BGH, 09.05.2006 - VI ZR 225/05

    Ersatzfähigkeit des Umsatzsteueranteils bei Unfallbeschädigung eines

    Auszug aus LG Dortmund, 14.07.2010 - 22 O 63/08
    Zwar ist es zutreffend, dass der Bundesgerichtshof (NJW 2006, 2181) bei der Frage, wie eine fiktive Schadensberechnung nach § 249 BGB zu erfolgen hat, danach unterscheidet , ob ein Ersatzfahrzeug auf dem Gebrauchtwagenmarkt überwiegend differenz- oder regelbesteuert erworben werden kann.
  • BGH, 12.04.1989 - IVa ZR 83/88

    Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Klägers - Wahrscheinlichkeit für eine

    Auszug aus LG Dortmund, 14.07.2010 - 22 O 63/08
    Dabei reichen für den Gegenbeweis des Versicherers nicht erst solche Tatsachen aus, die eine erhebliche Wahrscheinlichkeit für die Vortäuschung des Versicherungsfalles begründen, sondern schon solche, die eine erhebliche Wahrscheinlichkeit hierfür nahe legen (BGH, VersR 1989, 587).
  • BGH, 05.03.2008 - IV ZR 89/07

    Versichertes Interesse in der Kaskoversicherung eines zum Gesellschaftsvermögen

    Auszug aus LG Dortmund, 14.07.2010 - 22 O 63/08
    Dieser Auffassung ist zu folgen, denn sie beachtet konsequent, dass es sich bei der Kaskoversicherung um eine reine Sachversicherung handelt, die die Beschädigung, Zerstörung und den Verlust des Fahrzeuges umfasst (BGH NJW 1994, 585; 2008, 1737; Heß/Höke a. a. O., Rn. 13; nur in der Tendenz: BGH, VersR 1993, 1223; vgl. auch OLG Hamm, r+s 1995).
  • BGH, 27.10.1993 - IV ZR 33/93

    Umfang der Deckung der Fahrzeugversicherung

    Auszug aus LG Dortmund, 14.07.2010 - 22 O 63/08
    Dieser Auffassung ist zu folgen, denn sie beachtet konsequent, dass es sich bei der Kaskoversicherung um eine reine Sachversicherung handelt, die die Beschädigung, Zerstörung und den Verlust des Fahrzeuges umfasst (BGH NJW 1994, 585; 2008, 1737; Heß/Höke a. a. O., Rn. 13; nur in der Tendenz: BGH, VersR 1993, 1223; vgl. auch OLG Hamm, r+s 1995).
  • BGH, 24.04.1991 - IV ZR 172/90

    Umfang der Beweiserleichterung bei behaupteter Entwendung des versicherten

    Auszug aus LG Dortmund, 14.07.2010 - 22 O 63/08
    Das Abstellen des Fahrzeuges an einem bestimmten Ort zu einer bestimmten Zeit und das Nichtwiederauffinden - sogenanntes äußeres Bild eines Diebstahls - stellen den Minimaltatbestand dar (BGH NJW-RR 1991, 983; OLG Hamm r+s 2007, 528).
  • OLG Hamm, 20.06.2007 - 20 U 247/06

    Zur Notwendigkeit der Wiederholung einer Zeugenvernehmung nach Wechsel des

    Auszug aus LG Dortmund, 14.07.2010 - 22 O 63/08
    Das Abstellen des Fahrzeuges an einem bestimmten Ort zu einer bestimmten Zeit und das Nichtwiederauffinden - sogenanntes äußeres Bild eines Diebstahls - stellen den Minimaltatbestand dar (BGH NJW-RR 1991, 983; OLG Hamm r+s 2007, 528).
  • OLG Köln, 18.07.2000 - 9 U 36/98

    Versicherungsvertragsrecht - Nachweis der erheblichen Wahrscheinlichkeit der

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