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   LG München I, 30.12.2014 - 22 O 8246/14   

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LG München I, 30.12.2014 - 22 O 8246/14 (https://dejure.org/2014,76988)
LG München I, Entscheidung vom 30.12.2014 - 22 O 8246/14 (https://dejure.org/2014,76988)
LG München I, Entscheidung vom 30. Dezember 2014 - 22 O 8246/14 (https://dejure.org/2014,76988)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 14.05.2012 - II ZR 69/12

    Kapitalanlagegeschäft: Haftung des Gründungsgesellschafters einer

    Auszug aus LG München I, 30.12.2014 - 22 O 8246/14
    Zwar schuldet die den beitretenden Anleger aufnehmende Gründungsgesellschafterin ihm als solche eine vollständige und zutreffende Aufklärung über alle wesentlichen Fragen der Beteiligung (st. RSpr., vgl. etwa BGH, Urt. v. 14.5.2012 - II ZR 69/12 mwN), insbesondere über die mit der angebotenen Beteiligungsform verbundenen Nachteile und Risiken.

    Bedient er sich bei den Beitrittsverhandlungen eines Vertriebs und überlässt diesem oder von diesem eingeschalteten Untervermittlern die geschuldete Aufklärung der Anlageinteressenten, haftet er für deren unrichtige oder unzureichende Angaben nach § 278 BGB (vgl. BGH, Urt. v. 14.05.2012 - II ZR 69/12, Rn. 11; aaO Rn. 37).

    Ungeachtet der weiteren Frage für den Fall, dass die Beklagte bereits vor dem 4.12.2003 Gesellschafterin der Fondsgesellschaft gewesen wäre, ob eine Haftung als zukünftiger Vertragspartner in Betracht käme, indem insoweit die Rechtsprechung (BGH, Urt. v. 14.5.2012 - II ZR 69/12) zur Zurechnung der Vermittlerangaben auf den Gründungskommanditisten vorliegend übertragbar wäre, ergibt sich eine entsprechende Stellung der Beklagten vor dem maßgeblichen Zeitpunkt aus dem klägerischen Sachvortrag nicht.

  • BGH, 09.07.2013 - II ZR 9/12

    Kapitalanlagegesellschaft: Vorvertragliche Aufklärungspflicht des

    Auszug aus LG München I, 30.12.2014 - 22 O 8246/14
    Ein Kommanditist mit eigenem Gesellschaftsanteil hat die Pflicht, die - sei es auch nur mittelbar über sie selbst - neu eintretenden Gesellschafter über alle Umstände von wesentlicher Bedeutung für ihre Anlageentscheidung verständlich und vollständig aufzuklären, soweit er nicht für die Anleger erkennbar von jedem Einfluss auf die Vertragsgestaltung und die Einwerbung von neuen Gesellschaftern ausgeschlossen ist (vgl. BGH, Urt. v. 9.7.2013 - II ZR 9/12, Rn. 26 ff, 33).
  • BGH, 12.02.2009 - III ZR 90/08

    Umfang der über den Emissionsprospekt hinausgehenden Informationspflichten des

    Auszug aus LG München I, 30.12.2014 - 22 O 8246/14
    Diese Pflicht entfällt auch nicht dadurch, dass der Treuhänder mit den Anlegern nicht in einen persönlichen Kontakt tritt und seine Aufgabe als die einer bloßen Abwicklungs- und Beteiligungstreuhand versteht (vgl. BGH, Urt. v. 12.2.2009 - III ZR 90/08, Rn. 8 mwN).
  • BGH, 05.03.2009 - III ZR 17/08

    Plausibilitätsprüfung eines Emissionsprospekts durch Anlagevermittler

    Auszug aus LG München I, 30.12.2014 - 22 O 8246/14
    Die geschuldete Aufklärung kann auch durch Übergabe von Prospektmaterial erfolgen, sofern dies nach Form und Inhalt geeignet ist, die nötigen Informationen wahrheitsgemäß und verständlich zu vermitteln und er dem Anlageinteressenten so rechtzeitig vor Vertragsschluss übergeben wird, dass sein Inhalt noch zur Kenntnis genommen werden kann (vgl. BGH WM 05, 833; 07, 1608; 09, 739).
  • BGH, 12.07.2007 - III ZR 145/06

    Aufklärungspflichten eines Anlagervermittlers bei Vermittlung eines in Form einer

    Auszug aus LG München I, 30.12.2014 - 22 O 8246/14
    Die geschuldete Aufklärung kann auch durch Übergabe von Prospektmaterial erfolgen, sofern dies nach Form und Inhalt geeignet ist, die nötigen Informationen wahrheitsgemäß und verständlich zu vermitteln und er dem Anlageinteressenten so rechtzeitig vor Vertragsschluss übergeben wird, dass sein Inhalt noch zur Kenntnis genommen werden kann (vgl. BGH WM 05, 833; 07, 1608; 09, 739).
  • BGH, 11.05.2006 - III ZR 205/05

    Darlegungs- und Beweislast bei Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen eines

    Auszug aus LG München I, 30.12.2014 - 22 O 8246/14
    Für eine nicht rechtzeitige Prospektübergabe trägt der Anleger die Beweislast (vgl. BGH NJW-RR 2006, 1345).
  • BGH, 21.03.2005 - II ZR 140/03

    Anlegerschutz bei der Göttinger Gruppe

    Auszug aus LG München I, 30.12.2014 - 22 O 8246/14
    Die geschuldete Aufklärung kann auch durch Übergabe von Prospektmaterial erfolgen, sofern dies nach Form und Inhalt geeignet ist, die nötigen Informationen wahrheitsgemäß und verständlich zu vermitteln und er dem Anlageinteressenten so rechtzeitig vor Vertragsschluss übergeben wird, dass sein Inhalt noch zur Kenntnis genommen werden kann (vgl. BGH WM 05, 833; 07, 1608; 09, 739).
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