Rechtsprechung
AG Lemgo, 14.04.2011 - 22 OWi 62/11 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Burhoff online
Akteneinsicht, Kopie, digitale Tatfotos
- openjur.de
Einsichtnahme bzgl. digitaler Fotos im Verfahren vor der Behörde
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
StPO § 147, OWiG & 46
Einsichtnahme bzgl. digitaler Fotos im Verfahren vor der Behörde
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Übermittlung einer digitalen Kopie des Tatfotos i.R. einer Geschwindigkeitsübertretung als Ausfluss des Rechts des Betroffenen und seines Verteidigers auf Akteneinsicht gem. § 147 Strafprozessordnung (StPO)
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Geschwindigkeitsüberschreitung - Herausgabe Tatfotos
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 147
Anspruch auf Übermittlung einer digitalen Kopie des Tatfotos i.R. einer Geschwindigkeitsübertretung als Ausfluss des Rechts des Betroffenen und seines Verteidigers auf Akteneinsicht gem. § 147 Strafprozessordnung ( StPO ) - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- beck-blog (Kurzinformation)
Akteneinsicht auch ins digitale eso-Messfoto
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
Akteneinsicht: Digitale Tatfotos gehören dazu
Papierfundstellen
- NStZ 2012, 287
Wird zitiert von ... (2)
- AG Cottbus, 14.09.2012 - 83 OWi 1122/12
Umfang der Akteneinsicht in Verkehrsordnungswidrigkeiten
Soweit dies erforderlich ist, hat die Verteidigung geeignete Speichermedien zur Verfügung zu stellen (AG Lemgo, Beschluss vom 14.04.2011, 22 OWi 62/11, AG Heidelberg, a.a.O.; zitiert nach juris). - AG Lübben, 19.01.2016 - 40 OWi 6/16
Akteneinsicht, Bugeldverfahren, Umfang, Datenschutz
Soweit dies erforderlich ist, hat die Verteidigung geeignete Speichermedien zur Verfügung zu stellen (AG Lemgo, Beschluss vom 14.04.2011, 22 OWi 62/11, AG Heidelberg, a.a.O.).