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   AG Saarbrücken, 11.11.2009 - 22 OWi 901/09, 22 OWi 66 Js 1585/09 (901/09)   

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https://dejure.org/2009,41482
AG Saarbrücken, 11.11.2009 - 22 OWi 901/09, 22 OWi 66 Js 1585/09 (901/09) (https://dejure.org/2009,41482)
AG Saarbrücken, Entscheidung vom 11.11.2009 - 22 OWi 901/09, 22 OWi 66 Js 1585/09 (901/09) (https://dejure.org/2009,41482)
AG Saarbrücken, Entscheidung vom 11. November 2009 - 22 OWi 901/09, 22 OWi 66 Js 1585/09 (901/09) (https://dejure.org/2009,41482)
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Brandenburg, 22.02.2010 - 1 Ss OWi 23 Z/10

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Herstellung von Lichtbildern und Bildaufzeichnungen

    Deshalb kann offen bleiben, ob das Anhalten eines Fahrzeuges mit der Aufforderung an den Fahrer, sich auszuweisen (§ 163 b Abs. 1 Satz 1 StPO, § 46 Abs. 1 OWiG) generell als ein im Verhältnis zu einer Bildaufnahme schwächerer Eingriff zu bewerten (vgl. Lampe, Anmerkung zum Urteil des AG Saarbrücken vom 11. November 2009 - 22 OWi 66 Js 1585/09 (901/09), in Juris) oder aber als für den Betroffenen weniger belastend anzusehen ist (so Göhler/Seitz, aaO. Vor § 59 Rdnr. 143) .
  • OLG Düsseldorf, 15.03.2010 - 1 RBs 23/10

    Verwertbarkeit einer Geschwindigkeitsmessung unter Einsatz einer

    Die hierbei erfolgte Videoaufzeichnung des laufenden Verkehrs mittels der "Übersichtskamera" stellt keinen Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht der aufgenommenen Verkehrsteilnehmer dar (OLG Stuttgart, Beschluss vom 29. Januar 2010 [4 Ss 1525/09]; AG Saarbrücken, Urteil vom 11. November 2009 [22 OWi 901/09]; aA 3. Strafsenat des OLG Düsseldorf, Einzelrichterbeschluss vom 9. Februar 2010 [IV-3 RBs 8/10]; Niehaus DAR 2009, 632, 633).

    Die im regulären Arbeitsablauf nicht vorgesehene, allenfalls unter Einsatz zusätzlicher technischer Mittel hypothetisch denkbare Möglichkeit des Missbrauchs durch eine Entwicklung persönlicher Daten aus den "Übersichtsaufnahmen" verleiht der Maßnahme als solcher keine Eingriffsqualität im Hinblick auf das informationelle Selbstbestimmungsrecht (AG Saarbrücken, Urteil vom 11. November 2009 [22 OWi 901/09]; aA Niehaus DAR 2009, 632, 633).

  • OLG Brandenburg, 24.06.2010 - 1 Ss OWi 124 B/10

    Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Anforderungen an die

    Deshalb kann offen bleiben, ob das Anhalten eines Fahrzeuges mit der Aufforderung an den Fahrer, sich auszuweisen (§ 163 b Abs. 1 Satz 1 StPO, § 46 Abs. 1 OWiG) generell als ein im Verhältnis zu einer Bildaufnahme schwächerer Eingriff zu bewerten (vgl. Lampe, Anmerkung zum Urteil des AG Saarbrücken vom 11. November 2009 - 22 OWi 66 Js 1585/09 (901/09), zit. n. Juris) oder aber als für den Betroffenen weniger belastend anzusehen ist (so Göhler/Seitz, aaO. Vor § 59 Rdnr. 143) .
  • VG Gelsenkirchen, 18.01.2010 - 14 L 2/10

    Fahrtenbuch und Problem von Videoaufzeichnungen bei Abstandsverstößen

    vgl. AG Saarbrücken, Urteil vom 11. November 2009 - 22 OWi 66 Js 1585/09 -, zu einem Videomessverfahren mit einer "Übersichts"- und einer von einem Messbeamten ausgelösten "Identifizierungskamera", mit Anmerkung von Lampe, jurisPR-StrafR 26/2009, Anm. 1 vom 23. Dezember 2009; vgl. zur Problematik auch die Darstellung von Coelln, jurisPR-ITR 25/2009, Anm. 2 vom 18. Dezember 2009.
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