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   LG Frankfurt/Oder, 23.10.2012 - 22 Qs 104/12   

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https://dejure.org/2012,34356
LG Frankfurt/Oder, 23.10.2012 - 22 Qs 104/12 (https://dejure.org/2012,34356)
LG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 23.10.2012 - 22 Qs 104/12 (https://dejure.org/2012,34356)
LG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 23. Oktober 2012 - 22 Qs 104/12 (https://dejure.org/2012,34356)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • verkehrslexikon.de

    Ausbleiben des Betroffenen in der Hauptverhandlung aufgrund unrichtiger Auskunft des Verteidigers

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entschuldigung des Ausbleibens zu einem Gerichtstermin in einem Strafverfahren und Ordnungswidrigkeitenverfahren mit dem Hinweis auf das Beruhen des Nichterscheinens zum Termin auf einen Rat oder Hinweis des Verteidigers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    OWiG § 74 Abs. 1; OWiG § 74 Abs. 2
    Entschuldigung des Ausbleibens zu einem Gerichtstermin in einem Strafverfahren und Ordnungswidrigkeitenverfahren mit dem Hinweis auf das Beruhen des Nichterscheinens zum Termin auf einen Rat oder Hinweis des Verteidigers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • KG, 09.05.2012 - 3 Ws (B) 260/12

    Bußgeldverfahren; Ausbleiben des Betroffenen in der Hauptverhandlung aufgrund

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 23.10.2012 - 22 Qs 104/12
    11 Im Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren ist allgemein anerkannt, dass ein Ausbleiben zu einem Gerichtstermin auch dann als entschuldigt anzusehen sein kann, wenn es auf einem -auch unrichtigen oder rechtsirrigen - Rat oder Hinweis des Verteidigers beruht (vgl. BayObLG, NStZ-RR 2003, 85; OLG Flamm, NStZ-RR 2010, 245; KG Berlin, Beschluss vom 09.05.2012, 3 Ws (B) 260/12 = DAR 2012, 395; Meyer-Goßner, 55. Aufl., § 44 StPO Rn. 22a).
  • BayObLG, 02.10.2002 - 2 ObOWi 408/02

    Keine Wiedereinsetzung bei blindem Vertrauen auf die Beratung des Verteidigers

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 23.10.2012 - 22 Qs 104/12
    11 Im Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren ist allgemein anerkannt, dass ein Ausbleiben zu einem Gerichtstermin auch dann als entschuldigt anzusehen sein kann, wenn es auf einem -auch unrichtigen oder rechtsirrigen - Rat oder Hinweis des Verteidigers beruht (vgl. BayObLG, NStZ-RR 2003, 85; OLG Flamm, NStZ-RR 2010, 245; KG Berlin, Beschluss vom 09.05.2012, 3 Ws (B) 260/12 = DAR 2012, 395; Meyer-Goßner, 55. Aufl., § 44 StPO Rn. 22a).
  • OLG Hamm, 12.02.2010 - 3 Ws 51/10

    Verwerfung der Berufung bei krankheitsbedingter Abwesenheit des

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 23.10.2012 - 22 Qs 104/12
    11 Im Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren ist allgemein anerkannt, dass ein Ausbleiben zu einem Gerichtstermin auch dann als entschuldigt anzusehen sein kann, wenn es auf einem -auch unrichtigen oder rechtsirrigen - Rat oder Hinweis des Verteidigers beruht (vgl. BayObLG, NStZ-RR 2003, 85; OLG Flamm, NStZ-RR 2010, 245; KG Berlin, Beschluss vom 09.05.2012, 3 Ws (B) 260/12 = DAR 2012, 395; Meyer-Goßner, 55. Aufl., § 44 StPO Rn. 22a).
  • LG Potsdam, 03.04.2013 - 24 Qs 51/13

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Bußgeldverfahren: Auskunft des

    Das Unterlassen einer solchen Abklärung begründet dann ein Verschulden des Betroffenen (BayObLG, aaO; LG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 23.10.2012, 22 Qs 104/12, bei juris).
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