Rechtsprechung
LG Frankfurt/Oder, 23.10.2012 - 22 Qs 104/12 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Burhoff online
Ausbleiben, Hauptverhandlung, falscher Rat, Verteidiger,
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- verkehrslexikon.de
Ausbleiben des Betroffenen in der Hauptverhandlung aufgrund unrichtiger Auskunft des Verteidigers
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Entschuldigung des Ausbleibens zu einem Gerichtstermin in einem Strafverfahren und Ordnungswidrigkeitenverfahren mit dem Hinweis auf das Beruhen des Nichterscheinens zum Termin auf einen Rat oder Hinweis des Verteidigers
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
OWiG § 74 Abs. 1; OWiG § 74 Abs. 2
Entschuldigung des Ausbleibens zu einem Gerichtstermin in einem Strafverfahren und Ordnungswidrigkeitenverfahren mit dem Hinweis auf das Beruhen des Nichterscheinens zum Termin auf einen Rat oder Hinweis des Verteidigers - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Fürstenwalde, 21.08.2012 - 3 jug OWi 2/12
- LG Frankfurt/Oder, 23.10.2012 - 22 Qs 104/12
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- KG, 09.05.2012 - 3 Ws (B) 260/12
Bußgeldverfahren; Ausbleiben des Betroffenen in der Hauptverhandlung aufgrund …
Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 23.10.2012 - 22 Qs 104/12
11 Im Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren ist allgemein anerkannt, dass ein Ausbleiben zu einem Gerichtstermin auch dann als entschuldigt anzusehen sein kann, wenn es auf einem -auch unrichtigen oder rechtsirrigen - Rat oder Hinweis des Verteidigers beruht (vgl. BayObLG, NStZ-RR 2003, 85; OLG Flamm, NStZ-RR 2010, 245; KG Berlin, Beschluss vom 09.05.2012, 3 Ws (B) 260/12 = DAR 2012, 395;… Meyer-Goßner, 55. Aufl., § 44 StPO Rn. 22a). - BayObLG, 02.10.2002 - 2 ObOWi 408/02
Keine Wiedereinsetzung bei blindem Vertrauen auf die Beratung des Verteidigers
Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 23.10.2012 - 22 Qs 104/12
11 Im Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren ist allgemein anerkannt, dass ein Ausbleiben zu einem Gerichtstermin auch dann als entschuldigt anzusehen sein kann, wenn es auf einem -auch unrichtigen oder rechtsirrigen - Rat oder Hinweis des Verteidigers beruht (vgl. BayObLG, NStZ-RR 2003, 85; OLG Flamm, NStZ-RR 2010, 245; KG Berlin, Beschluss vom 09.05.2012, 3 Ws (B) 260/12 = DAR 2012, 395;… Meyer-Goßner, 55. Aufl., § 44 StPO Rn. 22a). - OLG Hamm, 12.02.2010 - 3 Ws 51/10
Verwerfung der Berufung bei krankheitsbedingter Abwesenheit des …
Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 23.10.2012 - 22 Qs 104/12
11 Im Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren ist allgemein anerkannt, dass ein Ausbleiben zu einem Gerichtstermin auch dann als entschuldigt anzusehen sein kann, wenn es auf einem -auch unrichtigen oder rechtsirrigen - Rat oder Hinweis des Verteidigers beruht (vgl. BayObLG, NStZ-RR 2003, 85; OLG Flamm, NStZ-RR 2010, 245; KG Berlin, Beschluss vom 09.05.2012, 3 Ws (B) 260/12 = DAR 2012, 395;… Meyer-Goßner, 55. Aufl., § 44 StPO Rn. 22a).
- LG Potsdam, 03.04.2013 - 24 Qs 51/13
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Bußgeldverfahren: Auskunft des …
Das Unterlassen einer solchen Abklärung begründet dann ein Verschulden des Betroffenen (…BayObLG, aaO; LG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 23.10.2012, 22 Qs 104/12, bei juris).