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LG Magdeburg, 04.07.2016 - 22 Qs 29/16, 22 Qs 143 Js 14979/16 (29/16) |
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LG Magdeburg, 04.07.2016 - 22 Qs 29/16, 22 Qs 143 Js 14979/16 (29/16) (https://dejure.org/2016,22579)
LG Magdeburg, Entscheidung vom 04.07.2016 - 22 Qs 29/16, 22 Qs 143 Js 14979/16 (29/16) (https://dejure.org/2016,22579)
LG Magdeburg, Entscheidung vom 04. Juli 2016 - 22 Qs 29/16, 22 Qs 143 Js 14979/16 (29/16) (https://dejure.org/2016,22579)
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Burhoff online
Untersuchungshaft, Besuchsüberwachung, Anlass
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
Vollzug der Untersuchungshaft: Voraussetzungen für Beschränkungen zu Lasten des Inhaftierten
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anordnung haftgrundbezogener Beschränkungen während der Untersuchungshaft; Erlaubnisvorbehalt für Besuche und die Telekommunikation; Überwachung des Schrift- und Paketverkehrs
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Besuchsüberwachung, oder: Keine Verdachtsüberwachung
Verfahrensgang
- AG Magdeburg, 31.05.2016 - 5 Gs 1311/16
- AG Magdeburg, 31.05.2016 - 5 Gs 143 Js 14979/16
- LG Magdeburg, 04.07.2016 - 22 Qs 29/16, 22 Qs 143 Js 14979/16 (29/16)
Papierfundstellen
- StV 2016, 820 (Ls.)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 04.02.2009 - 2 BvR 455/08
Entkleidung und Anusinspektion bei Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt (kein …
Auszug aus LG Magdeburg, 04.07.2016 - 22 Qs 29/16
Die Anordnung, dass die Telekommunikation und der Empfang von Besuchen der Erlaubnis bedürfen und Besuche, Telekommunikation sowie Schrift- und Paketverkehr zu überwachen sind, ist nur zulässig, wenn im Einzelfall aufgrund konkreter Anhaltspunkte durch den unkontrollierten Kontakt des Untersuchungsgefangenen mit der Außenwelt eine reale Gefahr für die darin genannten Haftzwecke (Flucht-, Verdunklungs- oder Wiederholungsgefahr) besteht, während die bloße Möglichkeit, dass ein Untersuchungsgefangener seine Freiheiten missbrauchen könnte, nicht genügt (vgl. BVerfG StV 2009, 253; OLG Düsseldorf StV 2011, 746; KG StV 2015, 306; OLG Hamm NStZ-RR 2010, 292). - OLG Hamm, 25.02.2010 - 2 Ws 18/10
Auszug aus LG Magdeburg, 04.07.2016 - 22 Qs 29/16
Die Anordnung, dass die Telekommunikation und der Empfang von Besuchen der Erlaubnis bedürfen und Besuche, Telekommunikation sowie Schrift- und Paketverkehr zu überwachen sind, ist nur zulässig, wenn im Einzelfall aufgrund konkreter Anhaltspunkte durch den unkontrollierten Kontakt des Untersuchungsgefangenen mit der Außenwelt eine reale Gefahr für die darin genannten Haftzwecke (Flucht-, Verdunklungs- oder Wiederholungsgefahr) besteht, während die bloße Möglichkeit, dass ein Untersuchungsgefangener seine Freiheiten missbrauchen könnte, nicht genügt (vgl. BVerfG StV 2009, 253; OLG Düsseldorf StV 2011, 746; KG StV 2015, 306; OLG Hamm NStZ-RR 2010, 292). - KG, 30.04.2014 - 4 Ws 36/14
Beschränkende Anordnungen nur bei darzulegender Erforderlichkeit im Einzelfall
Auszug aus LG Magdeburg, 04.07.2016 - 22 Qs 29/16
Die Anordnung, dass die Telekommunikation und der Empfang von Besuchen der Erlaubnis bedürfen und Besuche, Telekommunikation sowie Schrift- und Paketverkehr zu überwachen sind, ist nur zulässig, wenn im Einzelfall aufgrund konkreter Anhaltspunkte durch den unkontrollierten Kontakt des Untersuchungsgefangenen mit der Außenwelt eine reale Gefahr für die darin genannten Haftzwecke (Flucht-, Verdunklungs- oder Wiederholungsgefahr) besteht, während die bloße Möglichkeit, dass ein Untersuchungsgefangener seine Freiheiten missbrauchen könnte, nicht genügt (vgl. BVerfG StV 2009, 253; OLG Düsseldorf StV 2011, 746; KG StV 2015, 306; OLG Hamm NStZ-RR 2010, 292).