Rechtsprechung
   LG Magdeburg, 26.03.2019 - 22 Qs 467 Js 21065/18 (16/19), 22 Qs 16/19   

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https://dejure.org/2019,9682
LG Magdeburg, 26.03.2019 - 22 Qs 467 Js 21065/18 (16/19), 22 Qs 16/19 (https://dejure.org/2019,9682)
LG Magdeburg, Entscheidung vom 26.03.2019 - 22 Qs 467 Js 21065/18 (16/19), 22 Qs 16/19 (https://dejure.org/2019,9682)
LG Magdeburg, Entscheidung vom 26. März 2019 - 22 Qs 467 Js 21065/18 (16/19), 22 Qs 16/19 (https://dejure.org/2019,9682)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Pflichtverteidiger: Einstellung des Verfahrens, nachträgliche Beiordnung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2020, 166 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Magdeburg, 11.10.2016 - 23 Qs 18/16

    Zurückweisung des Antrags auf Beiordnung eines Pflichtverteidigers: Zulässigkeit

    Auszug aus LG Magdeburg, 26.03.2019 - 22 Qs 16/19
    Allerdings hält die Kammer in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung vieler Landgerichte eine rückwirkende Bestellung für zulässig, wenn der Antrag auf Beiordnung rechtzeitig vor Abschluss des Verfahrens gestellt wurde, die Voraussetzungen für eine Beiordnung gem. § 140, Abs. 1, 2 StPO vorlagen und die Entscheidung durch gerichtsinterne Vorgänge unterblieben ist, auf die ein Außenstehender keinen Einfluss hatte (vgl. Landgericht Magdeburg , Beschluss vom 11. Oktober 2016, 23 Qs 18/16; Landgericht Hamburg , StV 2005, 207; Landgericht Saarbrücken , StV 2005, 82; Landgericht Itzehoe StV 2010, 562; Landgericht Neubrandenburg StV 2017, 724 mit zahlreichen Rechtssprechungsnachweisen).
  • LG Hamburg, 19.01.2005 - 624 Qs 4/05

    Zeitpunkt der Beiordnung eines Pflichtverteidigers bei Verdacht eines Verbrechens

    Auszug aus LG Magdeburg, 26.03.2019 - 22 Qs 16/19
    Allerdings hält die Kammer in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung vieler Landgerichte eine rückwirkende Bestellung für zulässig, wenn der Antrag auf Beiordnung rechtzeitig vor Abschluss des Verfahrens gestellt wurde, die Voraussetzungen für eine Beiordnung gem. § 140, Abs. 1, 2 StPO vorlagen und die Entscheidung durch gerichtsinterne Vorgänge unterblieben ist, auf die ein Außenstehender keinen Einfluss hatte (vgl. Landgericht Magdeburg , Beschluss vom 11. Oktober 2016, 23 Qs 18/16; Landgericht Hamburg , StV 2005, 207; Landgericht Saarbrücken , StV 2005, 82; Landgericht Itzehoe StV 2010, 562; Landgericht Neubrandenburg StV 2017, 724 mit zahlreichen Rechtssprechungsnachweisen).
  • LG Saarbrücken, 26.02.2004 - 4 Qs 10/04
    Auszug aus LG Magdeburg, 26.03.2019 - 22 Qs 16/19
    Allerdings hält die Kammer in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung vieler Landgerichte eine rückwirkende Bestellung für zulässig, wenn der Antrag auf Beiordnung rechtzeitig vor Abschluss des Verfahrens gestellt wurde, die Voraussetzungen für eine Beiordnung gem. § 140, Abs. 1, 2 StPO vorlagen und die Entscheidung durch gerichtsinterne Vorgänge unterblieben ist, auf die ein Außenstehender keinen Einfluss hatte (vgl. Landgericht Magdeburg , Beschluss vom 11. Oktober 2016, 23 Qs 18/16; Landgericht Hamburg , StV 2005, 207; Landgericht Saarbrücken , StV 2005, 82; Landgericht Itzehoe StV 2010, 562; Landgericht Neubrandenburg StV 2017, 724 mit zahlreichen Rechtssprechungsnachweisen).
  • LG Magdeburg, 20.02.2020 - 29 Qs 2/20

    Zulässigkeit einer rückwirkenden Pflichtverteidigerbestellung

    Das Landgericht Magdeburg hat, etwa mit Beschluss in anderer Sache vom 26. März 2019 - 22 Qs 467 Js 21065/18 (16/19) -, zu derartigen Konstellationen bereits ausgeführt:.
  • LG Münster, 21.08.2023 - 11 Qs 27/23

    Pflichtverteidiger, Schwere der Rechtsfolge, Gesamtstrafe, drohender Widerruf

    Es reicht dabei aus, wenn die Strafen wegen der neuen und der früheren Tat in der Summe ein Jahr Freiheitsstrafe erreichen (OLG Zweibrücken BeckRS 2018, 19431; OLG Naumburg StV 2018, 143; OLG Nürnberg BeckRS 2014, 02172; LG Magdeburg BeckRS 2019, 5117).
  • LG Magdeburg, 26.03.2019 - 22 Qs 161/19

    Pflichtverteidiger, nachträgliche Beiordnung, Einstellung des Verfahrens

    Geschäftsnummer: 22 Qs 467 Js 21065/18 (161/19).
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