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Rechtsprechung
   LG Frankfurt/Oder, 07.04.2022 - 22 Qs 18/22   

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https://dejure.org/2022,8813
LG Frankfurt/Oder, 07.04.2022 - 22 Qs 18/22 (https://dejure.org/2022,8813)
LG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 07.04.2022 - 22 Qs 18/22 (https://dejure.org/2022,8813)
LG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 07. April 2022 - 22 Qs 18/22 (https://dejure.org/2022,8813)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 21.04.2021 - StB 17/21

    Coronapandemie erfordert nicht generell einen Sicherungsverteidiger in

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 07.04.2022 - 22 Qs 18/22
    Zwar wird ein solcher nach ständiger obergerichtlicher und nunmehr auch höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGH NJW 2020, 3736 m. krit. Anm Schork; BGH NJW 2021, 1894) angenommen.
  • OLG Brandenburg, 21.10.2021 - 2 Ws 166/21

    Voraussetzungen der Bestellung eines zusätzlichen Pflichtverteidigers

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 07.04.2022 - 22 Qs 18/22
    Auch im Falle einer besonderen Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage ist dies nur dann der Fall, wenn sich die Hauptverhandlung über einen längeren Zeitraum erstreckt und zu ihrer ordnungsgemäßen Durchführung sichergestellt werden muss, dass auch bei dem vorübergehenden Ausfall eines Verteidigers weiterverhandelt werden kann, oder der Verfahrensstoff so außergewöhnlich umfangreich ist, dass er nur bei arbeitsteiligem Zusammenwirken zweier Verteidiger beherrscht werden kann (vgl. OLG Brandenburg, Beschl. v. 21.10.2021 - 2 Ws 166/21 (S) - juris).
  • BGH, 20.07.1964 - AnwSt (B) 4/64

    Vertretungsverbot (§ 150 BRAO)

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 07.04.2022 - 22 Qs 18/22
    Nach allgemeinen Grundsätzen hatte die Kammer indes eine eigene Sachentscheidung zu treffen und die Voraussetzungen uneingeschränkt zu überprüfen (BGH NJW 1964, 2119; BGHSt 53, 238, 243 f.; BGH NStZ 2020, 754, 756).
  • BGH, 26.03.2009 - StB 20/08

    BGH eröffnet Hauptverfahren wegen Vorwurfs der Förderung des iranischen

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 07.04.2022 - 22 Qs 18/22
    Nach allgemeinen Grundsätzen hatte die Kammer indes eine eigene Sachentscheidung zu treffen und die Voraussetzungen uneingeschränkt zu überprüfen (BGH NJW 1964, 2119; BGHSt 53, 238, 243 f.; BGH NStZ 2020, 754, 756).
  • OLG Celle, 11.05.2020 - 5 StS 1/20

    Erforderlichkeit für weiteren Pflichtverteidiger nur in Ausnahmefällen; Keine

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 07.04.2022 - 22 Qs 18/22
    Allein die abstrakt-theoretische Möglichkeit einer späteren Verfahrensgefährdung durch das Ausbleiben eines Verteidigers - auch unter Berücksichtigung der noch andauernden Corona-Pandemie - rechtfertigt es nicht, bereits im Ermittlungsverfahren einen weiteren Verteidiger zu bestellen; dies kommt erst in Betracht, wenn konkrete Anhaltspunkte für ein Ausbleiben des Verteidigers in der Hauptverhandlung hinzutreten (vgl. auch OLG Celle, Beschluss vom 11.05.2020 - 5 StS 1/20, juris Rn. 12).
  • BGH, 31.08.2020 - StB 23/20

    Beschwerde gegen die Ablehnung der Bestellung eines weiteren Verteidigers

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 07.04.2022 - 22 Qs 18/22
    Nach allgemeinen Grundsätzen hatte die Kammer indes eine eigene Sachentscheidung zu treffen und die Voraussetzungen uneingeschränkt zu überprüfen (BGH NJW 1964, 2119; BGHSt 53, 238, 243 f.; BGH NStZ 2020, 754, 756).
  • BGH, 02.03.2022 - 5 StR 457/21

    EncroChat-Daten zur Aufklärung schwerer Straftaten verwertbar

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 07.04.2022 - 22 Qs 18/22
    Dies folgt auch daraus, dass die rechtlichen Fragen in Rechtsprechung und Wissenschaft bereits in breitem Umfang diskutiert sind, sich eine obergerichtliche Rechtsprechung herausgebildet und nunmehr auch der Bundesgerichtshof eindeutig und ausführlich Position bezogen hat (BGH, Beschl. v. 02.03.2022 - 5 StR 457/21).
  • OLG Bremen, 30.04.2021 - 1 Ws 24/21

    Eingeschränktes Prüfungsrecht des Beschwerdegerichtes bei Ablehnung weiteren

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 07.04.2022 - 22 Qs 18/22
    Ein unabweisbares Bedürfnis für die Beiordnung eines zusätzlichen Pflichtverteidigers ist aus dem konkreten Aktenbestand nicht abzuleiten (OLG Bremen, Beschl. v. 30.04.2021 - 1 Ws 24/21 -, Rn. 19 - juris).
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Rechtsprechung
   LG Hildesheim, 12.12.2022 - 22 Qs 18/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,38032
LG Hildesheim, 12.12.2022 - 22 Qs 18/22 (https://dejure.org/2022,38032)
LG Hildesheim, Entscheidung vom 12.12.2022 - 22 Qs 18/22 (https://dejure.org/2022,38032)
LG Hildesheim, Entscheidung vom 12. Dezember 2022 - 22 Qs 18/22 (https://dejure.org/2022,38032)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Burhoff online

    Erstattungsfähige Reisekosten, auswärtiger Verteidiger, Bußgeldsachen

  • Burhoff online

    Erstattungsfähige Reisekosten, auswärtiger Verteidiger, Bußgeldsachen

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Der auswärtige Verteidiger in Bußgeldverfahren - Reisekosten für auswärtige Verteidiger?

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Nürnberg, 06.12.2010 - 2 Ws 567/10

    Kostenfestsetzung im Strafverfahren: Sofortige Beschwerde gegen

    Auszug aus LG Hildesheim, 12.12.2022 - 22 Qs 18/22
    Wenn der auswärtige Verteidiger gemäß §§ 141, 142 StPO als Pflichtverteidiger hätte bestellt werden können, dürfen seine als Wahlverteidiger geltend gemachten Auslagen dahinter nicht zurückbleiben (vgl. OLG Stuttgart Beschl. v. 12.10.2017 ,1 Ws 140/17, BeckRS 2017, 129463; OLG Nürnberg ZfS 2011, 226).
  • LG Koblenz, 20.06.2003 - 4 Qs 41/03

    Erstattungsfähigkeit von Reisekosten und Abwesenheitsgeldern eines nicht am Ort

    Auszug aus LG Hildesheim, 12.12.2022 - 22 Qs 18/22
    So ist die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines auswärtigen Anwalts - unabhängig von (Amts-)Gerichtsbezirken - grundsätzlich nur dann bejaht worden, wenn das Verfahren ein schwieriges und abgelegenes Rechtsgebiet betrifft, weshalb nur ein Anwalt mit besonderen Kenntnissen auf diesem Spezialgebiet zur ordnungsgemäßen Verteidigung in der Lage ist und ein solcher Spezialist am Sitz des Prozessgerichts nicht ansässig ist (vgl. LG Koblenz NStZ 2003, 619; OLG Köln NJW 1992, 586; OLG Jena StV 2001, 242; Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt Rn. 12, s. a. Kotz: Aus der Rechtsprechung zu den Verfahrenskosten und notwendigen Auslagen in Strafsachen 2010/2011, NStZ-RR 2012, 265, 266f.).
  • BGH, 14.09.2021 - VIII ZB 85/20

    Kostenfestsetzung: Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts am dritten

    Auszug aus LG Hildesheim, 12.12.2022 - 22 Qs 18/22
    Nach der Rechtsprechung der Kammer lässt sich diese zivilgerichtliche Rechtsprechung (n. d. v. g. Beschl. v. 9. Mai 2018, zuletzt etwa Beschl. v. 14.09.2021, VIII ZB 85/20 MDR 2021, 1486ff.) aber nicht auf Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren übertragen.
  • OLG Stuttgart, 12.10.2017 - 1 Ws 140/17

    Kostenerstattung im Strafverfahren: Erstattungsfähigkeit der Reisekosten des

    Auszug aus LG Hildesheim, 12.12.2022 - 22 Qs 18/22
    Wenn der auswärtige Verteidiger gemäß §§ 141, 142 StPO als Pflichtverteidiger hätte bestellt werden können, dürfen seine als Wahlverteidiger geltend gemachten Auslagen dahinter nicht zurückbleiben (vgl. OLG Stuttgart Beschl. v. 12.10.2017 ,1 Ws 140/17, BeckRS 2017, 129463; OLG Nürnberg ZfS 2011, 226).
  • OLG Köln, 16.11.1991 - 2 Ws 452/91

    Freispruch; Kosten; Gutachter; Gutachten; Begehren; Erstattung; Antrag

    Auszug aus LG Hildesheim, 12.12.2022 - 22 Qs 18/22
    So ist die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines auswärtigen Anwalts - unabhängig von (Amts-)Gerichtsbezirken - grundsätzlich nur dann bejaht worden, wenn das Verfahren ein schwieriges und abgelegenes Rechtsgebiet betrifft, weshalb nur ein Anwalt mit besonderen Kenntnissen auf diesem Spezialgebiet zur ordnungsgemäßen Verteidigung in der Lage ist und ein solcher Spezialist am Sitz des Prozessgerichts nicht ansässig ist (vgl. LG Koblenz NStZ 2003, 619; OLG Köln NJW 1992, 586; OLG Jena StV 2001, 242; Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt Rn. 12, s. a. Kotz: Aus der Rechtsprechung zu den Verfahrenskosten und notwendigen Auslagen in Strafsachen 2010/2011, NStZ-RR 2012, 265, 266f.).
  • BGH, 09.05.2018 - I ZB 62/17

    Zur Frage der Erstattungsfähigkeit von Reisekosten eines nicht im Bezirk des

    Auszug aus LG Hildesheim, 12.12.2022 - 22 Qs 18/22
    Selbst auf Grundlage der Rechtsauffassung des Amtsgerichts hätten die Kosten des auswärtigen Verteidigers daher nicht in voller Höhe festgesetzt werden dürfen, sondern - wie der Verteidiger selbst im Schriftsatz vom 29. August 2022 ausgeführt hat - nur in Höhe der Reisekosten eines Rechtsanwalts mit der höchstmöglichen Entfernung im Amtsgerichtsbezirk (BGH, Beschl. v. 9. Mai 2018 I ZB 62/17, MDR 2018, 1022), was hier zu festsetzbaren Reisekosten von etwa 63, 60 EUR nebst Umsatzsteuer geführt hätte (33,60 EUR Reisekosten für jeweils etwa 40km Hin- und Rückweg zzgl. 30 EUR Abwesenheitsgeld).
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