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   LG Cottbus, 10.04.2018 - 22 Qs 60/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,8660
LG Cottbus, 10.04.2018 - 22 Qs 60/18 (https://dejure.org/2018,8660)
LG Cottbus, Entscheidung vom 10.04.2018 - 22 Qs 60/18 (https://dejure.org/2018,8660)
LG Cottbus, Entscheidung vom 10. April 2018 - 22 Qs 60/18 (https://dejure.org/2018,8660)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Laptop in der Hauptverhandlung erlaubt

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Notebook-Verbot für Anwälte

Papierfundstellen

  • NZV 2018, 389
  • StV 2019, 187 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.04.1962 - 1 StR 22/62

    Grenzen der Sitzungspolizei

    Auszug aus LG Cottbus, 10.04.2018 - 22 Qs 60/18
    Dabei steht der Vorsitzenden ein Ermessen zu, BGHSt 17, 201.
  • KG, 27.05.2010 - 4 Ws 61/10

    Strafverfahren: Anfechtbarkeit sitzungspolizeilicher Maßnahmen

    Auszug aus LG Cottbus, 10.04.2018 - 22 Qs 60/18
    Nach überwiegender Auffassung folgt daraus zwar im Umkehrschluss, dass andere sitzungspolizeiliche Maßnahmen, insbesondere solche auf der Grundlage nach § 176 GVG der gesonderten Anfechtung mit der Beschwerde grundsätzlich entzogen sind, vgl. z.B. nur KG NStZ 2011, 120.
  • BVerfG, 17.04.2015 - 1 BvR 3276/08

    Zum Grundsatz der Rechtswegerschöpfung gegen sitzungspolizeiliche Anordnungen des

    Auszug aus LG Cottbus, 10.04.2018 - 22 Qs 60/18
    Allerdings ist die Beschwerde ausnahmsweise dann statthaft, wenn es zumindest möglich erscheint, dass die angefochtene Maßnahme Grundrechte oder andere Rechtspositionen des Beschwerdeführers über die Hauptverhandlung hinaus dauerhaft tangiert und beeinträchtigt, vgl. z.B. BVerfG, Beschluss vom 17. April 2015, 1 BvR 3276/08, KG a.a.O. oder dass sie sich nicht in der Aufrechterhaltung der Ordnung in der Verhandlung erschöpft, sondern weitergehende Wirkungen entfaltet.
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