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   LG Magdeburg, 17.03.2015 - 22 Qs 7/15   

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LG Magdeburg, 17.03.2015 - 22 Qs 7/15 (https://dejure.org/2015,8356)
LG Magdeburg, Entscheidung vom 17.03.2015 - 22 Qs 7/15 (https://dejure.org/2015,8356)
LG Magdeburg, Entscheidung vom 17. März 2015 - 22 Qs 7/15 (https://dejure.org/2015,8356)
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  • AG Betzdorf, 26.01.2007 - 2060 Js 30256/06

    Rechtsanwaltsvergütung: Höhe der Gebühren bei einfach gelagerter Körperverletzung

    Auszug aus LG Magdeburg, 17.03.2015 - 22 Qs 7/15
    Eine Mittelgebühr ist anzusetzen für eine Hauptverhandlung, die ca. 1 Stunde dauert und bei welcher 3-4 Zeugen vernommen werden (vgl. Landgericht Magdeburg, Beschl. v. 13.11.2011 22 Qs 524 Js 32177/10 - 56/11; Amtsgericht Westerburg, JurBüro 2007, 311, Landgericht Koblenz, JurBüro 2005, 594; Amtsgericht Koblenz JurBüro 2005, 594).
  • LG Saarbrücken, 09.07.2014 - 2 Qs 30/14

    Rechtsanwaltsvergütung: Bemessung der Rahmengebühren im Bußgeldverfahren

    Auszug aus LG Magdeburg, 17.03.2015 - 22 Qs 7/15
    Dies ergibt sich aus folgenden Umständen: Vor dem Hintergrund, dass der Rechtsanwalt die Terminsgebühr ausschließlich für seine Tätigkeit in der Hauptverhandlung erhält, ist für die Höhe dieser Gebühr in erster Linie der Umfang der Hauptverhandlung entscheidend (vgl. Landgericht Saarbrücken, Beschluss vom 9. Juli 2014 - 2 Qs 30/14; OLG Hamm, Beschluss vom 3. Dezember 2009 - 2 Ws 270/09, zitiert nach Juris; Landgericht Magdeburg, Beschluss vom 9. Oktober 2014 - 23 Qs 13/14).
  • OLG Hamm, 03.12.2009 - 2 Ws 270/09

    Terminsgebühr; Terminsdauer, Bemessung, kurzer Termin

    Auszug aus LG Magdeburg, 17.03.2015 - 22 Qs 7/15
    Dies ergibt sich aus folgenden Umständen: Vor dem Hintergrund, dass der Rechtsanwalt die Terminsgebühr ausschließlich für seine Tätigkeit in der Hauptverhandlung erhält, ist für die Höhe dieser Gebühr in erster Linie der Umfang der Hauptverhandlung entscheidend (vgl. Landgericht Saarbrücken, Beschluss vom 9. Juli 2014 - 2 Qs 30/14; OLG Hamm, Beschluss vom 3. Dezember 2009 - 2 Ws 270/09, zitiert nach Juris; Landgericht Magdeburg, Beschluss vom 9. Oktober 2014 - 23 Qs 13/14).
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