Rechtsprechung
LG Bonn, 11.08.2006 - 22 R - 770 Js 2367/05 - 3/06 |
Volltextveröffentlichungen (3)
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Verfahrensgang
- LG Bonn, 20.03.2006 - 22 R 3/06
- OLG Köln, 12.05.2006 - 2 Ws 188/06
- LG Bonn, 11.08.2006 - 22 R - 770 Js 2367/05 - 3/06
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 29.06.1967 - VII ZR 266/64
Beschränkung der Zulassung der Revision
Auszug aus LG Bonn, 11.08.2006 - 22 R 3/06
Fehlt es mithin bereits an einer auf Ausgleich gerichteten substantiellen Kommunikation zwischen Täter und Opfer, so fehlt es auch an dem bei gewichtigen Taten der vorliegenden Art regelmäßig erforderlichen Geständnis (vgl. BGH 48, 134). - BGH, 09.09.2004 - 4 StR 199/04
Voraussetzungen für eine Strafrahmenmilderung infolge eines …
Auszug aus LG Bonn, 11.08.2006 - 22 R 3/06
Die Erfüllung von Schadensersatzansprüchen allein genügt dabei nicht, um die durch § 46 a StGB eröffnete Strafrahmenmilderung zu rechtfertigen (vgl. BGHSt 48, 134, 142 f; BGHR StGB § 46 a Nr. 1 Ausgleich 5, BGH 4 StR 199/04). - BGH, 08.03.2006 - 5 StR 473/05
Erpresserischer Menschenraub (stabile Zwischenlage beim Sich-Bemächtigen im …
Auszug aus LG Bonn, 11.08.2006 - 22 R 3/06
Die Bemächtigungssituation muss im Hinblick auf die erstrebte Erpressungshandlung jedoch eine eigenständige Bedeutung gewinnen; sie setzt weiterhin eine gewisse Stabilisierung der Beherrschungslage voraus, die durch den Täter ausgenutzt werden soll (vgl. zuletzt BGH NStZ 2006, 448 f). - BGH, 19.12.2002 - 1 StR 405/02
Täter-Opfer-Ausgleich (sexuelle Selbstbestimmung; Gewaltdelikte; Strafmilderung; …
Auszug aus LG Bonn, 11.08.2006 - 22 R 3/06
Die Erfüllung von Schadensersatzansprüchen allein genügt dabei nicht, um die durch § 46 a StGB eröffnete Strafrahmenmilderung zu rechtfertigen (vgl. BGHSt 48, 134, 142 f;… BGHR StGB § 46 a Nr. 1 Ausgleich 5, BGH 4 StR 199/04). - BGH, 22.08.2001 - 1 StR 333/01
Sexueller Mißbrauch von Schutzbefohlenen (Strafverfolgungsverjährung, getrennte …
Auszug aus LG Bonn, 11.08.2006 - 22 R 3/06
Die Erfüllung von Schadensersatzansprüchen allein genügt dabei nicht, um die durch § 46 a StGB eröffnete Strafrahmenmilderung zu rechtfertigen (vgl. BGHSt 48, 134, 142 f; BGHR StGB § 46 a Nr. 1 Ausgleich 5, BGH 4 StR 199/04).
Rechtsprechung
LG Bonn, 20.03.2006 - 22 R 3/06 |
Verfahrensgang
- LG Bonn, 20.03.2006 - 22 R 3/06
- OLG Köln, 12.05.2006 - 2 Ws 188/06
- LG Bonn, 11.08.2006 - 22 R 3/06
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Köln, 03.11.2006 - 2 Ws 550/06
Rechtsbehelf eines Angeklagten gegen die Bestellung eines anderen, weiteren …
Auch unter Berücksichtigung der nunmehr in Bezug genommenen weiteren Umstände aus dem Verfahren Landgericht Bonn 22 R 3/06 besteht für den Senat keine Veranlassung, diese Sichtweise zu ändern.Ergänzend ist auf folgendes hinzuweisen: Weder in Bezug auf das Verfahren Landgericht Bonn 22 R 3/06 noch auf andere Verfahren beim Landgericht Bonn ist ersichtlich, dass die Rechtsanwalt S. vorgeworfene Konfliktverteidigung im Ergebnis tatsächlich zu maßgeblichen Verfahrensverzögerungen geführt hat.
- OLG Köln, 12.05.2006 - 2 Ws 188/06
Pflichtverteidigerbestellung; Ablehnung
Der Beschluss des Vorsitzenden der 2. großen Strafkammer des Landgerichts Bonn vom 20.03.2006 (22 R 3/06) wird aufgehoben.