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   LG Aschaffenburg, 15.01.2015 - 22 S 104/14   

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https://dejure.org/2015,45569
LG Aschaffenburg, 15.01.2015 - 22 S 104/14 (https://dejure.org/2015,45569)
LG Aschaffenburg, Entscheidung vom 15.01.2015 - 22 S 104/14 (https://dejure.org/2015,45569)
LG Aschaffenburg, Entscheidung vom 15. Januar 2015 - 22 S 104/14 (https://dejure.org/2015,45569)
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  • BGH, 13.05.2014 - XI ZR 170/13

    Allgemeine Geschäftsbedingungen über ein Bearbeitungsentgelt für Privatkredite

    Auszug aus LG Aschaffenburg, 15.01.2015 - 22 S 104/14
    Zweifel bei der Auslegung gehen nach § 305 c Abs. 2 BGB zulasten des Verwenders (zu alldem jew. m. w. N. BGH, Urteil vom 13.05.2014, Az. XI ZR 170/13, Rn. 28 ff., juris).

    Eine Einordnung als Preisnebenabrede scheitert schon daran, dass die Beklagte als Klauselverwender mit dem Abschlag keine eigenen Betriebskosten bzw. keinen Aufwand für die Erfüllung gesetzlicher bzw. nebenvertraglich begründeter eigener Pflichten oder für sonstige Tätigkeiten abwälzt, die die Beklagte im eigenen Interesse erbringt (vgl. BGH, Urteil vom 13.05.2014, Az. XI ZR 170/13, Rn. 33, juris).

    Abweichend von den den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 13.05.2014, Az. XI ZR 170/13, bzw. vom 28.10.2014, Az. XI ZR 17/14, zugrunde liegenden Fallgestaltungen ist vorliegend die Besonderheit zu berücksichtigen, dass es sich hier um ein zinsverbilligtes Darlehen auf der Grundlage eines öffentlichen Förderprogramms handelt.

  • LG Itzehoe, 01.07.2014 - 1 S 187/13

    Darlehensvertrag: Wirksamkeit einer formularmäßig vereinbarten

    Auszug aus LG Aschaffenburg, 15.01.2015 - 22 S 104/14
    Die Beklagte ist vom Kläger als Endkreditnehmer als "Hausbank" zwischengeschaltet, da der Kläger aus dem Förderprogramm nur auf diese Weise an die seitens der KfW angebotenen Darlehen aus dem streitgegenständlichen öffentlichen Förderprogramm gelangt (vgl. LG Itzehoe, Urteil vom 01.07.2014, Az. 1 S 187/13, Rn. 18 f.).

    Angesichts der vom Kläger begehrten Vermittlung eines Kredits aus dem Programm der KfW verstößt die streitgegenständliche Klausel, die die vertraglichen Bedingungen des streitgegenständlichen Förderprogramms abbildet, auch nicht gegen Treu und Glauben (vgl. LG Itzehoe, Urteil vom 01.07.2014, Az. 1 S 187/13, Rn. 12, juris).

  • BGH, 19.10.1993 - XI ZR 49/93

    Anspruch des Kreditnehmers auf anteilige Erstattung des Disagios bei vorzeitiger

    Auszug aus LG Aschaffenburg, 15.01.2015 - 22 S 104/14
    Diese Klausel betrifft erkennbar nicht die Verwendung des Ausgabeabschlags, sondern enthält lediglich eine Regelung zur Begrenzung der Berechtigung der Hausbank, eigene Kosten an den Endkreditnehmer weiterzuleiten (vgl. BGH, Urteil vom 19.10.1993, Az. XI ZR 49/93, Rn. 12, juris).

    Weiterhin handelt es sich bei einem Darlehen aus dem KfW-Förderprogramm nicht um einen Kredit, der in Wettbewerb mit den Angeboten anderer Kreditinstitute treten sollte, sondern um ein zweckgebundenes Mittel zur Förderung wirtschaftspolitischer Ziele (vgl. BGH, Urteil vom 19.10.1993, Az. XI ZR 49/93, Rn. 10, juris).

  • BGH, 28.10.2014 - XI ZR 17/14

    Verjährungsbeginn für Rückforderungsansprüche von Kreditnehmern bei unwirksam

    Auszug aus LG Aschaffenburg, 15.01.2015 - 22 S 104/14
    Abweichend von den den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 13.05.2014, Az. XI ZR 170/13, bzw. vom 28.10.2014, Az. XI ZR 17/14, zugrunde liegenden Fallgestaltungen ist vorliegend die Besonderheit zu berücksichtigen, dass es sich hier um ein zinsverbilligtes Darlehen auf der Grundlage eines öffentlichen Förderprogramms handelt.
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