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   LG Ingolstadt, 23.08.2011 - 22 S 143/11   

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https://dejure.org/2011,64625
LG Ingolstadt, 23.08.2011 - 22 S 143/11 (https://dejure.org/2011,64625)
LG Ingolstadt, Entscheidung vom 23.08.2011 - 22 S 143/11 (https://dejure.org/2011,64625)
LG Ingolstadt, Entscheidung vom 23. August 2011 - 22 S 143/11 (https://dejure.org/2011,64625)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Schätzung ersatzfähiger Mietwagenkosten

  • urteilsdatenbank.bav.de(kostenpflichtig) (Kurzinformation, ggf. mit Volltext)

    Mit der Vorlage zweier günstigerer Angebote ist Schwacke erschüttert; die Schätzung nach Schwacke... | Pauschaler Aufschlag für Unfallersatz; Schwacke-Automietpreisspiegel; Fraunhofer-Marktpreisspiegel; Gutachten; Haftungsreduzierung/Versicherung; Zustellung/Abholung; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • dr-bachem.de (Kurzinformation)

    Mietwagenkosten: Anwendung des Marktpreisspiegels Fraunhofer Instituts

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Saarbrücken, 22.12.2009 - 4 U 294/09

    Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten im Verkehrsunfallprozess.

    Auszug aus LG Ingolstadt, 23.08.2011 - 22 S 143/11
    Wenn in dieser Situation unter Offenlegung des Verwendungszwecks bei den Autovermietern Daten zu den Normaltarifen für Selbstzahler erhoben werden, welche Eingang in eine Marktübersicht finden sollen, besteht die naheliegende Gefahr einer Ergebnismanipulation durch die an der Feststellung bestimmter Preisstrukturen interessierten Autovermieter (OLG Saarbrücken - 4 U 294/09, Rn. 43).
  • OLG München, 25.07.2008 - 10 U 2539/08

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Schätzgrundlage für Mietwagenkosten

    Auszug aus LG Ingolstadt, 23.08.2011 - 22 S 143/11
    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts München (vgl. U. v . 25.07.2008 - 10 U 2539/08).erscheint der Kammer der "Marktpreisspiegel Mietwagen Deutschland" des Fraunhofer-Instituts für Arbeitswirtschaft und Organisation als Schätzungsgrundlage grundsätzlich vorzugswürdig.
  • BGH, 02.02.2010 - VI ZR 7/09

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Schätzung der Mietwagenkosten

    Auszug aus LG Ingolstadt, 23.08.2011 - 22 S 143/11
    Der Bundesgerichtshof hat wiederholt entschieden, daß der Tatrichter in Ausübung des ihm nach § 287 ZPO eingeräumten Ermessens den für die Höhe der erstattungsfähigen Mietwagenkosten in erster Linie maßgeblichen "Normaltarif" auch auf der Grundlage des gewichteten Mittels des "Schwacke-Mietpreisspiegels" im Postleitzahlengebiet des Geschädigten ermitteln kann (U. v. 11.03.2008 - VI ZR.164/07, Rn. 8; U. v.14.10.2008 - VI ZR 308/08; Rn. 19; U . v . 02.02.2010 - VI ZR 7/09; Rn. 8 f.; U. v. 18.05.2010 - VI ZR 293/08, Rn. 4; Zitate jeweils und auch im folgenden nach juris).
  • BGH, 18.05.2010 - VI ZR 293/08

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Ermittlung der erforderlichen Mietwagenkosten;

    Auszug aus LG Ingolstadt, 23.08.2011 - 22 S 143/11
    Der Bundesgerichtshof hat wiederholt entschieden, daß der Tatrichter in Ausübung des ihm nach § 287 ZPO eingeräumten Ermessens den für die Höhe der erstattungsfähigen Mietwagenkosten in erster Linie maßgeblichen "Normaltarif" auch auf der Grundlage des gewichteten Mittels des "Schwacke-Mietpreisspiegels" im Postleitzahlengebiet des Geschädigten ermitteln kann (U. v. 11.03.2008 - VI ZR.164/07, Rn. 8; U. v.14.10.2008 - VI ZR 308/08; Rn. 19; U . v . 02.02.2010 - VI ZR 7/09; Rn. 8 f.; U. v. 18.05.2010 - VI ZR 293/08, Rn. 4; Zitate jeweils und auch im folgenden nach juris).
  • BGH, 14.10.2008 - VI ZR 308/07

    Anmietung eines Ersatzfahrzeugs zu überhöhtem Preis

    Auszug aus LG Ingolstadt, 23.08.2011 - 22 S 143/11
    Diese Berechnungsmethode hat der Bundesgerichtshof bereits gebilligt (BGH, U. v. 14.10.08 - VI ZR 308/07, Rn. 26).
  • BGH, 11.03.2008 - VI ZR 164/07

    Eignung von Listen und Tabellen bei der Schadensschätzung

    Auszug aus LG Ingolstadt, 23.08.2011 - 22 S 143/11
    Die Eignung von Listen und Tabellen, die bei der Schadensschätzung Verwendung finden können, bedarf deshalb der Klärung, wenn mit konkreten Tatsachen aufgezeigt wird, daß geltend gemachte Mängel der Schätzungsgrundlage sich auf den zu entscheidenden Fall auswirken (vgl. BGH, U. v. 11.03.2008 - VI ZR 164/07, Rn. 9).
  • OLG Düsseldorf, 24.03.2015 - 1 U 42/14

    Frauenhofer-Marktpreisspiegel vorzugswürdige Schätzungsgrundlage zur

    Von den Berufungskammern einiger Landgerichte werden auch prozentuale Zuschläge auf die Tarife des Fraunhofer-Marktpreisspiegels (z. B. LG Ingolstadt, Urteil vom 23.08.2011, Az. 22 S 143/11 - plus 25 %; LG Rostock, Urteil vom 24.11.2011, Az. 1 S 299/10 - plus 20 %; LG Bochum, Beschluss vom 02.12.2013, Az. 9 S 145/13 - plus 20 % - jeweils zitiert nach juris) bzw. prozentuale Abschläge auf die Tarife der "Schwacke-Liste" (z. B.: LG Mönchengladbach, Urteil vom 14.05.2013, Az. 3 S 29/13 - minus 17 % - zitiert nach juris) vorgenommen, um auf diese Weise die Nachteile der jeweiligen Schätzgrundlag zu kompensieren.
  • LG Stendal, 08.05.2013 - 22 S 122/12

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Erstattungsfähigkeit von

    Die Kammer legt in ständiger Rechtsprechung (begründet durch die Entscheidung 22 S 49/10, 43ff; weiterhin auch 22 S 143/11, Urteil vom 06. September 2012 und 22 S 164/11, Urteil vom 11. Oktober 2012) ihrer Schätzung den arithmetischen Mittelwert der Schwackeliste und der Internetrecherche des Fraunhofer-Instituts zugrunde.
  • AG Ingolstadt, 23.01.2019 - 12 C 1052/18

    Ersatzansprüche nach Verkehrsunfall

    d) Nach ständiger Rechtsprechung des Amtsgerichts Ingolstadt, welche sich an der Rechtsprechung des Landgerichts Ingolstadt orientiert, sind die Mietwagenpreistabellen des Fraunhofer Instituts aufgrund der anonymen Art der Datenerhebung gegenüber der Schwacke-Liste grundsätzlich als vorzugswürdig zu erachten (LG Ingolstadt, Az. 22 S 2009/10; 22 S 143/11; 21 S 291/11; 22 S 1741/09).
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