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   LG Düsseldorf, 06.11.2009 - 22 S 160/09   

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https://dejure.org/2009,37216
LG Düsseldorf, 06.11.2009 - 22 S 160/09 (https://dejure.org/2009,37216)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.11.2009 - 22 S 160/09 (https://dejure.org/2009,37216)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. November 2009 - 22 S 160/09 (https://dejure.org/2009,37216)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beurteilung der Fehlerhaftigkeit des Regulierungsermessens eines Versicherers in Abhängigkeit vom Zeitpunkt der Entscheidung des Versicherers; Recht eines Versicherungsnehmers gegenüber seinem Versicherer zur Auferlegung eines Regulierungsverbotes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • AG Düsseldorf, 07.04.2009 - 48 C 7891/08

    Beweislast i.R.e. Anspruchs auf Schadensersatz wegen eines Verkehrsunfalls nach

    Auszug aus LG Düsseldorf, 06.11.2009 - 22 S 160/09
    Die Berufung der Klägerin gegen das am 7. April 2009 verkündete Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf - Az.: 48 C 7891/08 - wird zurückgewiesen.
  • BGH, 20.11.1980 - IVa ZR 25/80

    Zum Umfang der Rechtsfolgenbelehrung nach VVG § 12 Abs 3 S 2, AKB § 8 Nr 1 S 2

    Auszug aus LG Düsseldorf, 06.11.2009 - 22 S 160/09
    Diesem Ermessen sind lediglich dort Grenzen gesetzt, wo die Interessen des Versicherungsnehmers berührt werden und wo diese deshalb die Rücksichtnahme des Versicherers verlangen (grundlegend BGH, Urteil vom 20. November 1980, Az.: IVa ZR 25/80 in VersR 1981, 180 ff.).
  • LG Essen, 02.12.2015 - 13 S 79/15

    Regulierungsermessen des Versicherers und Rückstufung im Schadensfreiheitsrabatt

    Diesem Ermessen sind lediglich dort Grenzen gesetzt, wo die Interessen des Versicherungsnehmers - etwa im Falle einer drohenden Rückstufung in eine schlechtere Schadensfreiheitsklasse - berührt werden und wo diese deshalb die Rücksichtnahme des Versicherers verlangen (vgl. BGH, Urteil vom 20.11.1980 - IVa ZR 25/80; LG Düsseldorf, Urteil vom 06.11.2009 - 22 S 160/09 (Rn. 6, zitiert nach juris); LG Köln, Urteil vom 19.04.2011 - 11 S 289/09 (Rn. 4, zitiert nach juris)).

    Die Darlegungs- und Beweislast für eine schuldhafte Pflichtverletzung des Versicherers trägt der Versicherungsnehmer (vgl. zum Vorstehenden: OLG Hamm, Beschluss vom 31.08.2005 - 20 W 28/05; LG Köln, Urteil vom 19.04.2011 - 11 S 289/09 (Rn. 4, zitiert nach juris); LG Düsseldorf, Urteil vom 06.11.2009 - 22 S 160/09 (Rn. 6f., zitiert nach juris); LG Hagen, Beschluss vom 11.06.2013 - 7 S 15/13; AG Köln, Urteil vom 28.01.2009 - 269 C 293/08 (Rn. 12, zitiert nach juris); AG Düsseldorf, Urteil vom 17.10.2011 - 47 C 6137/11 (Rn. 6, zitiert nach juris); Prölss/Martin/Knappmann, a.a.O., AKB 2008 A.1.1 Rn. 23; Bruck/Möller/Koch, VVG, 9. Aufl. 2013, § 100 VVG Rn. 91).

  • AG Nürnberg, 27.04.2022 - 35 C 5704/21

    Regulierungsvollmacht des Kfz-Haftpflichtversicherers

    Die Beweislast für eine schuldhafte Pflichtverletzung des Versicherer trägt nach den allgemeinen im Zivilprozess geltenden Grundsätzen der Versicherungsnehmer (siehe LG Düsseldorf, Urteil vom 06.11.2009 - 22 S 160/09, SP 03/10, 121 f.).

    Die Beklagte hat auch deshalb im Rahmen des ihr eingeräumten Regulierungsermessens gehandelt, weil die Kosten eines von dem Unfallgegener betriebenen Gerichtsverfahren - möglicherweise über zwei Instanzen hinweg - bei diesem Streitwert unverhältnismäßig hoch gewesen wäre (so auch LG Düsseldorf, Urteil vom 06.11.2009 - 22 S 160/09, SP 03/10, 121 f.).

  • AG Düsseldorf, 10.11.2010 - 38 C 7609/10

    Rücksichtnahmegebot auf die Interessen eines Versicherungsnehmers wird durch den

    Die Beweislast für eine schuldhafte Pflichtverletzung des Versicherers trägt nach den allgemeinen im Zivilprozess geltenden Grundsätzen der Versicherungsnehmer, denn es handelt sich um eine ihm günstige - weil anspruchsbegründende - Tatsache ( LG Düsseldorf, Urteil vom 6.11.2009, 22 S 160/09).
  • AG Mettmann, 20.01.2017 - 21 C 70/16

    Zum Anspruch eines Versicherten auf Rückgängigmachung der Rückstufung in eine

    Diesem Ermessen sind lediglich dort Grenzen gesetzt, wo die Interessen des Versicherungsnehmers - etwa im Falle einer drohenden Rückstufung in eine schlechtere Schadensfreiheitsklasse - berührt werden und wo diese deshalb die Rücksichtnahme des Versicherers verlangen (vgl. LG Essen, Hinweisbeschl. v. 02. Dezember 2015 - 13 S 79/15 -, Rn. 10, juris; BGH, Urteil vom 20.11.1980 - IVa ZR 25/80; LG Düsseldorf, Urteil vom 06.11.2009 - 22 S 160/09 (Rn. 6, juris); LG Köln, Urteil vom 19.04.2011 - 11 S 289/09 (Rn. 4, juris)).
  • AG Düsseldorf, 26.09.2014 - 37 C 5245/13

    Rechtmäßigkeit der Rückstufung in eine niedrigere Schadensfreiheitsklasse einer

    Der Versicherungsnehmer kann dem Haftpflichtversicherer daher auch kein Regulierungsverbot erteilen (vgl. LG Düsseldorf , Urteil v. 06.11.2009 - 22 T 160/09, BeckRS 2011, 10227; AG Gummersbach , Urteil v. 30.10.2010 - 18 C 17/10, BeckRS 2011, 00396).
  • AG Gummersbach, 30.10.2010 - 18 C 17/10

    Recht eines KFZ-Haftpflichtversicherers zur Schadensregulierung nach eigenem

    Diese ist gegeben, wenn die vom Unfallgegner geltend gemachten Ansprüche nach den gegebenen Beurteilungsgrundlagen eindeutig und leicht nachweisbar unbegründet sind (LG Düsseldorf, Urteil vom 06.10.2010, Az.: 22 S 160/09).
  • AG Düsseldorf, 04.07.2018 - 291c C 29/18

    Überschreiten des Regulierungsermessens einer Versicherung bei Durchführung einer

    Diesem Ermessen sind lediglich dort Grenzen gesetzt, wo die Interessen des Versicherungsnehmers - etwa im Falle einer drohenden Rückstufung in eine schlechtere Schadensfreiheitsklasse - berührt werden und wo diese deshalb die Rücksichtnahme des Versicherers verlangen (vgl. LG Köln, Urteil vom 19.04.2011 - 11 S 289/09; Rn. 4, zitiert nach juris; BGH, Urteil vom 20.11.1980 - IVa ZR 25/80; LG Düsseldorf, Urteil vom 06.11.2009 - 22 S 160/09; Rn. 6, zitiert nach juris).
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